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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Wird Doomscrolling verboten? Instagram und YouTube sollen haften
Netzwelt

Wird Doomscrolling verboten? Instagram und YouTube sollen haften

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 27. März 2026 09:51
Von Benjamin Lehmann
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2 min. Lesezeit
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Nicht der Inhalt ist das Problem – sondern das Produkt

Genau hier liegt der Kern, der diesen Fall so besonders macht. Denn es ging hier nicht – wie in anderen Prozessen – um bestimmte Inhalte auf der Plattform. Es ging um die Plattform selbst: also um die Designentscheidungen, die Nutzer möglichst lange auf der Plattform halten sollen, und um Empfehlungsalgorithmen, die immer mehr vom Gleichen zeigen.

Inhaltsübersicht
Nicht der Inhalt ist das Problem – sondern das ProduktDesign ist kein Zufall – und kein Haftungsfreiraum mehr

Der Los-Angeles-Prozess ist kein Einzelfall, sondern ein sogenannter Bellwether-Fall: ein Testverfahren, an dem sich Hunderte weitere Klagen orientieren. Insgesamt sind mehr als 2.400 Klagen in einem gebündelten Bundesverfahren in Kalifornien zusammengefasst. Weitere Prozesse sind bereits terminiert – ein Bundesprozess im Juni, ein weiterer kalifornischer Staatsprozess im Juli 2026.

Design ist kein Zufall – und kein Haftungsfreiraum mehr

Was dieses Urteil verändert, ist vor allem die Perspektive. Bisher drehte sich die Debatte um Social Media und Jugendschutz meistens um Inhalte: Was wird gepostet, was wird gelöscht, was bleibt stehen? Jetzt geht es um etwas anderes: Warum ist Instagram so gebaut, dass man nicht mehr aufhören kann, zu scrollen?

Auch in Europa wird diese Frage diskutiert. Die EU hat mit dem Digital Services Act bereits Regeln geschaffen, die in eine ähnliche Richtung zielen – etwa das Verbot manipulativer Oberflächengestaltung, besondere Schutzpflichten für Minderjährige und die Verpflichtung großer Plattformen, Risiken aus ihrem Design und ihren Algorithmen zu bewerten.

Die EU-Kommission hat Verfahren gegen Meta wegen des Minderjährigenschutzes auf Instagram und Facebook eröffnet und bei TikTok vorläufig festgestellt, dass süchtig machendes Design gegen den DSA verstoße.

Beide Unternehmen gehen in Berufung. Weitere Prozesse werden folgen. Die Frage, ob Instagram, YouTube und andere Plattformen durch ihr Design haften können, wird die Technologiebranche noch lange beschäftigen.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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