Einmal Teilzeit – immer Teilzeit?
Um die berühmt-berüchtigte Teilzeitfalle zu vermeiden, wurde die sogenannte „Brückenteilzeit“ eingeführt. Sie garantiert die Rückkehr in Vollzeit. Das gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgeführt sind. Unter anderem hängt es von der Betriebsgröße ab und davon, wie viele Beschäftigte dieses Recht in Anspruch nehmen wollen. Auch bei der Brückenteilzeit können die Arbeitgeber Nein sagen, wenn entsprechende Gründe wirklich dagegensprechen.
Das Gesetz gilt übrigens auch für geringfügig Beschäftigte, also Mini- oder Midijobber. Außerdem finden sich in vielen Tarifverträgen ergänzende Regelungen. Wobei generell Teilzeitkräfte nicht schlechtergestellt werden dürfen als in Vollzeit tätige Beschäftigte – zum Beispiel in puncto Zuschläge auf Überstunden.
Welche Folgen kann Teilzeitarbeit haben?
Auch wenn Teilzeit zunächst für den einen oder die andere attraktiv ist: Man sollte sich das genau vorab überlegen, raten Juristen und Gewerkschaften. Denn wer in Teilzeit arbeitet, zahlt zwar in die Rentenversicherung ein, am Ende jedoch zählt auch, wie viel man insgesamt eingezahlt hat Die Rente fällt also geringer aus. Gerade für Frauen, die öfter als Männer in Teilzeit gehen, kann das im Alter finanzielle Folgen haben.
Sich auf die Grundsicherung zu verlassen, ist da keine gute Idee – denn die ist nur dafür gedacht, das Existenzminimum abzusichern.
In Teilzeit zu arbeiten kann auch bedeuten, nicht oder nur unzureichend aufsteigen zu können. Laut Gesetz ist so eine Karrierebremse zwar generell verboten, doch die Diskriminierung müsste dann auch nachgewiesen werden.

