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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Veranstalter insolvent: Gerichtshof stärkt Rechte von Reisenden
Wirtschaft

Veranstalter insolvent: Gerichtshof stärkt Rechte von Reisenden

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 29. Juli 2024 11:49
Von Christin Freitag
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2 min. Lesezeit
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Über dieses Urteil dürften sich Urlauber kurz nach Start der Sommerferien in Bayern freuen. Auch Reisende, die vor der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits wegen außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurückgetreten waren, profitieren von der Versicherung gegen die Folgen der Insolvenz.

Inhaltsübersicht
EuGH: Verbraucher haben Anspruch auf volle ErstattungUm was geht es bei den konkreten Fällen?Reisekosten: Nationale Gerichte nun gefordert

EuGH: Verbraucher haben Anspruch auf volle Erstattung

Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ von ihrer Reise zurückgetreten seien. Das erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. C-771/22 und C-45/23). EU-Recht sehe vor, dass ein Verbraucher, der seine Pauschalreise wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ nicht antritt, Anspruch auf volle Erstattung hat.

Um was geht es bei den konkreten Fällen?

Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich. In beiden waren die Betroffenen wegen der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf ging der Reiseveranstalter insolvent. Im österreichischen Fall klagten die Verbraucher daraufhin gegen die HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. Die HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten zu müssen, weil die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei.

Der EuGH widersprach dem. Sofern die Reisenden vor dem Eintritt der Insolvenz nicht bereits eine vollständige Erstattung wegen des Reiserücktritts erhalten hätten, stehe diese ihnen zu. Denn EU-Recht sehe vor, dass Reisende im Fall eines Rücktritts wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ alle getätigten Zahlungen erstattet bekommen. „Diesem Anspruch würde seine praktische Wirksamkeit genommen“, sollte die Versicherung in den vorliegenden Fällen nicht zahlen müssen.

Reisekosten: Nationale Gerichte nun gefordert

In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind. In der letzten Zeit waren immer wieder Reiseveranstalter Pleite gegangen, etwa der drittgrößte Anbieter in Europa, der Münchner FTI-Konzern. 

Mit Informationen von AFP und dpa.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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