Das europäische Lkw-Kartell, zu dem unter anderem Daimler und MAN gehörten, ist seit 15 Jahren Geschichte. Trotzdem beschäftigt es nach wie vor die Gerichte. Am Dienstag befasste sich der Bundesgerichtshof mit einer Sammelklage von über 3.000 Spediteuren, die über ein Inkassounternehmen Schadenersatz von den Lkw-Herstellern fordern. Die Klage umfasst aber über 70.000 einzelne Vorgänge – und das ist für ein Verfahren einfach zu viel, entschied der BGH.
Zwar sei es grundsätzlich möglich, dass ein einzelner Inkassodienstleister solche Klagen bündele – in diesem Fall gehe das aber nicht so einfach. Denn es seien außergewöhnlich viele und sehr komplexe Fälle. Das Oberlandesgericht München muss nun neu verhandeln. (Az. KZR 6/24)
Daimler, MAN und andere Hersteller trafen Preisabsprachen
Das Lkw-Kartell war 2011 aufgeflogen. Die Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault sowie Iveco und DAF hatten jahrelang Preise untereinander abgesprochen und Mehrkosten im Zusammenhang mit der Einhaltung strengerer Emissionsvorschriften in abgestimmter Form an ihre Kunden weitergegeben. Die EU-Kommission brummte den Herstellern Strafen in Höhe von insgesamt fast drei Milliarden Euro auf. Die VW-Tochter MAN blieb in dem Wettbewerbsverfahren als Kronzeugin verschont.
Inkasso-Sammelklage gegen das Lkw-Kartell
Wer illegale Preisabsprachen trifft, dem drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Forderungen nach Schadensersatz. Tausende Kunden der Lkw-Hersteller setzen auf eine entsprechende Klage. Allerdings sind viele von ihnen nicht selbst vor Gericht gezogen, sondern beauftragten damit ein Inkassounternehmen, das im Erfolgsfall eine Provision erhält. Es geht um etwa 70.000 Fahrzeuge und ursprünglich etwa 500 Millionen Euro.
Der BGH befand, kein Gericht könne über diese Klage in angemessener Zeit entscheiden. Ein Richter würde etwa 38 Jahre brauchen, um da alles genau zu prüfen. Deshalb geht die Sammelklage gegen das Lkw-Kartell nun wahrscheinlich in eine neue Runde. Dann aber aufgeteilt auf verschiedene Verfahren und nicht in einem einzelnen Mammutprozess.
Verfahren mit langer Vorgeschichte
In der ersten Instanz war die Sammelklage 2020 gescheitert. Nach Ansicht des Landgerichts München war der Inkassodienstleister nicht anspruchsberechtigt. Das Oberlandesgericht München sah das Vorgehen der Klägerin im März 2024 aber durch die Inkasso-Befugnis gedeckt – und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurück. Gegen diese Entscheidung legten die beklagten Lkw-Hersteller Revision ein, sodass der Fall in Karlsruhe landete. Der Kartellsenat hob das Urteil des OLG nun auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück nach München.
Das Oberlandesgericht muss demnach zunächst die Vereinbarung über die Prozessfinanzierung prüfen. So soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Käufer im Prozess gewahrt werden. Wenn die Vereinbarung hält, muss der Inkassodienstleister die Ansprüche in verschiedenen Verfahren bündeln.

