Zwischen fünf und zehn Euro zahlen Kassenpatienten derzeit, wenn sie ein Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament einlösen. Der Marktführer unter den Versandapotheken, die Shop Apotheke, wirbt damit, dass Kunden bis zu 20 Euro Bonus erhalten können.
DocMorris, die Nummer zwei unter den Versandapotheken, wirbt damit, dass sie Zuzahlungen komplett übernimmt. Und das solle möglichst so bleiben, auch wenn die Eigenanteile nächstes Jahr um die Hälfte steigen, sagt Konzernsprecher Reiner Kern: „Ich gehe fest davon aus, dass wir den Patienten in irgendeiner Form weiter helfen.“ Die Shop Apotheke will sich nicht dazu äußern, wie sie ihre Bonusprogramme in nächster Zeit gestaltet. Das Unternehmen setze sich aber „auch künftig dafür ein, unseren Kund:innen attraktive Angebote zu machen“, erklärt ein Sprecher.
Protest der Apothekerverbände
Bei den traditionellen Apotheken lösen die Versandapotheken mit ihrer Geschäftspolitik heftigen Protest aus. Der Präsident des Apotheker-Dachverbandes ABDA, Thomas Preis, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einem Brief jetzt aufgefordert, rasch gegenzusteuern.
Vor-Ort-Apotheken dürfen nach den deutschen Gesetzen bei verschreibungspflichtigen Arzneien keine Preisnachlässe gewähren oder Zuzahlungen übernehmen. Die großen Versender arbeiten allerdings aus dem Ausland. DocMorris und Shop Apotheke haben ihren Sitz in den Niederlanden nahe der Grenze zu Deutschland. Deswegen könnten sie nach europäischem Recht arbeiten, das Rabatte erlaube, argumentieren sie. Bislang haben sie damit in Gerichtsprozessen stets Recht erhalten.
Der Apotheker-Dachverband ABDA kritisiert in einem Brief an Gesundheitsministerin Warken aber einen „erheblichen Wettbewerbsnachteil“ und warnt vor einer „wirtschaftlichen Schwächung der Apotheken vor Ort und des gesamten Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung“.
Gesetzesänderung gefordert
Die ABDA drängt in ihrem Brief an Warken deshalb, deutsche Gesetze so zu ändern, dass Versandapotheken sich bei ihren Bonuszahlungen nicht auf Europarecht berufen können. Insgesamt solle der Verzicht auf Zuzahlungen verboten werden, und auch die Werbung mit einem Verzicht.
Marktanteile der Versender wachsen
Die Versandapotheken machen ihr Geschäft vor allem mit rezeptfreien Medikamenten, also etwa Schmerz- und Erkältungsmitteln oder Heilsalben. Hier konnten sie ihren Marktanteil am Umsatz nach Daten der ABDA zuletzt deutlich steigern: Von 16,4 Prozent im Jahr 2019 auf 23,6 Prozent im vergangenen Jahr.
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten lag der Marktanteil der Versender lange Zeit bei rund einem Prozent. Seit der Einführung des elektronischen Rezepts, das eine Online-Bestellung erleichtert, hat er sich auf rund zwei Prozent verdoppelt.
Diese Zahl klinge zwar immer noch niedrig, sagt der Präsident des Bayerischen Apothekerverbandes, Hans-Peter Hubmann, der auch den Deutschen Apothekerverband leitet. Aber wenn sich diese Entwicklung fortsetze, werde sie zu einer immer stärkeren Bedrohung der Vor-Ort-Apotheken. Doch sie seien es, die einen großen Teil der Beratung übernähmen, und die gesamte Notdienst-Versorgung, betont Hubmann.
Debatte über Apothekensterben
Ein weiteres Wachstum des Versandhandels werde das Apothekensterben befeuern, über das die Berufsverbände seit vielen Jahren klagen, warnt der Verbandschef. In den vergangenen knapp zwei Jahrzehnten hat etwa eine von fünf Apotheken geschlossen. Nach Einschätzung der Apothekerverbände hat auch die Konkurrenz durch Versandhändler dazu beigetragen.
Der DocMorris-Konzernsprecher Kern sieht allerdings andere Gründe, wenn Apotheken schließen: „Vornehmlich ist es der harte Wettbewerb zwischen den Apotheken vor Ort.“ Die meisten Apotheken, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten geschlossen haben, hätten ihr Geschäft aufgegeben, als die Versandhändler bei rezeptpflichtigen Arzneien einen stabilen Markanteil von einem Prozent hatten, ergänzt Kern: „Es ist nicht so, dass die Online-Apotheken den Vor-Ort-Apotheken in irgendeiner Weise das Wasser abgegraben hätten.“

