Brutto für Netto – 1.000 Euro. Also steuerfrei und ohne Abgaben an Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Gewissermaßen vom Arbeitgeber direkt auf die Hand. Diese Möglichkeit will die Bundesregierung als sogenannte Entlastungsprämie für dieses Jahr gesetzlich umsetzen. So sollen die hohen Energiekosten in Folge des Irankrieges abgemildert werden.
Entlastungsprämie gleicht der Inflationsausgleichsprämie
Das Vorhaben ähnelt der Inflationsausgleichsprämie aus dem Jahr 2022 und soll, wie damals, eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber sein. Also nicht vom Staat bezahlt werden. Die Unternehmen können diese Prämie allerdings wieder bei ihren Betriebsausgaben angeben, die wiederum von der Steuer absetzbar sind. Letztlich sind das also Steuerausfälle, die die Bundesregierung über eine Erhöhung der Tabaksteuer ausgleichen will.
Leer ausgehen werden dabei alle Menschen ohne ein Beschäftigungsverhältnis, also Studierende, Rentner, Arbeitslose und auch Selbstständige.
Wirtschaftsverbände verweisen auf leere Kassen der Unternehmen
Dass der Staat bei der Entlastung erneut die Unternehmen heranzitiert, irritiert die Firmen. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, gibt zu bedenken: „Viele Betriebe können sich in der aktuellen konjunkturellen Lage keine zusätzlichen Lohnsteigerungen leisten.“ Lieber wäre Gößl, dass der Staat die generelle Abgabenlast senken würde, „damit allen mehr Netto vom Brutto bleibt.“
Ähnlich argumentiert auch Franz Xaver Peteranderl, Präsident des bayerischen Handwerkstages, auf BR-Anfrage: „Zunächst müssen die Betriebe steuerlich entlastet werden. Zum Beispiel beim Soli, bevor sie solche Prämien auszahlen können“.
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft lehnt Gießkannenförderung ab
Noch deutlicher wird Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Er hält die Entlastungsprämie für „völlig unverständlich und strikt abzulehnen“. Mit dem Prinzip Gießkanne würde weder das strukturelle Problem der hohen Preise gelöst noch eine Entlastung niedriger Einkommensgruppen erreicht.
Brossardt bemängelt außerdem, dass die Maßnahme tarifpolitisch nicht durchdacht sei. Sie sei auf das Jahr 2026 beschränkt und nehme keine Rücksicht auf tarifpolitische Gegebenheiten bzw. Laufzeiten von Entgelttarifverträgen. Das sei ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie. Und auch er weist auf die schwierige wirtschaftliche Situation der meisten Unternehmen hin. Brossardt betont, dass eine solche Prämie Einnahmeverluste auch bei Staat und Sozialversicherung erzeugen würde: „Das engt den Handlungsspielraum des Staates weiter ein und schwächt die Finanzierung sozialer Sicherungssysteme.“
Wem die Entlastungsprämie zugute kommt – und wen sie kostet
Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft hat in einer schnellen Abschätzung ausgerechnet, dass Staat und Sozialversicherung insgesamt 12 Milliarden Euro durch die Entlastungsprämie entgehen würden, jeweils ungefähr sechs Milliarden. Außerdem käme die Prämie möglicherweise vor allem Gutverdienern zugute.
Bei der Inflationsausgleichsprämie aus den Jahren 2022 bis 2024 zeigte sich, Zahlen des IW zufolge, dass nur 25 Prozent der Befragten mit einem Bruttomonatslohn von weniger als 1.000 Euro diese erhielt. Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 2.000 waren es 33 Prozent und bei 4.000 bis 6.000 Euro Lohn waren es 60 Prozent. Um besonders Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten, sei das also der falsche Weg, so die Einschätzung des IW.
Gewerkschaft: Entlastungsprämie keine Antwort auf Energiekrise
Eher wenig begeistert ist auch die Arbeitnehmerseite. Bernhard Stiedl, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bayern, sagt beispielsweise: „Eine Inflationsausgleichsprämie kann kurzfristig entlasten – aber sie ist keine Antwort auf die Energiepreiskrise.“ Sie sei einmalig, es gebe keinen Rechtsanspruch darauf und ihre Auszahlung hänge von Tarifverträgen oder betrieblichen Entscheidungen ab. „Ob, wie viel und an wen gezahlt wird, ist nicht einheitlich geregelt.“ Deshalb gingen viele Beschäftigte leer aus – und eine dauerhafte Entlastung bei Energie und Mobilität entstehe so nicht.
Auch Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, weist darauf hin, dass es für viele Beschäftigte in diesem Jahr gar keine Tarifverhandlungen mehr gebe, in denen so eine Einmalzahlung berücksichtigt werden könnte. Im Grundsatz lehnt Dullien die Entlastungsprämie aber nicht ab: „Diese ermögliche zugleich mehr netto für die Beschäftigten und weniger Kosten für die Unternehmen.“
Welche Rolle ein Tarifvertrag für die Prämie spielt
Wie wichtig Tarifverhandlungen für die Auszahlung einer solchen Prämie sind, zeigt ein Vergleich mit der Inflationsausgleichsprämie aus den Jahren 2022 bis 2024. Während rund 80 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Tarifvertrag Geld erhielten, waren es bei Beschäftigten ohne Tarifvertrag nur um die 60 Prozent. Deren Auszahlungsbetrag lag auch deutlich unter dem der tariflich Beschäftigten.

