Geduld ist gefragt: Die Online-Nachfrage nach den Unterlagen über die Mitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei [„Records Relating to Membership in the Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“, externer Link] im National Archive in Washington D.C. ist offenbar außergewöhnlich hoch, seit sie freigeschaltet wurden. Grund dafür: Ohne weitere Anmeldung oder gar eine Antragstellung kann ab jetzt jeder per Mausklick nachschauen, ob und wann seine Vorfahren in die Hitler-Partei eingetreten sind oder aus sonstigen Gründen in den rund 16 Millionen Schriftstücken und Fotos stöbern.
„Schwarz-weiß-Denken keine gute Herangehensweise“
Im Netz wird über etwaige familiäre Recherche-Ergebnisse bereits rege debattiert [externer Link]: „Wenn Sie die Namen Ihrer Verwandten in dieser Datenbank finden, bedeutet das nicht, dass sie wirklich daran glaubten. Sie könnten nur beigetreten sein, um Probleme oder negative Reaktionen zu vermeiden.“ Oder auch: „Schwarz-Weiß-Denken ist beim Geschichtsstudium keine gute Herangehensweise. Es gibt unzählige Grauzonen.“ Es wurde auch bemängelt, dass die Online-Suche technisch nicht ganz einfach sei. So will ein Kommentator den Namen seines Opas nicht gefunden haben, obwohl er dessen NSDAP-Mitgliedsnummer kenne.
Zwar liegen die entsprechenden Dokumente auch im Bundesarchiv in Berlin, dort jedoch heißt es unter dem Punkt „Zugangsmöglichkeiten“ [externer Link]: „Recherchen zu einzelnen Personen in der Mitgliederkartei werden auf Antrag durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesarchivs durchgeführt. Nutzerinnen und Nutzer erhalten daraufhin eine entsprechende Auskunft und – sofern vorhanden – Scans der Karteikarten.“ Online sei der Zugriff „aufgrund noch bestehender personenbezogener Schutzfristen über das Internet grundsätzlich nicht möglich“.
Kritik an Umgang mit Nazi-Akten in Deutschland
Historiker allerdings hätten die Möglichkeit, die NSDAP-Kartei „selbständig zu benutzen“, was an „bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Verpflichtungen geknüpft“ sei. Konkret verwies das Bundesarchiv gegenüber dem „Spiegel“ darauf [externer Link], dass Persönlichkeitsrechte zehn Jahre nach dem Tod einer Person oder 100 Jahre nach ihrer Geburt erlöschen. Erst 2028 bestehe demnach die Möglichkeit, die gesamte NSDAP-Kartei hierzulande online zugänglich zu machen, denn die jüngsten Mitglieder seien 1928 geboren worden. Eine Anfrage des BR dazu blieb zunächst unbeantwortet.

