Für Bayerns Schulen wird aktuell noch nach Mitteln gegen KI-Betrug gesucht – für die Hochschulen im Freistaat dagegen heißt es bald: Künstliche Intelligenz in Prüfungen wird generell erlaubt. Das Kabinett beschloss in München, das Hochschulinnovationsgesetz entsprechend zu ändern. „Wir verbieten das Verbot von künstlicher Intelligenz“, betonte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU). Die Reform muss noch vom Landtag gebilligt werden.
KI sei ein selbstverständlicher Lebensbegleiter geworden, erklärte der Minister. „Das ist auch an der Hochschule so.“ Deswegen sei es wichtig, Regeln aufzustellen, wie KI eingesetzt werden solle. „Das bedeutet insbesondere, dass es neue Prüfungsformate braucht, um hier auf der Höhe der Zeit zu sein.“ Außerdem soll laut Blume festgelegt werden, dass „die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in Zukunft ganz selbstverständlich eine Aufgabe von Hochschulen ist“. Es gelte, nicht abhängig von anderen zu sein, sondern „selbst das Heft des Handelns in der Hand“ zu halten.
Studierende in Hessen durchgefallen
Bisher entscheiden Hochschulen – in Bayern und anderen Ländern – in der Regel selbst, wie sie mit Künstlicher Intelligenz umgehen. Teilweise ist die Nutzung von ChatGPT und Co. bei Hausarbeiten, erlaubt, sofern sie gekennzeichnet wird. Sie kann aber auch verboten werden.
In Hessen zogen zwei Studierende vor das Verwaltungsgericht Kassel, weil die Universität Kassel sie wegen schwerer Täuschung durch verbotene KI-Zuhilfenahme durchfallen ließ und eine Prüfungswiederholung ausschloss. In einem Fall räumte der Kläger die Verwendung von KI in einer Hausarbeit ein, im anderen schloss die Uni bei einer Bachelorarbeit auf den Einsatz von KI. Beide Klagen wurden Ende Februar abgewiesen, das Gericht gab der Universität recht.
Blume: KI verändert Hochschulen
Vergleichbare Fälle sollen in Bayern künftig nicht möglich sein. Blume betonte, KI werde den Hochschulbetrieb verändern. „Lehre wird in Zukunft anders stattfinden, Forschung wird anders stattfinden und eben auch Prüfungen.“ Er sei sich mit den Hochschulen einig, dass es der falsche Weg wäre, KI nicht einzubeziehen. „KI muss eine Technologie sein, die den Menschen dient.“
Deswegen müssten Regeln aufgestellt werden, die sicherstellen, „dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz dann auch für alle Seiten gewinnbringend stattfindet“. Dafür habe das Ministerium vor einem halben Jahr eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Hochschulen und Studierenden eingesetzt, „um miteinander einen Fahrplan und ein Konzept zu entwickeln“. Wie neue Prüfungsformate konkret aussehen könnten, sagte Blume nicht. In der Pressemitteilung zur Kabinettsitzung steht: Hochschulen dürften „in unbeaufsichtigten Prüfungen“ die KI-Nutzung grundsätzlich nicht verbieten, „sollen sie aber in ihren Prüfungsordnungen mit einer Kennzeichnungspflicht verbinden“.
Sanktionen bei Antisemitismus an Hochschulen
Im Zuge der Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes will das Kabinett auch ein Zeichen gegen Antisemitismus setzen: Eingeführt werde ein Hochschulordnungsrecht, das Ordnungsmaßnahmen von der Rüge über den Ausschluss von Lehrveranstaltungen bis hin „zum scharfen Schwert der Exmatrikulation“ vorsieht, insbesondere bei gewalttätigen Übergriffen.
Zwar war Bayern laut Blume nie „das Epizentrum“ antisemitischer Umtriebe, aber es sei wichtig, den Hochschulen ein angemessenes Ordnungsrecht an die Hand zu geben. Der Minister betonte: „Meinungspluralität ist auch in Zukunft ganz selbstverständlich gewährleistet. Hass und Hetze und Antisemitismus haben dagegen keinen Platz.“
Im Video: Neue KI-Regelung für Bayerns Hochschulen

