Wer eine fertig ausgefüllte Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht besitzt, der weiß, wie richtig es sich anfühlt, das erledigt zu haben. Vielen helfen dabei die kostengünstigen Vorlagen von der Verbraucherzentrale, der Stiftung Warentest oder auch der erste Überblick des bayerischen Justizministeriums (externe Links). In einem Notariat kann man sich zudem rechtssicher und ausführlich beraten lassen.
In diesen Vorlagen wird immer auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hingewiesen, das ZVR (externer Link). Über sieben Millionen Menschen sind dort schon registriert. Wenn für sie im Krankenhaus oder bei Gericht eine Entscheidung gefällt werden muss, wird im ZVR nach der Person gesucht und jemand zur hinterlegten Adresse losgeschickt, um die Vorsorge-Unterlagen einzuholen. Und wenn es gut läuft, dann fällt ab jetzt dieser zeitintensive Arbeitsschritt weg.
Was ist neu?
Seit dem 1. Oktober wurde das ZVR um eine wesentliche Funktion erweitert. Seitdem kann nicht mehr nur hinterlegt werden, dass jemand seine Vorsorge geregelt hat, sondern auch die Inhalte selbst können hochgeladen werden. Seit der Einführung haben bereits 1.600 Menschen diesen Service in Anspruch genommen (Auskunft der Bundesnotarkammer, Stand 16.10.).
Wie genau funktioniert das?
Um sich im ZVR ausschließlich zu registrieren, genügt es, als natürliche Person das Online-Formular auszufüllen. Wer aber auch die Unterlagen selbst auffindbar machen möchte, der muss über eine offizielle Stelle digitale Kopien hochladen lassen. Also von einem Notariat, einer Anwaltskanzlei oder einer Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein. Warum? Von der Landesnotarkammer Bayern heißt es dazu: „Bevor ein Dokument im ZVR hinterlegt wird, sollte die Identität der verfügenden Person zweifelsfrei feststehen und die Qualität der Unterlagen gesichert sein.“
Zu den Vorsorgedokumenten gehören: die Vorsorgevollmacht, die regelt, wer im Notfall was entscheiden darf. Die Patientenverfügung, mit der geklärt wird, was jemand im Zweifel medizinisch möchte und was nicht. Und die Betreuungsverfügung, die festlegt, wer im Fall der Fälle als gesetzliche Betreuungsperson einspringen darf.
Für wen ist der Service sinnvoll?
Grundsätzlich ist es für alle Menschen sinnvoll, die Vorsorge zu regeln und auch auffindbar zu hinterlegen. Hauptargument ist ein erheblicher Zeitvorsprung, weil es oft schnell gehen muss.
Das gilt besonders für Menschen, die alleine leben oder deren Vertrauensperson nur schwer erreichbar ist. „Hinzu kommt eine Gruppe, die häufig übersehen wird“, schreibt die Bundesnotarkammer auf BR24-Anfrage: unverheiratete Paare. „Hier entscheidet oft allein die Vorsorgevollmacht darüber, wer im Notfall handeln darf.“
Und auch für die eingetragenen Vertrauenspersonen hat der Upload im ZVR entscheidende Vorteile: Man wird schneller kontaktiert und muss nicht allein die Frage beantworten, was die Person wollen würde, sondern kann sich an den Dokumenten orientieren.
Was kostet das?
Für den Upload der Kopien kommen keine Extragebühren hinzu. Aber die Registrierung an sich kostet Geld. Von der Bundesnotarkammer kommt dieses Beispiel:
Eine Witwe hat ihrem Enkel eine Vorsorgevollmacht erteilt. Sie lässt diese über einen institutionellen Nutzer online registrieren, die Gebühr wird mit Lastschriftmandat eingezogen. Die Gebühr für die Registrierung beim ZVR beträgt dann 19,50 € einmalig – einschließlich Dokumentenupload.
Benennt sie zusätzlich zu ihrem Enkel ihre beiden Töchter als Vertrauenspersonen, beträgt die Gebühr einmalig 26,50 €, also 19,50 € Grundgebühr, zuzüglich 2 × 3,50 € für die zweite und dritte Vertrauensperson.
Die aktuellen Gebühren sind auch hier zu finden (externer Link).
Wie sieht es mit Testamenten aus?
Früher waren die Testamentsangaben auf Karteikarten bei den Standesämtern überall in Deutschland verteilt hinterlegt, heute gibt es auch dafür ein Zentrales Testamentsregister, das ZTR. Hier sind allerdings nicht die Testamente selbst hinterlegt, sondern ausschließlich die „Metadaten“. Also: Wessen Testament liegt wo?
Von der Bundesnotarkammer heißt es: „Auskünfte aus dem Register erhalten nur Notarinnen und Notare sowie Gerichte, soweit sie diese für ihre gesetzlichen Aufgaben benötigen.“ Auch dafür ist die ausdrückliche Zustimmung der Person zu Lebzeiten notwendig.
Wie sicher ist das Register? Kann es passieren, dass meine Daten gestohlen werden?
Sowohl für das VZR als auch für das ZTR gelten sehr hohe Sicherheitsstandards. Die „sensiblen Angaben zu letztwilligen Verfügungen und Vorsorgedokumenten bleiben durchgehend innerhalb eines sicheren, staatlich verantworteten Systems“, heißt es von der Bundesnotarkammer. Alle Daten seien sicherheitsgeprüft und verschlüsselt.
Auch der Zugriff auf die Daten sei streng limitiert und nur über besonders geschützte Netze erreichbar. Nicht einmal die Notarkammer selbst hat Zugriff auf die hinterlegten Dokumente.

