Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben vereinbart, die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen wieder abzuschaffen. Zudem soll es gesetzlich vorgeschrieben werden, dass Angestellte am ersten Krankheitstag verpflichtend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Bisher gilt das erst am vierten Tag.
Damit soll der Krankenstand in deutschen Firmen reduziert werden. Gegen diese Pläne gibt es Proteste – auch, weil mehr Kranke künftig direkt in überlastete Praxen gehen müssten.
DAK-Chef Storm: „Es drohen überfüllte Hausarztpraxen“
Die Krankenkasse DAK-Gesundheit warnt vor negativen Effekten: „Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steigert die Zahl der Arztkontakte und damit auch die Belastung der Beschäftigten in den Praxen“, sagte Vorstandschef Andreas Storm der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „In Kombination mit dem Zwang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag drohen überfüllte Hausarztpraxen.“
Klingbeil: Konkrete Ausgestaltung der Attestpflicht offen
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) rechtfertigte die vorgesehenen Verschärfungen als Kompromiss in der Koalition, strebt aber praktikable Lösungen bei der Umsetzung an. „Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde“, sagte der SPD-Chef bei RTL/ntv. Er verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die gesagt habe, dass man das Ganze so hinbekommen müsse, dass niemand, der krank sei, dann wirklich zum Arzt gehen müsse.
Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte eine genaue Prüfung an. „Das war jetzt nicht mein Vorschlag“, sagte Bas in der RTL-Sendung „Nachtjournal Spezial“. „Wir werden schauen, wie, ob das wirklich überhaupt eine Wirkung erzeugt oder eher zu Schwierigkeiten führt.“
Merz: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Praxis“
Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, sagte er ohne weitere Erläuterung.
Außerdem verwies er darauf, dass in Unternehmen abweichende Regeln getroffen werden können, etwa durch tarifliche oder Betriebsvereinbarungen.
Nur kleiner Anteil der Krankschreibungen per Telefon
Kassen und Ärzteverbände weisen bereits seit längerem darauf hin, dass Krankschreibungen per Telefon sich bewährt hätten. Nach einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer Krankenkasse auf Basis von Abrechnungsdaten von 2020 bis 2023 hatten telefonische Krankschreibungen einen Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es hätten sich keinerlei Hinweise gefunden, dass sie maßgebliche Treiberin des höheren Krankenstandes sei.
Teilkrankschreibungen als Mittel gegen hohen Krankenstand?
Nach früheren Angaben der Techniker Krankenkasse machen kurzzeitige Erkrankungen wie Erkältungen im Vergleich zu Langzeiterkrankungen einen wesentlich geringeren Anteil an den gesamten Fehltagen aus.
DAK-Chef Storm sagte: „Um den hohen Krankenstand wirksam reduzieren zu können, sollten wir das Potenzial der Teilkrankschreibung nutzen.“ Erfahrungen aus skandinavischen Ländern zeigten, dass mehr Flexibilität Beschäftigte im Arbeitsprozess halten könne.
Ministerin Warken plant bereits eine Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit.
Mit Informationen von dpa und KNA

