Das berühmte Gemälde „Das bunte Leben“ von Wassily Kandinsky, das Jahrzehnte im Münchner Lenbachhaus hing, ist für 27 Millionen Pfund (umgerechnet rund 32 Millionen Euro) versteigert worden. Das ergab die Auktion des Londoner Hauses Christie’s am Mittwochabend.
Berühmtes Gemälde des „frühen“ Kandisky
Das Gemälde war 2023 als NS-Raubkunst eingestuft und an die Erben der jüdischen Sammlerfamilie Lewenstein zurückgegeben worden. Es handle sich „um ein wegweisendes Werk, das die Entwicklung der künstlerischen Formensprache des Künstlers auf den Punkt bringt und auf den außergewöhnlichen Wandel seines Stils in den darauffolgenden Jahren vorausweist“, hatte Keith Gill, Kurator bei Christie’s, vor der Auktion gesagt.
„Das bunte Leben“, ein noch gegenständliches Gemälde Kandinskys, voller altrussischer Motive und märchenhafter Figuren, entstand in seiner Pariser Zeit. Der Maler war damals sichtbar beeinflusst von Stilen wie dem Fauvismus, Symbolismus oder Jugendstil. Bis heute gilt es als Schlüsselwerk im Schaffen Kandinskys.
1927 erwarb es das Amsterdamer Sammlerehepaar Lewenstein. Nach dem Tod ihres Mannes Emanuel Albert Lewenstein (1870–1930) überließ seine Witwe Hedwig Lewenstein-Weyermann (1875–1937) das Gemälde dem Stedelijk Museum in Amsterdam als Dauerleihgabe.
Nachkommen kämpften jahrelang um Rückgabe
Nach der Besetzung der Niederlande durch die Deutsche Wehrmacht wurde das Werk im Oktober 1940 versteigert. Christie’s zufolge bekam damals der Sammler Salomon B. Slijper den Zuschlag. Dessen Familie verkaufte es 1972 der Bayerischen Landesbank (Bayern LB), die es 1973 wiederum als Dauerleihgabe ans Lenbachhaus übergab.
Was folgte, war ein jahrelanger Kampf der Nachfahren der Lewensteins. Sie werteten die Auktion im Oktober 1940 als Unrecht und verlangten die Restitution des Bildes. Ihre Argumentation: Die Familie habe das Gemälde 1938 bei einem Museum in Amsterdam zur Verwahrung gegeben, bevor sie vor den Nationalsozialisten in die USA floh. Ohne Erlaubnis sei es dann verkauft worden.
Bayerischer Landtag billigte Restitution 2023
Die Provenienzforschung gab der Familie schließlich recht. Es fehle an Beweisen, dass sie das Gemälde 1940 aus freien Stücken beim Auktionshaus eingeliefert habe, befand die sogenannte „Beratende Kommission NS Raubgut“, die bis 2025 in Deutschland in strittigen Fragen der NS-Raubkunst Empfehlungen gab. Seitdem entscheiden Schiedsgerichte über solche Fälle.
Den Recherchen der Kommission zufolge hatte ein Mitarbeiter des Museums das Bild im September 1940 „in unbekanntem Auftrag“ mit Boten ins Auktionshaus bringen lassen und dort angeboten. Zahlreiche Indizien sprächen dafür, dass das Bild im Zusammenhang mit der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch die Nazis entzogen worden sei, so die Kommission. Der Bayerische Landtag billigte 2023 die Rückgabe des Bildes.

