Noch stehen viele Details des geplanten neuen Gesetzes zur Gebäudemodernisierung nicht fest. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben bislang nur ein Eckpunktepapier vorgelegt. Daraus geht hervor, was ungefähr geplant ist. Allerdings muss die Bundesregierung noch einen Gesetzesentwurf in den beteiligten Ministerien abstimmen, dann dem Kabinett vorlegen und beschließen und durch den Bundestag bringen. Im Kabinett soll das bis Ostern erledigt sein und der Bundestag dann so zustimmen, dass das neue Gesetz spätestens zum 1. Juli in Kraft treten kann.
Das soll im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz stehen
Im Mittelpunkt steht dabei mehr Entscheidungsfreiheit für Immobilienbesitzer. Den Plänen zufolge sollen auch künftig in Wohnhäusern Öl- und Gasheizungen eingebaut werden können. Diese Möglichkeit war von der Vorgängerregierung, in der seit Januar 2024 geltenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, stark beschnitten worden.
Die Vorgabe, dass jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt im neuen Gesetz. Vorgabe soll allerdings werden, dass ab 2029 ein wachsender Bioanteil dem fossilen Heizöl und -gas beigemischt werden muss. Zu Beginn ist ein Anteil von mindestens zehn Prozent angedacht. Bis zum Jahr 2040 soll dieser dann in drei Schritten weiter gesteigert werden. Hier ist von einer „Bio-Treppe“ die Rede. Wie die aber genau verlaufen soll, steht bisher nicht fest.
Ganz generell ist dabei vorgesehen, Mieter „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ zu schützen.
Mieterbund wenig begeistert von geplantem Gebäudemodernisierungsgesetz
Der Deutsche Mieterbund kritisiert die Pläne der Regierungskoalition. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, moniert: „Für Vermieter entsteht kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, aber für Mieter ein hohes Kostenrisiko“. Untersuchungen würden darauf hinweisen, dass Energieträger wie Wasserstoff oder Biogas, die im Rahmen der „Bio-Treppe“ beigemischt werden sollen, knapp und daher teuer seien. Steigende CO₂-Preise für Erdgas und Heizöl und höhere Netzentgelte würden das Heizen damit darüber hinaus verteuern.
Der Mieterbund ist aber auch von anderen geplanten Neuerungen im Gesetz nicht begeistert. So sei vorgesehen, dass der aktuelle Mieterschutz für Fernwärme und das sogenannten Contracting, wenn Dienstleister eine Heizung im Auftrag des Vermieters betreiben, aufgeweicht werden soll. Hier sieht das BGB (§556c) bislang vor, dass ein Umstieg des Vermieters auf Fernwärme oder Contracting nicht zu Mehrkosten auf Seiten des Mieters führen darf.
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz kann Mieter ein wenig schützen
Mieter ein wenig vor ausufernden Kosten schützen, könnte dabei das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, das seit 2023 gilt. Es sieht vor, dass Vermieter sich in einem gewissen Umfang an den Kosten für den CO₂‑Ausstoß beim Heizen und für die Warmwassererzeugung beteiligen müssen. Je schlechter das Gebäude energetisch saniert ist, desto höher ist der Anteil des Vermieters an diesen Kosten.
Das könnte ein Anreiz für Vermieter sein, die Kosten für fossile Energieträger nicht ausufern zu lassen. Laut einer Untersuchung der Firma techem trugen Vermieter im vergangenen Jahr rund 27 Prozent der CO₂-Kosten fürs Heizen. Kritiker sagen allerdings, das sei zu wenig, um Vermieter zu möglicherweise umfangreichen Investitionen in energetische Sanierungen zu bewegen.
SPD plant starken Mieterschutz beim Gebäudemodernisierungsgesetz
Die SPD macht für die konkrete Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs Mietern allerdings Hoffnung. „Ohne starken Mieterschutz kann die SPD der Neuregelung nicht zustimmen“, so Bundesumweltminister Carsten Schneider. Es müsse eine faire Lösung geben für die Mieter und für den Klimaschutz. „Darauf werde ich als Klimaschutzminister gemeinsam mit der Justiz- und Verbraucherschutzministerin achten.“
Konkret fordert Schneider, dass es nicht passieren dürfe, „dass Vermieter Heizungen einbauen, die zwar in der Anschaffung billig sind, aber die Mieter das Risiko für das immer teurere Gas tragen“. Würden Vermieter an den Kostenrisiken beteiligt, würden sie sich eher für Heizungen wie Wärmepumpen entscheiden, die günstig im Unterhalt seien.
Beste Heizung für Mieter schwer zu benennen
Äußerst komplex bleibt dabei insgesamt die Abschätzung, was für Mieter die kostengünstigste und beste Heizungsoption ist. Denn auch der Verzicht des Vermieters auf eine Öl- oder Gasheizung kann für Mieter teuer werden. Sei es durch eine Modernisierungsumlage für eine derzeit viel teurere Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien, eine Wärmepumpe oder auch die Entscheidung für Fernwärme, die teils hohe Betriebskosten nach sich zieht.

