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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Einkommenssteuerreform ab 2027: Wem bleibt mehr vom Netto?
Wirtschaft

Einkommenssteuerreform ab 2027: Wem bleibt mehr vom Netto?

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 3. Juli 2026 08:47
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Die angekündigte Steuerreform der Bundesregierung wird nicht so groß wie erhofft. Die deutschen Steuerzahler sollen ab dem 1. Januar 2027 um bis zu zehn Milliarden Euro jährlich entlastet werden, betonten die vier Parteichefs Friedrich Merz (CDU), Markus Söder (CSU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD), auf einer Pressekonferenz in Berlin. Offenbar hat Klingbeil seine ursprünglichen, viel weitreichenderen Reformmodelle weitestgehend „eingedampft“.

Inhaltsübersicht
Steuerentlastung: Aus 28 Milliarden Euro werden zehn MilliardenSteuerreform: nur wenige Details bekannt„Reiche“ müssen höhere Steuern zahlenHandwerk und Wirtschaftsforscher kritisieren die ReformDer weitere Zeitplan für die Steuerreform

Steuerentlastung: Aus 28 Milliarden Euro werden zehn Milliarden

Im Vorfeld des Koalitionsausschusses kursierten zwei Modelle, die Klingbeil in seinem Ministerium berechnen ließ. Einmal sollten die Steuerbürger um 28 Milliarden Euro entlastet werden, im zweiten Modell um 17,2 Milliarden. Jetzt sind es nur noch zehn Milliarden. Das ist wohl eine Konsequenz aus dem Sparzwang, den Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Vorstellung der gesamten Reformpläne mehrfach betonte.

Steuerreform: nur wenige Details bekannt

In Kraft treten soll die Steuerreform zum 1. Januar 2027. Der Grundfreibetrag, von dem alle Steuerzahler profitieren, soll bis 2028 auf 12.900 Euro angehoben werden, wie das Bundesfinanzministerium ergänzend zu den Koalitionsbeschlüssen mitteilte. Das Kindergeld soll ebenfalls in zwei Schritten von aktuell 259 auf 272 Euro steigen. Und auch der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 auf 1.430 Euro erhöht werden.

Eine berufsstätige Familie mit zwei Kindern, so rechnen die Koalitionäre vor, werde bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro um 600 Euro entlastet. Einschränkend muss gesagt werden, die konkreten Summen und Beträge stehen noch nicht fest. Finanzminister Klingbeil räumte auf Fragen von Journalisten ein, dass in den nächsten Tagen noch „sehr viel gerechnet werden müsse“.

„Reiche“ müssen höhere Steuern zahlen

Als Ausgleich müssen die „Reichen“ höhere Steuern zahlen. Die Neuerung ist: Der Reichensteuersatz wird aufgeteilt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro werden 45 Prozent fällig, ab 280.000 Euro 47 Prozent.

Für gutverdienende Bürger ändert sich nicht viel. Der Spitzensteuersatz bleibt unverändert bei 42 Prozent. Er wird erst bei einem Einkommen ab 70.600 Euro fällig. Das sind gut 600 Euro mehr als derzeit. Das war vor allem dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder wichtig. Seine größten Wünsche wurden erfüllt: Die Reform sieht keine Einführung einer Vermögenssteuer vor. Auch die Erbschaftssteuer werde nicht angehoben.

Handwerk und Wirtschaftsforscher kritisieren die Reform

Das Bayerische Handwerk lobt grundsätzlich das Reformvorhaben. Eine gute Nachricht sei, dass die Erbschaftsteuer nicht angehoben werde, ärgerlich dagegen, dass die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen für Privatleute verschlechtert werde. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass der sogenannte Handwerkerbonus reduziert wird. Damit können Privatpersonen in Zukunft nur noch Handwerkerleistungen in Höhe von maximal 900 Euro pro Jahr absetzen, im Gegensatz zu den bisherigen 1.200 Euro.

Der Chef des Münchner ifo-Instituts, Clemens Fuest, sieht im Gesamtpaket der Reformen einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Wirtschaftsflaute. Größter Schwachpunkt sei, dass bei den staatlichen Ausgaben nicht gekürzt werde. Steuerentlastungen seien auf Dauer nur möglich, wenn hier endlich gespart werde.

Der weitere Zeitplan für die Steuerreform

2027 soll die Steuerreform in Kraft treten. Es fehlen – Stand heute – noch viele wesentliche Details. Der erste Schritt ist ein Referentenentwurf, der in die Abstimmung mit anderen Ministerien geht, aber auch von Steuerfachleuten begutachtet wird. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts beginnt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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