Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Bis jetzt konnten sich Patienten beim Arbeitgeber zwei Tage lang krankmelden. Erst ab dem dritten Krankheitstag war es in den meisten Fällen vorgeschrieben, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Arbeitgeber konnten diese auch bisher schon eher einfordern, zum Beispiel, wenn ein Verdacht auf „Blaumachen“ bestand.
Regierung will Krankenstand senken
Jetzt will die Bundesregierung dies generell ändern, um den ihrer Meinung nach zu hohen Krankenstand zu senken. Künftig soll die AU schon ab dem ersten Arbeitstag verpflichtend sein. Das Ziel: Missbrauch bei Krankmeldungen verhindern.
Dazu kommt: Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll wieder gestrichen werden. Erst im Jahr 2023 war diese eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten. Vorbild war eine Regelung aus der Zeit der Corona-Pandemie. Voraussetzung: Der Patient ist in der Praxis bekannt und hat keine schweren Symptome. Diese telefonische Sprechstunde soll nun entfallen.
Studien: Kaum Auswirkungen durch telefonische Krankschreibung
Doch lädt diese Möglichkeit der Krankschreibung wirklich zum Missbrauch ein? Es gibt bereits Studien, die dies ganz klar verneinen. Das Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung (ZI), das im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen forscht, kam im vergangenen Oktober zum Ergebnis, die telefonische Krankschreibung trage nicht die Schuld an höheren Krankschreibungen. Vielmehr sei die Corona-Pandemie verantwortlich für erhöhte Zahlen gewesen. Und: Für die hohen Zahlen sei die erhöhte Erfassungsrate seit Einführung der elektronischen AU verantwortlich. Hinzu kämen die Infektionswellen der vergangenen Jahre (externer Link).
Telefonische Krankschreibung: Großer Wirbel – kleine Zahlen
Noch dazu ist der Anteil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischen Sprechstunden sehr gering. Nach Aussage der Barmer liegt er bei 0,8 bis 1,2 Prozent. Bescheinigungen nach Videosprechstunden machen sogar nur 0,1 bis 0,4 Prozent aus.
Ähnliches berichtet die DAK Gesundheit. In einer Analyse (externer Link) vom Januar 2025 berichtet die Krankenkasse, dass die telefonische Krankschreibung keine nachweisbaren Auswirkungen auf hohe Krankenstände habe.
Hausärzte kritisieren Abschaffungen
Vor allem die betroffenen Hausärzte ärgern sich über die Koalitionsbeschlüsse zu den Krankschreibungen. Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, äußern sich deutlich: „Diese Beschlüsse sind eine absolute Katastrophe. Ohne jegliche Evidenz nimmt die Koalition die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf.“ Die Bürokratiewelle werde „kaum zu bewältigen sein“. Dass dadurch Krankheitstage reduziert würden, sei „eine Illusion“.
Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) positioniert sich klar gegen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Verbandspräsident Dr. Michael Hubmann: „Wenn wir künftig wieder zahlreiche Bagatellerkrankungen ausschließlich persönlich in der Praxis sehen müssen, fehlt uns die Zeit für Kinder und Jugendliche mit komplexeren gesundheitlichen Problemen.“ Diese Kinder und Jugendlichen müssten dann wieder öfter zu Fachärzten überwiesen werden. Damit sei die von der Koalition geplante „Termingarantie Fachärzte“ erst recht unrealistisch.
BVKJ sieht Nachteile für Eltern und Familien
Aber auch Familien entstehen spürbare Nachteile. Laut dem BVKJ müssten Eltern mit leicht erkrankten Kindern wieder in die Praxis kommen, obwohl häufig keine medizinische Untersuchung oder Behandlung erforderlich sei. Das bedeute zusätzlichen organisatorischen Aufwand, längere Wartezeiten und ein höheres Infektionsrisiko in den Wartezimmern. Für die Eltern heißt das: Sie müssen sich häufiger „kinderkrank“ melden, also Antrag auf Kinderkrankengeld stellen.
Positive Signale aus der Wirtschaft
Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern hingegen sehen die Beschlüsse der Koalition zu den Verschärfungen bei Krankschreibungen positiv. Nach Ansicht von BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl könnte die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung Krankentage reduzieren, „weil sie mögliche missbräuchliche Krankschreibungen erschwert“. Allerdings lasse sich der Gesamteffekt nicht abschließend bewerten, da der möglichen Vermeidung von Missbrauch ein höherer bürokratischer Aufwand – auch für Unternehmen – gegenübersteht.
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft bewertet den Wegfall der telefonischen Krankschreibung und die Verschärfungen, unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stärker zu bestrafen, als „sehr zielführend, um den hohen Krankenstand in den Unternehmen einzudämmen“.
Relativierung gleich nach der Verkündung
Ganz so heiß, wie es gekocht wird, dürfte es aber nicht werden. Gleich nach dem Koalitionsausschuss erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Betriebe könnten von der AU-Pflicht gleich am ersten Krankheitstag abweichen. Was am Ende bleibt vom Koalitionsbeschluss, werden Arbeitgeber und Beschäftigte erst nach dem Gesetzgebungsvefahren wissen.

