Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland ist eines der zentralen Projekte der Ampelregierung in Deutschland gewesen. Am 1. April 2024 war es dann so weit: Seitdem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen sowie der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. Der Konsum ist jedoch nur an bestimmten Orten gestattet. Aber was hat es gebracht? Das hat nun ein wissenschaftlicher Zwischenbericht untersucht – mit überraschendem Ergebnis.
Bericht sieht Licht und Schatten
Vorneweg: Der von CDU und CSU befürchtete deutliche Zuwachs bei Cannabis-Konsumenten ist offenbar ausgeblieben. „Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar“, so der Bericht des Forschungsverbands „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN). Dahinter stecken mehrere Wissenschaftler der Universitäten Düsseldorf, Hamburg und Tübingen.
Positiv ist auch, dass der Schwarzmarkt durch die Legalisierung offenbar langsam zurückgedrängt wird: Erste Erkenntnisse deuteten auf eine „schrumpfende Bedeutung des Schwarzmarktes“ für Cannabis hin, heißt es in dem Bericht weiter. Dies könnte zu einer „finanziellen Schwächung krimineller Gruppierungen beitragen“. Aus Daten lasse sich bislang aber nicht ablesen, ob die Organisierte Kriminalität in diesem Bereich wirklich geschwächt sei.
Bewertung des Cannabis-Konsums gesetzlich vorgeschrieben
Die Evaluierung des Cannabis-Gesetzes durch wissenschaftliche Berichte ist in dem Gesetz selbst festgeschrieben. Die Befunde sollen dazu dienen, das Gesetz bei Bedarf nachzubessern. Der am Mittwoch vorgelegte Zwischenbericht ist der zweite dieser Art, der Abschlussbericht soll im April 2028 folgen.
Die aktuelle Analyse sieht auch kritisch, dass für therapeutische Zwecke zu oft Medizinalcannabis mit zu hohem Wirkstoffgehalt verschrieben werde, was ein erhöhtes Gesundheitsrisiko berge. Frühe Interventionen zur Suchtvorbeugung bei Kindern und Jugendlichen seien zudem zurückgegangen. Die Polizei beklage zudem Probleme bei der Verfolgung des weiter existierenden illegalen Cannabis-Handels.
Deutschland jetzt XL-Markt für Cannabis
In einem weiteren Punkt haben sich den Wissenschaftlern zufolge die Befürchtungen der Union darüber hinaus bestätigt: Der Gesetzgeber habe in Deutschland „den größten prinzipiell legal-kommerziellen Markt“ für medizinisches Cannabis in Europa geschaffen. 2025 seien 200 Tonnen medizinisches Cannabis legal-kommerziell eingeführt worden, berichtet Manthey, Koordinator des Forschungsprojekts. „Es gibt in keinem anderen europäischen Land einen legalen Cannabismarkt in dieser Größenordnung.“
Im Vergleich zu 2024 sei das ein Einfuhrplus von 198 Prozent. Der Import – vor allem aus Kanada – sei privatwirtschaftlich organisiert, erläutert der Forscher. Ob und in welchem Umfang dabei auch illegale Gruppen an der Herstellung des Cannabis aus medizinischem Anbau involviert seien und was genau dann hierzulande mit den gestiegenen Mengen passiere, sei unklar. Es fehle an Transparenz und es gebe Hinweise darauf, dass Deutschland auch Verteilzentrum sei.
Jugendliche nehmen weniger Beratungsangebote wahr, Risikobewusstsein aber hoch
Noch ein Aspekt des Berichts lässt aufhorchen: Frühinterventionen und Beratungsangebote für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, würden nun deutlich seltener in Anspruch genommen. Ein Grund dafür dürfte sein, dass nach den neuen Regelungen bei Cannabis-Auffälligkeiten in der Regel keine Strafanzeige mehr erstattet werde – es sei denn, der junge Mensch mache sich strafbar oder gefährde andere, erläutert Suchtforscher Daniel Kotz aus Düsseldorf. Es gebe durch die Justiz kaum noch verpflichtende Zuweisungen in Frühinterventionskurse.
Die Zuständigkeiten seien unklarer, die Zusammenarbeit schwieriger geworden zwischen relevanten Akteuren wie Polizei, Jugendhilfe und Suchtprävention. Es bestehe aber unter Jugendlichen ein hohes Risikobewusstsein bei Cannabis. Der Anteil konsumierender Jugendlicher gehe anhaltend seit 2019 zurück.
Bundesregierung will Legalisierung zurückdrehen
Der Bezug von Cannabis aus der Apotheke sei moderat gestiegen. Es würden regelmäßig Präparate oder Blüten mit einem sehr hohen THC-Gehalt – im Durchschnitt 25 Prozent – verschrieben. Das bedeute ein erhöhtes Risiko für psychische Probleme. Der Gehalt des psychoaktiven Tetrahydrocannabinol in frei verschreibbaren Blüten solle bei unter 10 Prozent liegen. Wenn bestimmte Patientengruppen einen höheren THC-Gehalt benötigten, könne das wieder unter „Betäubungsmittel“ geführt werden.
Die vor einem Jahr ins Amt gekommene Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht die Teil-Legalisierung von Cannabis kritisch und strebt gesetzliche Verschärfungen an.

