„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Auf diesem Satz aus Artikel 5 des Grundgesetzes basiert die Entscheidung, Ehepartner nicht individuell, sondern gemeinsam zu besteuern. Derzeit heißt das: Die Einkommen werden zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt – die Steuer wird dann auf jeweils die Hälfte erhoben.
Ehegattensplitting: Große Steuerersparnis für ungleiche Einkommen
Diese Regel bevorzugt vor allem Paare, bei denen ein Partner viel und der andere wenig oder gar nichts verdient. Das hängt mit den steigenden Steuersätzen zusammen, die für kleine Einkommen bei 14 Prozent liegen und bis auf 45 Prozent steigen. Wenn zum Beispiel ein Partner 70.000 Euro verdient und der andere nichts, zahlen beide knapp 7.000 Euro weniger Steuern, als wenn der Alleinverdiener individuell besteuert würde. Im Fall von Doppelverdienern mit Einkommen von 50.000 und 25.000 Euro liegt der steuerliche Vorteil nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft bei 540 Euro.
Für alle Ehen und eingetragenen Partnerschaften in Deutschland summiert sich die Steuerersparnis auf rund 25 Milliarden Euro im Jahr.
Was spricht für eine Reform?
Kritisiert wird das Ehegattensplitting weniger wegen der Steuerausfälle für den Staat. Vielmehr kritisieren Ökonomen, dass der steuerliche Vorteil dazu führen kann, dass ein Partner – meist die Frau – nur geringe Anreize hat, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder länger zu arbeiten.
Ähnlich argumentiert auch das Bundesfinanzministerium in einem Papier zur „Modernisierung des Ehegattensplittings“: „Aus arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischer Sicht stellt das bestehende System (…) ein strukturelles Hemmnis für die Aufnahme bzw. Ausweitung weiblicher Erwerbstätigkeit dar.“ Finanzminister Klingbeil hat sich daher für eine Reform ausgesprochen.
Realsplitting – was bedeutet das?
Für zukünftige Ehen soll das bisherige Splitting, also die komplette Aufteilung der Einkommen der beiden Partner, gestrichen werden. An dessen Stelle könnte nach Vorstellung von Klingbeil ein sogenanntes „Realsplitting“ treten. Das funktioniert so: Der Partner, der mehr verdient, darf einen bestimmten Betrag von seinem Einkommen abziehen, wird dementsprechend also geringer besteuert. Der gleiche Betrag wird dem Partner mit dem geringeren Einkommen fiktiv zugerechnet; das heißt: Dieser muss dafür Steuern zahlen – aber eben weniger als das, was der Partner spart.
Das Finanzministerium denkt dabei an eine Größenordnung von aktuell 13.805 Euro und orientiert sich dabei an der Summe, die ein geschiedener oder getrennt lebender Ehepartner maximal als Unterhaltszahlung steuerlich absetzen kann.
Das Paar, bei dem der eine Partner 70.000 Euro und der andere nichts verdient, käme dann noch auf einen Steuervorteil von knapp 5.000 Euro. Für Doppelverdiener mit Einkommen von 50.000 und 25.000 Euro bliebe es bei einem Vorteil von 540 Euro. Für diese Berechnung hat das Institut der deutschen Wirtschaft mit der Übertragung des aktuellen Grundfreibetrags in Höhe von 12.348 Euro gerechnet. Das heißt: Verheiratete Paare hätten auch künftig noch einen Vorteil, dieser würde aber zum Teil kleiner ausfallen als bisher.
Welche weiteren Alternativen gibt es?
Theoretisch wäre auch eine Individualbesteuerung denkbar – und damit der vollständige Entfall des Splitting-Vorteils. Allerdings widerspräche das grundlegenden Prinzipien des Steuer- und Abgabenrechts, das Ehepaare und Lebensgemeinschaften einerseits privilegiert, aber auch von der Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung ausgeht.
In der Diskussion ist auch ein sogenanntes Familiensplitting. Dabei würde für die Berechnung der Steuer das Einkommen nicht durch zwei geteilt (wie beim Ehegattensplitting), sondern durch einen Faktor, der sich an der Zahl der Kinder bemisst. Der steuerliche Vorteil hinge dann nicht an der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft, sondern an der Zahl der Kinder.
Wie geht es politisch weiter?
Ein ersatzloser Wegfall des Ehegattensplittings ist aus politischen wie verfassungsrechtlichen Gründen kaum denkbar. Die Wahrscheinlichkeit, dass das von Klingbeil propagierte Realsplitting für zukünftige Ehen kommt, ist deutlich höher. Allerdings dürften dabei auch andere mögliche Reformen berücksichtigt werden, insbesondere die Überlegung, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern bei der Krankenversicherung zu streichen.
Eine finanzielle Schlechterstellung von Ehen und Familien in mehreren Bereichen dürfte bei CDU und CSU auf erheblichen Widerstand stoßen.

