Das NEINhorn ist ein widerständiges Wesen. Eigentlich. Gegen die KI war es jedoch wehrlos. ChatGPT hat sich den widerborstigen Bilderbuch-Charakter von Marc-Uwe Kling („Känguru-Chroniken“) und der Illustratorin Astrid Henn umstandslos einverleibt.
Mit ein paar einfachen Prompts können Nutzerinnen und Nutzer dort täuschend echte, eigene NEINhorn-Geschichten generieren. So sieht es jedenfalls der Carlsen-Verlag, der deswegen beim Landgericht München eine Klage gegen OpenAI eingereicht hat, zusammen mit den beiden Autoren.
Kling: „OpenAI klaut alle Kunst und Kultur der Welt“
„Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen“, kritisierte Marc-Uwe Kling in einem Statement.
Christian Schumacher-Gebler, CEO der Bonnier-Gruppe, zu der auch Carlsen gehört, stimmt seinem Autor zu. „Wir sind der Meinung, wenn ChatGPT Ergebnisse liefert, die letztlich eine Vervielfältigung unserer Inhalte ermöglicht, dann verletzt diese Vervielfältigung Urheber- und Verlagsrechte“, erklärt der Bonnier-Chef im BR-Interview.
Carlsen-Verlag ermutigt durch Klage von Penguin Random House
Er habe OpenAI bereits um Unterlassung und Auskunft zu dem Fall gebeten. Die Antworten seien aber „sehr unbefriedigend“ gewesen, so Schumacher-Gebler. Deshalb habe man sich für den juristischen Weg entschieden, um definitiv zu klären, ob in diesem Fall Urheberrechtsverletzungen vorliegen. „Wir versuchen, mit dieser Klage zu beweisen, dass man rankommt an diese Unternehmen – mal gucken, ob’s klappt.“
Allein ist Schumacher-Gebler mit diesem Versuch nicht. Bereits im März reichte der Verlag Penguin Random House aus einem ganz ähnliche Grund Klage gegen OpenAI ein. In diesem Fall ging es um die Kinderbuch-Reihe über den kleinen Drachen Kokosnuss.
Laut Penguin Random House ist ChatGPT in der Lage, Illustrationen des Drachen zu erzeugen, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen. Der Chatbot mache darüber hinaus ungefragt Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes – inklusive Cover, Klappentexten und konkreten Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen.
Verhandlungstermine stehen noch nicht fest
Die Klage von Penguin sei für ihn durchaus eine Ermutigung gewesen, meint Schumacher-Gebler. „Es hilft, das Gefühl zu bekommen, dass man als Autorin oder Verlag nicht allein ist mit seiner Sicht auf diese potentielle Rechtsverletzung.“
Wie immer das Landgericht München in beiden Fällen entscheidet, die Urteile werden Präzedenzcharakter haben. Wann damit mit ihnen zu rechnen ist, ist noch offen. Die Verhandlungstermine in der einen wie der anderen Causa stehen aktuell noch nicht fest.

