„Atemlos durch die Nacht, bis ein neuer Tag erwacht“, singt eine weibliche Stimme, die man auf einer Schlagerparty nach ein paar Bier durchaus mit Helene Fischer verwechseln könnte. Auch die Melodie und Produktion klingen in weiten Teilen ziemlich exakt wie Fischers großen Hit von 2013. Nur: Das ist nicht Helene Fischer. Es ist überhaupt kein menschlicher Interpret – der Song wurde vollständig von einer generativen KI erzeugt.
Genauer gesagt von der Suno-KI. Das Unternehmen Suno ist einer der führenden Player auf dem Markt der KI-Musik-Generatoren. Es stellt Usern eine Künstliche Intelligenz zur Verfügung, die einem anhand von wenigen Textbefehlen, sogenannten Prompts, einen ganzen Song erstellt. Sekundenschnell und kostenlos. Für einen geringen Aufpreis, als Premium-Kunde, darf man diese generierten Stücke sogar kommerziell nutzen – behauptet zumindest Suno.
Kein Cent für die Urheber
Die KI-Helene-Fischer wurde von der GEMA gepromptet. Nicht zu kommerziellen Zwecken, sondern zur Beweisführung im Prozess am Münchner Landgericht, der heute verhandelt wird. Um ihre geradezu zauberhaften Fähigkeiten zu entwickeln, musste die Suno-KI nämlich erstmal mit riesigen Datensätzen gefüttert werden – konkret: Millionen an urheberrechtlich geschützten Songs. Für diese Nutzung hat Suno den Urhebern der Stücke nie etwas gezahlt. Die Argumentation des Unternehmens und anderer KI-Konzerne lautet grob gesagt wie folgt:
Die KI würde das Material der Datensätze lediglich analysieren und strukturell auswerten. Dabei würden im neuronalen Netzwerk der KI keine Kopien der analysierten Werke gespeichert. Die Künstliche Intelligenz würde sich also keine ganzen Songs „merken“, sondern lediglich die Regeln lernen, nach denen Musik funktioniert – und anhand dieser abstrahierten Regeln dann gänzlich neues Material erschaffen. All das sei nach bestehendem Urheberrecht nicht lizenzpflichtig.
Gute Chancen für die GEMA
Laut Gema trägt diese Argumentation nicht. Sie hat als Prompts Textzeilen aus bekannten Songs bei Suno eingegeben und von der KI fertige Songs erhalten (externer Link) , die den Originalen zum Verwechseln ähnlich sind, zum Beispiel „Cheri Cheri Lady“ von Modern Talking oder „Big in Japan“ von Alphaville. Für die Gema ist das ein Beweis, dass im neuronalen Netzwerk der KI eben sehr wohl eine Kopie von „Atemlos“ oder „Cheri Cheri Lady“ gespeichert ist. Nicht als eine „Datei am Stück“ sozusagen, sondern eher als ein assoziatives Geflecht aus komprimierten Teil-Daten und statistischen Bezügen, das die KI – durch die richtigen Prompts getriggert – im Output aber wieder fast originalgetreu zusammenpuzzelt. Eine sehr spezielle, hochmoderne Art der Vervielfältigung.
Für die Gema ist die Sache dennoch eindeutig: „Wir gehen davon aus, dass das Urheberrechtsverletzungen sind und die Original-Rechteinhaber, die diese Werke geschaffen haben, an den Erträgen beteiligt werden müssen“, sagt Dr. Kai Welp, Chefjustiziar der Gema. Und die Chancen der Verwertungsgesellschaft stehen nicht schlecht: Bei einer ganz ähnlich gelagerten Klage gegen den Chat-GPT-Mutterkonzern Open-Ai, bei dem es um Songtexte ging, hat das Münchner Landgericht der Gema im vergangenen November in fast allen Punkten Recht gegeben. Die beklagte Partei hält sich indessen bedeckt – das Unternehmen Suno möchte sich vorab nicht zum Prozess äußern.

