Darum geht’s:
- In Hauzenberg und Untergriesbach (Landkreis Passau) kursiert die Falschbehauptung, Krippen müssten Plätze für Kinder von Geflüchteten oder Ausländern freihalten.
- In Hauzenberg und Untergriesbach werden keine Plätze reserviert – teilweise sind sogar Plätze frei.
- Untersuchungen deuten darauf hin, dass Kinder aus migrantischen Familien seltener einen Krippenplatz bekommen und beim Zugang zur Betreuung eher benachteiligt sind.
Wenn es um Krippenplätze geht, entstehen schnell Diskussionen darüber, wer bevorzugt wird und wer nicht. Ein Blick auf die rechtliche Lage zeigt: Jedes Kind in Deutschland hat ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das regelt § 24 des Sozialgesetzbuchs VIII (externer Link).
Den #Faktenfuchs erreichte eine Lesermail einer Person aus dem Raum Hauzenberg mit einer anderen Darstellung: In Gesprächen vor Ort werde immer wieder behauptet, Krippen müssten Plätze für Kinder von Geflüchteten freihalten oder reservieren. Die Rede sei davon, dass Krippenplätze in Hauzenberg und dem benachbarten Untergriesbach für Ausländer zurückgehalten würden.
Eine solche Reservierungspflicht gibt es jedoch nicht. Dafür gibt es weder eine rechtliche Grundlage noch Hinweise auf eine entsprechende Praxis. Der #Faktenfuchs hat unter anderem mit den betroffenen Kommunen und einer Forscherin über die Hintergründe gesprochen.
Freie Kindergartenplätze in Hauzenberg und Untergriesbach
In Untergriesbach reagiert man im Rathaus zunächst überrascht. Beschwerden über angeblich reservierte Krippenplätze seien dort bislang nicht angekommen, sagt der geschäftsleitende Beamte Michael Graml im Gespräch mit dem #Faktenfuchs.
Auch die tatsächliche Auslastung der Einrichtungen spricht gegen die Vermutung: Von den vier Kindergärten im Gemeindegebiet, die auch Krippenplätze anbieten, ist derzeit nur eine Einrichtung vollständig belegt. In anderen gibt es noch freie Plätze – in einem der Kindergärten wäre man sogar froh über weitere Anmeldungen, weil die Gruppe noch klein ist, erklärt Graml. Insgesamt stehen 281 Plätze zur Verfügung: 50 Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren und 231 Kindergartenplätze. Belegt sind derzeit 40 Krippenplätze und 199 Kindergartenplätze.
„Es ist so, dass alle Kinder in Untergriesbach, die einen Kindergartenplatz haben möchten, einen bekommen“, sagt Graml. Eine Sonderbehandlung bestimmter Gruppen gebe es nicht: „Es gibt keine Regelung, durch die irgendwelche Plätze in bestimmten Gruppen oder für bestimmte Gruppen reserviert würden.“
Der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund sei in Untergriesbach ohnehin relativ gering. Das liege auch daran, dass es im Ort keine größere Unterkunft für Geflüchtete gebe und Familien mit Zuwanderungsgeschichte eher dezentral lebten. Von den 239 Kindern, die aktuell die vier Einrichtungen besuchen, haben nur neun einen Migrationshintergrund.
„Es sind Familien aus Syrien, aus der Ukraine und aus anderen Ländern da. Aber sie kriegen in unseren Kindergärten genauso wie alle anderen ihre Plätze zugewiesen. Es ist nichts reserviert“, so Graml.
Auch in Hauzenberg gibt es noch freie Kapazitäten, bestätigt Nico Drexler, dort im Rathaus zuständig für Schulen, Kindergärten und Jugendarbeit. In der Stadt gibt es insgesamt sechs Kindergärten. Insgesamt stehen 90 Krippenplätze und 386 Plätze für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung, von denen 85 Krippenplätze und 373 Kindergartenplätze belegt sind. Eine Reservierung für Plätze erfolgt nicht, so Drexler.
Keine Reservierungspflicht für bestimmte Gruppen
Es gibt auch keine Regelung, nach der Plätze für Geflüchtete oder Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit reserviert werden müssten. Das bestätigt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf Anfrage des #Faktenfuchs.
Für Kinder von Asylsuchenden gebe es keine Bevorzugung. Sobald sie einen sogenannten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, gelte für sie derselbe Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung wie für deutsche Kinder, so das Ministerium. Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein solcher gewöhnlicher Aufenthalt bei Minderjährigen spätestens nach sechs Monaten im Land vor, erklärt das Ministerium.
Wie Krippenplätze tatsächlich vergeben werden
Wer einen Krippenplatz bekommt, entscheidet in der Praxis meist der jeweilige Träger der Einrichtung. Das können beispielsweise Kommunen oder freie Träger (externer Link) sein — etwa Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder Vereine. Nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums können Kommunen bei ihren eigenen Einrichtungen die Vergabekriterien festlegen, während freie Träger selbst über die Aufnahme entscheiden.
In Untergriesbach werden laut der Stadtverwaltung bei der Vergabe vor allem Geschwisterkinder, Kinder berufstätiger Eltern sowie Kinder aus dem Gemeindebereich bevorzugt. Ansonsten gelte grundsätzlich das Prinzip: „Wer sich zuerst anmeldet, bekommt zuerst einen Platz.“ Alle vier Kindergärten befinden sich allerdings in privater Trägerschaft: Einer ist ein Waldkindergarten, die anderen drei werden von der Caritas betrieben, dem Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche. Deshalb habe die Gemeinde nur sehr begrenzte Entscheidungsbefugnisse über die Vergabe, sei aber in Austausch mit den Trägern, so die Stadtverwaltung.
Die Stadt Hauzenberg hat für die Vergabe von Krippenplätzen gemeinsam mit den Trägern der Kindergärten Aufnahmekriterien festgelegt, die für alle Einrichtungen gelten. Wenn mehr Nachfrage als Plätze vorhanden ist, gilt eine bestimmte Reihenfolge. Vorrang haben zum Beispiel Kinder im Stadtgebiet, erklärt Nico Drexler von der Stadtverwaltung.
Weitere Kriterien können soziale oder familiäre Gründe sein – etwa wenn ein Elternteil alleinerziehend ist, beide Eltern arbeiten oder eine besondere Dringlichkeit vom Jugendamt oder einem Arzt bescheinigt wurde, so Drexler. Treffen mehrere Kriterien gleichzeitig zu, werden Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen.
Während die Vergabe von Krippenplätzen also nach festgelegten Kriterien erfolgt, sei deren Anwendung in der Praxis oft weniger transparent – vor allem bei freien Trägern, so Antonia Scholz. Sie ist wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) und forscht seit über zehn Jahren zum Zugang zu frühkindlicher Bildung.
„Je dezentraler das organisiert ist, je eigenständiger Kita-Leitungen entscheiden müssen, desto weniger lässt sich dann letztlich rekonstruieren, nach welchen Kriterien entschieden wurde“, so Scholz.
Studien zeigen eher Nachteile für Kinder mit Migrationshintergrund
Wissenschaftliche Untersuchungen zeichnen das Bild einer Benachteiligung von ausländischen Kindern und nicht das einer Bevorzugung.
Ein wichtiger Hinweis vorweg: Zu Kindern mit Fluchterfahrung lassen sich statistisch kaum belastbare Aussagen treffen. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst zwar Merkmale wie Migrationshintergrund oder die Herkunft der Eltern, aber nicht den Aufenthaltsstatus. Deshalb lässt sich nicht sagen, wie viele Krippenplätze tatsächlich an Kinder von Geflüchteten vergeben werden. Auch das Bayerische Sozialministerium sowie die Kommunen Hauzenberg und Untergriesbach bestätigten dem #Faktenfuchs, dass ein möglicher Fluchthintergrund von Kindern nicht erfasst wird.
Scholz verweist im Hinblick auf Kinder mit Migrationshintergrund auf Auswertungen sogenannter Beteiligungsquoten – also dem Anteil der Kinder einer Altersgruppe, die tatsächlich eine Krippe besuchen: „Kinder aus migrantischen Familien sind in der Kindertagesbetreuung nach wie vor unterrepräsentiert“, so Scholz. Laut dem Nationalen Bildungsbericht 2024 (externer Link) besuchten im Jahr 2022 nur 22 Prozent der unter Dreijährigen mit Migrationshintergrund eine Krippe. Migrationshintergrund bedeutet, die Kinder haben mindestens einen im Ausland geborenen Elternteil. Zum Vergleich: Bei unter Dreijährigen ohne Migrationshintergrund liegt die Betreuungsquote bei etwa 43 Prozent — also fast doppelt so hoch wie bei Kindern mit Migrationshintergrund.
Laut dem Bericht deuten weiterführende Studien darauf hin, dass diese Unterschiede weniger mit einem geringeren Bedarf der Familien zu tun haben, sondern eher mit Zugangsbarrieren zum Betreuungssystem.
Ungleichheiten beim Zugang zur Krippe
„Es gibt institutionelle Hürden, sodass sich Familien, die nicht mit dem System vertraut sind oder nicht fließend Deutsch sprechen, möglicherweise schwerer tun, einen Platz zu finden“, sagt Bildungsforscherin Scholz.
„In den Daten von Elternbefragungen können wir sehen, dass Eltern mit Migrationshintergrund öfter angeben, keinen Platz bekommen zu haben, obwohl sie einen gewollt hätten“, erklärt Scholz und verweist auf die Studie „Frühe Ungleichheiten“ (externer Link) der Friedrich-Ebert-Stiftung von November 2023. Diese kam zu dem Schluss, dass 39 Prozent der Familien mit Kindern zwischen ein und unter drei Jahren, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, sich einen Krippen-Platz wünschen, ihn aber nicht bekommen haben.
Forschende des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) untersuchten 2023 (externer Link) zudem Diskriminierung im Anmeldeverfahren für Krippenplätze. Dafür verschickten sie identische Anfragen an über 18.000 Einrichtungen in Deutschland, lediglich die Namen der Eltern unterschieden sich. Mit dem Ergebnis: Anfragen mit ausländisch klingenden Namen erhielten seltener eine positive Rückmeldung als solche mit typisch deutschen Namen.
Teilweise entspannt sich die Lage bei Kitaplätzen
So wie es in Untergriesbach und Hauzenberg derzeit noch freie Plätze in den Kindergärten gibt, beobachten Forschende auch in anderen Regionen, dass sich die Lage bei der Versorgung mit Kitaplätzen — also Kindergärten- und Krippenplätzen — teilweise entspannt.
Tatsächlich berichtet beispielsweise die Stadt München inzwischen von einer ungewöhnlichen Situation: Erstmals gebe es ausreichend Kitaplätze für alle Kinder. Aktuell gebe es sogar mehr Plätze als Bewerber, wie eine Sprecherin des Bildungsreferats der Süddeutschen Zeitung mitteilte (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt).
Auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis, externer Link) zeigen diese Entwicklung. Zum 1. März 2025 besuchten rund 801.300 Kinder unter drei Jahren eine Krippe – etwa 47.100 weniger als im Jahr zuvor, ein Rückgang von 5,6 Prozent. Trotzdem stieg der prozentuale Anteil der betreuten Kinder leicht. Destatis erklärt das unter anderem mit den sinkenden Geburtenzahlen der vergangenen Jahre. Gleichzeitig ist die Zahl der Kindertageseinrichtungen und der Beschäftigten weiter gestiegen.
Fazit
Für die Behauptung, Kindergärten würden Plätze für Kinder von Geflüchteten oder Ausländern freihalten, gibt es keine Grundlage. Weder das Gesetz noch die Praxis in den Kommunen sehen eine solche Reservierung vor. In Deutschland gilt vielmehr ein allgemeiner Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Auch in Hauzenberg und Untergriesbach bestätigen die Kommunen, dass keine Plätze für bestimmte Gruppen reserviert werden und teilweise sogar noch Kapazitäten frei sind. Studien zeigen zudem, dass Kinder aus migrantischen Familien beim Zugang zur Kindertagesbetreuung eher benachteiligt sind als bevorzugt.

