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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Rechnungs-Chaos bei Stromkunden – Netzagentur weiß von nichts
Wirtschaft

Rechnungs-Chaos bei Stromkunden – Netzagentur weiß von nichts

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 23. Juli 2026 09:48
Von Christin Freitag
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6 min. Lesezeit
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Inhaltsübersicht
Ministerin und Netzagentur tauchen abZähler kommen nicht ins InternetSmart Meter zählen falsch oder gar nichtKunden fühlen sich im Stich gelassenWie sollten Verbraucher vorgehen?Anwalt bleibt letzte Option

Auf dem deutschen Strommarkt scheint es derzeit drunter und drüber zu gehen. Zumindest legen diesen Schluss die vielen Reaktionen nahe, die unsere Redaktion auf einen Artikel zu falschen Stromrechnungen bekommen hat. Viele Probleme tauchten in den Haushalten im Zusammenhang mit dem Einbau von Smart Metern auf. Das bestätigt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband auf Anfrage.

Ministerin und Netzagentur tauchen ab

Da falsche Abrechnung zum Verbraucherschutz gehören, fragen wir erst im Bundesverbraucherschutzministerium nach. Dort heißt es, ein Statement von Ministerin Stefanie Hubig sei leider nicht möglich. Zuständig für die Überwachung des Stromnetzes ist die Bundesnetzagentur. Konfrontiert mit den Beschwerden und der Frage, warum es zu einer solchen Häufung von Problemen kommt, antwortet die Behörde: „Der Bundesnetzagentur sind gehäuft fehlerhafte Abrechnungen im Markt nicht bekannt. Zudem können die Ursachen für Fehler im Einzelfall vielgestaltig sein, sodass allgemeine Aussagen hierzu nicht möglich sind.“

Zähler kommen nicht ins Internet

Eigentlich sollen die Smart Meter mit dem Internet verbunden werden, damit der Verbrauch vom Stromanbieter aus der Ferne gemessen und registriert werden kann. Vorteil: Man könnte auch als Haushalt selbst tagesgenau checken, wie viel Strom geflossen ist, ohne extra jedes Mal in den Keller laufen zu müssen.

Doch die Anbindung der Smart Meter scheint oft nicht zu klappen, wie etwa der BR24-User „Peli49“ schrieb: „Bei uns wurden auch diese Smart Meter eingebaut. Die Fernablesung klappt aber bei uns nicht. Keine Verbindung. Hätte ich denen gleich sagen können. Mit WLAN ist es nicht erlaubt (warum, weiß ich nicht) und anders geht bei uns gar nichts. Also nichts mit Fernablesung. Nach wie vor jeder für sich.“

Dass viele Messstellenbetreiber das WLAN des Haushalts nicht verwenden, liegt daran, dass sie einen Ausfall befürchten. Die Firmen müssen für eine „geschlossene Sicherheitsarchitektur“ sorgen und bauen deshalb lieber selbst SIM-Karten in den Zähler ein. Wenn allerdings das Mobilfunknetz im Keller nicht erreichbar ist und der Smart Meter deshalb nicht mit dem Internet verbunden werden kann, bleibt den Kunden nichts anderes übrig, als den Verbrauch wie eh und je mit Zettel und Stift zu notieren und zur Abrechnung an den Stromanbieter zu schicken.

Smart Meter zählen falsch oder gar nicht

Uns haben zudem viele Rückmeldungen erreicht, in denen es um falsche Abrechnungen ging, nachdem die Smart Meter eingebaut worden waren.

Nutzer „Opinion“ etwa schreibt: „Seit dem Einbau des Smartmeters haben wir den 2-3-fachen Verbrauch, ohne dass wir unser Verbraucherverhalten geändert oder neue Geräte angeschlossen haben. Eine Beschwerde beim Energieversorger ergab, dass wir doch mal die einzelnen Geräte messen sollten, vielleicht sei ein altes dabei, das viel Strom frisst. Ansonsten ist der Zähler korrekt. Das ist nur noch lächerlich! Man wird hierzulande langsam von allen Seiten abgezockt.“

Was laut BR24-Usern auch oft nicht funktioniert: die Abrechnung des Stroms, der von der eigenen Solaranlage eingespeist worden ist. Und auch das Einbeziehen von Wärmepumpen und Wallboxes (Ladestation für E-Autos) führt in vielen Fällen zu Problemen.

Kunden fühlen sich im Stich gelassen

Die Verbraucherzentralen berichten von einem Ping-Pong-Spiel, dem sich die Kunden ausgesetzt sehen, wenn sie die Unternehmen mit falschen Rechnungen konfrontieren. Man wird demnach zwischen Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Stromanbietern hin- und hergeschickt.

Und laut „Soso“ lässt der Kundenservice insgesamt zu wünschen übrig: „Das Schlimmste ist, dass Netzbetreiber wie Bayernwerk sich verhalten wie schlechte Behörden oder miese Firmen: Telefonwarteschlage – falls mal jemand ran geht, ist der gewiss nicht zuständig – sagt: ‚geb ich an Fachabteilung weiter‘. Falls dann wirklich nach langer Zeit eine Antwort kommt, ist es eine Themaverfehlung, weil nur irgendwelche Textbausteine zusammengesetzt werden. Ergebnis: Auch mit Stromanbieterwechsel gibt Bayernwerk den früheren Nachtstromtarif weiter, obwohl eine Wärmepumpe bekanntermaßen eingebaut wurde. Zum Verzweifeln! Beschwerdemanagement? Komplette Fehlanzeige.“

Wir haben das Bayernwerk auf die Probleme bei Rechnungen und das Hin- und Herschicken von Kunden angesprochen. Ein Pressesprecher sagte, grundsätzlich sei dazu nichts bekannt und man müsse erst einmal etwas länger recherchieren.

Wie sollten Verbraucher vorgehen?

Wer eine Rechnung bekommt und glaubt, dass etwas nicht stimmt, sollte zunächst folgende Check-Liste durchgehen:

  • Stimmen Zählernummer?
  • Sind die Ablesewerte richtig? (dafür vorher regelmäßig Fotos vom Zähler machen)
  • Passen die Preise zum ausgewählten Tarif?
  • Sind Besonderheiten wie Wärmepumpe, PV-Anlage oder Wallbox berücksichtigt?

Wer sich bei der Analyse der Rechnung schwertut, bekommt bei der Verbraucherzentrale Hilfe (Gebühr 40 Euro).

Ist klar, dass tatsächlich etwas nicht stimmt, sollte man trotzdem erst einmal zahlen, wie Marion Gaksch von der Verbraucherzentrale Bayern rät. Wichtig sei allerdings im Verwendungszweck der Banküberweisung anzugeben, dass diese Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt. So kommt man nicht in Zahlungsverzug, hat sich aber die Erstattung offengehalten.

Anwalt bleibt letzte Option

Die Beschwerde sollte zuerst an die Stelle gehen, die die Rechnung ausgestellt hat. Kommt man dort nicht weiter oder wird an andere Unternehmen weiterverwiesen, sollte man zügig die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Damit ist auch sichergestellt, dass die Forderung gegen den Stromanbieter nicht plötzlich verjährt. Problem: Schnell geht es auch hier nicht, denn die Schlichtungsstelle ist laut Marion Gaksch überlastet. Wer nicht warten will, etwa weil es um mehrere tausend Euro geht, kann als letzte Option einen Anwalt einschalten und juristisch gegen den Stromanbieter vorgehen.

 

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Von Christin Freitag
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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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