Wer gesetzlich versichert ist, kennt das Prinzip: Ein Teil des Gehalts geht direkt an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte dazu. Bei Beamtinnen und Beamten ist es anders. Viele von ihnen sind privat versichert und bekommen dafür von ihrem Dienstherrn – also vom Staat – eine Beihilfe. Wer etwa in Bayern als Beamter freiwillig gesetzlich versichert ist, muss seinen Beitrag bislang selbst tragen.
Wirtschaftsweise: Beamte könnten in die GKV einzahlen
Genau darüber wird nun diskutiert. Der Sachverständigenrat Wirtschaft der Bundesregierung, oft auch „die Wirtschaftsweisen“ genannt, hat in seinem Frühjahrsgutachten [externer Link] vorgeschlagen zu prüfen, ob Beamtinnen und Beamte stärker in die GKV einbezogen werden sollten. Der Gedanke dahinter: Wenn mehr Menschen mit sicheren Einkommen in die GKV einzahlen, könnte das die Kassen finanziell entlasten. Eine ähnliche Debatte gibt es auch beim Rentensystem.
Die Wirtschaftsweisen machen zugleich deutlich, dass dies wohl aber nicht der große Rettungsanker wäre, den die GKV so dringend benötigt. Die simple Rechnung: Würden ab 2027 neu verbeamtete Personen in die GKV einbezogen, läge der durchschnittliche Beitragssatz 2030 nur um 0,05 und 2040 um 0,19 Prozentpunkte niedriger als heute. Für Versicherte, die schon heute steigende Beiträge zahlen, wäre das also kurzfristig nur sehr begrenzt spürbar.
„Eher eine Gerechtigkeitsdebatte“
Ähnlich sieht es der Münchner Gesundheitsökonom Andreas Beivers von der Hochschule Fresenius. „Es ist eher eine Gerechtigkeitsdebatte“, sagt er im Gespräch mit BR24. Ein Einbezug von Beamten könne die Finanzierungsprobleme der GKV allenfalls kurzfristig „ein bisschen lindern“. Aber man dürfe nicht erwarten, dass die strukturellen Finanzprobleme der GKV damit gelöst seien.
Für Beivers geht es vor allem um Fairness. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entscheidet das sozialversicherungspflichtige Einkommen darüber, ob sie gesetzlich versichert sein müssen oder sich privat versichern können. Bei Beamten gibt es zusätzlich das eigene System aus Beihilfe und privater Absicherung. Es sei zwar historisch, aber nicht „systemlogisch nachvollziehbar“, wer Teil der solidarischen Finanzierung sein müsse und wer nicht.
Dem DGB Bayern geht es um Wahlfreiheit
Auch der DGB Bayern setzt auf eine Änderung am derzeitigen System. Der Landesvorsitzende Bernhard Stiedl schlägt im BR24-Interview vor, bei der pauschalen Beihilfe des Staates anzusetzen. Nach der aktuellen Logik würden viele Beamtinnen und Beamte faktisch in Richtung private Krankenversicherung gelenkt. Wer freiwillig gesetzlich versichert sei, trage den Beitrag selbst. Das sei „eine erhebliche finanzielle Belastung“ und mache die GKV für viele „faktisch unattraktiv“.
Eine pauschale Beihilfe, so der DGB-Vorschlag, würde bedeuten, dass sich der Dienstherr auch am Beitrag gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamte beteiligt. Wer im bisherigen System bleiben will, könnte das weiter tun. Wer in der GKV versichert sei, würde nicht länger schlechter gestellt.
Beamtenbund warnt vor Kosten
Der Bayerische Beamtenbund (BBB) lehnt diesen Weg ab. BBB-Chef Rainer Nachtigall erklärte auf BR24-Anfrage, Beamte künftig in die GKV einzugliedern, bedeute nicht nur neue Einnahmen, sondern auch neue Leistungsansprüche. Wer einzahle, werde irgendwann auch Leistungen abrufen. Die Probleme der GKV seien damit nicht gelöst.
Außerdem verweist Nachtigall auf Freistaat und Kommunen. Sie müssten für neue Beamte Arbeitgeberbeiträge zur GKV zahlen, während die Beihilfekosten für bestehende Beamte weiterliefen. Das bisherige System aus Besoldung, Versorgung, Beihilfe und privater Absicherung sei „in sich geschlossen“. Wenn man an einer Stelle etwas ändere, müsse man an anderer Stelle ausgleichen.
Bernhard Stiedl vom DGB Bayern hält dagegen: Kurzfristige Haushaltswirkungen müssten seriös betrachtet werden. Eine bestehende Ungleichbehandlung dürfe aber „nicht allein mit kurzfristigen Haushaltsargumenten fortgeschrieben werden“.
Staatsregierung hält am System fest
Auf einer Linie mit dem Beamtenbund liegt dagegen die Staatsregierung. Erst in den Haushaltsberatungen im Frühjahr lehnten CSU und Freie Wähler im Landtag die Einführung einer pauschalen Beihilfe ab. Begründet wurde das damit, dass Beamtenbesoldung, Beihilfe und private Restkostenversicherung zusammengehören.
Ein Zuschuss für gesetzlich versicherte Beamte würde dieses System verändern und wäre aus Sicht der Regierungsfraktionen mit zusätzlichen Haushaltskosten und mehr Verwaltungsaufwand verbunden. Damit bleibt Bayern vorerst bei der bisherigen Praxis.
Derzeit unbeantwortet ist die Frage, wie groß die tatsächlichen Mehrkosten langfristig wären – und ob sich die bisherige Regelung für Beamte dauerhaft politisch rechtfertigen lässt.

