In der aktuellen Debatte über eine mögliche Reform der Einkommensteuer geht es nicht nur um einzelne Steuersätze. Entscheidend ist, wie der Einkommensteuertarif aufgebaut ist und welche Grenzen die Politik verschieben könnte. Die wichtigsten Begriffe helfen zu verstehen, wer entlastet werden könnte und warum Bruttozahlen allein wenig aussagen. Ein Überblick:
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Auf der Gehaltsabrechnung begegnen ihr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist als Lohnsteuer: Der Arbeitgeber behält sie monatlich vom Lohn ein und führt sie an den Staat ab. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuer. Bei einer Steuererklärung wird geprüft, ob zu viel oder zu wenig einbehalten wurde.
Brutto- und Nettoeinkommen
Das Bruttoeinkommen ist der Betrag vor Abzügen. Das Nettoeinkommen ist das, was nach Steuern und Sozialabgaben übrigbleibt. Für die Einkommensteuer ist aber nicht einfach das Brutto entscheidend, sondern das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich erst nach steuerlich anerkannten Abzügen, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Pauschalen und Freibeträgen.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der im Einkommensteuertarif nicht belastet wird. Er soll sicherstellen, dass vom Existenzminimum nichts an den Staat abgeführt werden muss. Im Jahr 2026 liegt dieser Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Wird der Grundfreibetrag erhöht, profitieren grundsätzlich alle, deren zu versteuerndes Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt.
Einkommensteuertarif
Der Einkommensteuertarif legt fest, wie hoch die Steuer bei welchem zu versteuernden Einkommen ist. Deutschland hat einen progressiven Tarif. Bis 12.348 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei, oberhalb gibt es zwei „gleitende“ Progressionszonen. Die erste reicht bis 17.799 Euro, die zweite bis 69.878 Euro. Oberhalb gelten feste Steuersätze. Mit einer neuen Zone wird aber nicht plötzlich das gesamte Einkommen mit einem höheren Satz besteuert. Vielmehr werden unterschiedliche Einkommensanteile unterschiedlich stark belastet.
Eingangssteuersatz
Der Eingangssteuersatz ist der erste Steuersatz oberhalb des Grundfreibetrags. Er liegt derzeit bei 14 Prozent und markiert damit den Start des progressiven Steuertarifs. Das heißt: Auf den ersten Euro oberhalb des steuerfreien Grundfreibetrags fallen 14 Prozent Einkommensteuer an. Danach steigt der sogenannte Grenzsteuersatz mit wachsendem Einkommen schrittweise weiter an. Der Eingangssteuersatz ist also der Anfangspunkt der Steuerkurve.
Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz zeigt, wie hoch der Steuersatz auf den nächsten zusätzlich verdienten Euro ist. Dieser Begriff ist zentral, weil viele Missverständnisse genau hier entstehen. Wer einen bestimmten Steuersatz erreicht, zahlt diesen Satz nicht auf sein gesamtes Einkommen, sondern nur auf den jeweils betroffenen zusätzlichen Einkommensteil. Deshalb kann eine Gehaltserhöhung netto trotzdem etwas bringen, auch wenn ein höherer Tarifbereich erreicht wird.
Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 42 Prozent. Im Jahr 2026 greift er ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro. Auch hier gilt: Der Satz betrifft nicht das gesamte Einkommen, sondern nur den Einkommensteil oberhalb der entsprechenden Grenze. Deshalb ist der Spitzensteuersatz ein Grenzsteuersatz.
Reichensteuersatz
Als Reichensteuer wird umgangssprachlich der erhöhte Spitzensteuersatz von 45 Prozent bezeichnet. Er greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro. Auch dieser Satz gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb dieser Schwelle. Fachlich handelt es sich dabei ebenfalls um einen Grenzsteuersatz.
Durchschnittssteuersatz
Der Durchschnittssteuersatz zeigt, wie stark das gesamte zu versteuernde Einkommen im Schnitt mit Einkommensteuer belastet wird. Beispiel Spitzensteuersatz: Wer ihn erreicht, zahlt nicht auf sein ganzes Einkommen 42 Prozent. Der Satz gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb der Grenze von derzeit 69.879 Euro. Für die tatsächliche Belastung ist der Durchschnittssteuersatz oft aussagekräftiger.
Tarifeckwerte
Tarifeckwerte sind die Grenzen, ab denen bestimmte Teile des Einkommensteuertarifs beginnen. Verschiebt die Politik diese Grenzen nach oben, greifen höhere Steuersätze erst später. Das kann Steuerzahler entlasten, ohne dass ein Steuersatz selbst sinkt. Genau darum geht es auch bei der kalten Progression: Wenn Löhne nur die Inflation ausgleichen, soll daraus keine schleichende Steuererhöhung entstehen.

