Der Streit um Extragebühren für werbefreie Filme hat bei Amazon Prime Video schon zu mehreren Prozessen geführt. Der spektakulärste soll vor dem Oberlandesgericht (OLG) München stattfinden. Laut Verbraucherzentrale Sachsen handelt es sich um die bisher größte Sammelklage in Deutschland. Bis 9. Juni können Betroffene daran noch teilnehmen, wenn sie sich bei Amazon Prime Video ungerecht behandelt fühlen.
Der Streamingdienst hatte am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert – beides waren Verschlechterungen des alten Angebots. Wer Inhalte der Plattform ohne Werbung sehen will, zahlt seitdem einen monatlichen Aufpreis von 2,99 Euro.
Amazon Prime hätte deutsche Kunden vorher fragen müssen
Einseitige Vertragsänderungen zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind in Deutschland aber so nicht erlaubt. Wenn also Amazon Prime Video für ein werbefreies Abo mehr verlangen will, muss der US-Anbieter um eine Zustimmung dafür bitten. Stattdessen wurde die Preiserhöhung nur angekündigt und anschließend angeblich unrechtmäßig durchgezogen, monieren die Verbraucherschützer.
Verbraucherschützer bieten kostenloses Massenverfahren
Schon mehr als 218.000 machen bisher bei der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen mit. Selbst nach Beginn der ersten mündlichen Verhandlung am 19. Mai vor dem OLG München kann man sich immer noch bis zum 9. Juni dem Verfahren anschließen, ohne Kostenrisiko.
Im besten Fall profitieren Amazon-Prime-Video-Kundinnen und -Kunden von einer Rückerstattung eines Teils ihrer Abo-Gebühren. Das Klageregister ist seit Mai 2024 geöffnet, die Verbraucherzentrale Sachsen informiert auf ihrer Website dazu (externer Link).
Was könnten Betroffene bei Amazon-Sammelklage zurückbekommen?
Die Verbraucherzentrale Sachsen schätzt, dass bis zu 17 Millionen Kunden und Kundinnen von Amazon Prime Video im Februar 2024 von den Änderungen betroffen waren. Sie sollen mit der Klage einen Teil ihrer Abo-Gebühren zurückbekommen, die sie seitdem gezahlt haben. Das betrifft mehr oder weniger alle, die am 5. Februar 2024 bereits einen Vertrag mit Prime Video in der alten Form hatten. Die Verbraucherschützer unterscheiden verschiedene Varianten, die zur Teilnahme an der Sammel-Klage berechtigen:
- „Ich habe das Zusatz-Abo für 2,99 Euro im Monat abgeschlossen“: Rückerstattung der Zusatzbeiträge für werbefreies Streaming.
- „Ich habe das Zusatz-Abo für 2,99 NICHT abgeschlossen“: Anmeldung zur Sammelklage trotzdem möglich und sinnvoll wegen Verschlechterung des alten Angebots.
- „Ich habe Amazon Prime, schaue aber gar keine Videos“: Erstattung ebenfalls möglich, weil Streamingdienst Teil des Vertrags ist.
- Sonderfall: „Ich habe mein Abo nach dem 5. Februar zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt und bin nicht mehr bei Amazon Prime Video“: Trotzdem Ansprüche, aber nur für den Zeitraum bis zur Kündigung.
Antwort von Amazon: Alle Änderungen wurden akzeptiert
Die Anwälte von Amazon argumentieren, dass jeder aus seinem Vertrag längst hätte aussteigen können, dem die Neuregelung nicht gepasst hat. Außerdem hätten die Kunden das neue Angebot angenommen und nun schon lange Zeit genutzt. Bei der Klage der Verbraucherzentrale handle es sich nur um juristische Spitzfindigkeiten.
Eine Entscheidung vor dem OLG München ist noch nicht absehbar. Wenn es nicht zu einem Vergleich kommt, können bis zu einem endgültigen Urteil weitere Jahre vergehen.

