Die Frage, ab wann Arbeitnehmer in Rente gehen sollen, sorgt immer wieder für Debatten – darunter auch der Vorschlag, den Renteneintritt an die Zahl von 45 Beitragsjahren zu koppeln. Das Thema dürfte auch von der Rentenkommission diskutiert werden, die im Sommer Ergebnisse vorlegen soll.
Wie ist das Renteneintrittsalter heute geregelt?
Die Altersrente können Arbeitnehmer, wie der Name schon sagt, ab einem bestimmten Alter antreten. Wer bis 1947 geboren ist, konnte regulär mit 65 Jahren in Rente gehen. Für die nachfolgenden Jahrgänge steigt das Eintrittsalter schrittweise an. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 sind 67 Jahre die reguläre Grenze. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie hoch die Summe der Beiträge ist, die jemand abgeführt hat.
Wie kann man vorzeitig in Rente gehen?
Früher in Rente gehen können Menschen, die als „langjährig“ oder „besonders langjährig“ versichert gelten. „Langjährig“ sind 35 Jahre, „besonders langjährig“ sind 45 Jahre. Die „langjährig Versicherten“ können sich ab 63 zur Ruhe setzen, sie müssen dann allerdings Abschläge in Kauf nehmen, die sich auf bis zu 14,4 Prozent der Rente summieren können. Bei den „besonders langjährig Versicherten“ gibt es keine Abschläge, eine volle Rente ist für sie inzwischen ab 65 möglich.
Welche Zeiten angerechnet werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Nicht nur Kindererziehung und private Pflege können eine Rolle spielen, auch Wehrpflicht oder Zivildienst gehen gegebenenfalls in die Berechnung mit ein. Die Ausbildung kann ebenfalls berücksichtigt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Zahl der Jahre zu steigern, sind freiwillige Einzahlungen.
Allerdings gibt es unterschiedliche Regeln, was eingerechnet wird. Über Einzelheiten informiert die Deutsche Rentenversicherung auch in ihren Online-Angeboten (externer Link).
Was wird unter dem Stichwort „45 Beitragsjahre“ diskutiert?
Schon seit längerem gibt es den Vorschlag, dass nicht das Lebensalter die zentrale Rolle für den Renteneintritt spielen sollte, sondern die Zahl der Beitragsjahre. Unter anderem der Ökonom Jens Südekum, der zu den Beratern von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gehört, hat angeregt: Erst ab 45 Beitragsjahren sollte eine abschlagsfreie Rente möglich werden, egal wie alt jemand ist. Das hieße, grob gerechnet, wer mit 25 anfängt einzuzahlen, könnte erst mit 70 in die Altersrente. Wer mit 20 anfängt, wäre hingegen schon mit 65 dran.
Was hat Kanzler Merz dazu gesagt?
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich in die Diskussion eingebracht. Bei einer Veranstaltung der CDU im baden-württembergischen Landtagswahlkampf sagte er: „Jemand, der mit 45 anfängt und mit 63 aufhört, hat ein bisschen zu wenig gearbeitet. Aber jemand, der mit 16 in die Lehre geht und 45 Jahre ohne Unterbrechung arbeitet, der hat ziemlich viel geschafft.“
Der Haken an der Sache: Wer mit 45 Jahren anfängt und mit 63 aufhört, würde nach 18 Jahren in Rente gehen. Das können aber höchstens Menschen mit Erwerbsminderung. Denn eine vorzeitige Altersrente ist daran gekoppelt, dass die Versicherten mindestens 35 Jahre auf ihrem Rentenkonto haben. Offensichtlich ist dem Kanzler passiert, was durchaus einmal passieren kann: Er hat sich in den Details des Rentenrechts etwas verheddert.
Müssten bei 45 Beitragsjahren alle länger arbeiten?
Nein. Die Idee, das Rentenalter fix an die Beitragsjahre zu koppeln, würde etlichen Menschen weiterhin einen früheren Eintritt in die Rente ermöglichen. Wer mit 16 eine Lehre beginnt und entsprechend in die Rentenkassen einzahlt, könnte nach einem durchgängigen Erwerbsleben ab 61 Jahren sein Ruhegeld beziehen.
Der Sozialverband VdK erwartet deshalb einen „paradoxen Effekt“, wenn tatsächlich eine Rente nach 45 Beitragsjahren eingeführt würde. Damit würde „für die einen eine zusätzliche Frühverrentungs-Option geschaffen“, erklärt Michael Popp, Referent für Alterssicherung beim VdK. „Andere, die wegen Krankheit oder zum Beispiel einem zweiten Bildungsweg Ausfallzeiten hätten, würden diskriminiert“, warnt er.
Insgesamt will der Sozialverband mit abschließenden Bewertungen derzeit warten, bis die Rentenkommission, die die Bundesregierung eingesetzt hat, ihre Vorschläge veröffentlicht.

