Frankreich: Wer Deepfakes herstellt, macht sich strafbar
Frankreich gehört zu den Ländern, die am klarsten gehandelt haben. Das französische Strafrecht stellt seit einer Reform 2024 ausdrücklich unter Strafe, sexualisiertes Material einer Person ohne deren Einwilligung zu verbreiten oder zugänglich zu machen – auch wenn dieses Material durch KI erzeugt wurde.
Das ist vergleichbar mit dem Schritt, den Deutschland mit dem aktuellen Gesetzentwurf ebenfalls gehen will. Auf dem Papier sind sich die beiden Ansätze ähnlich: Frankreich droht mit bis zu zwei Jahren Haft und Geldstrafe, Deutschland plant ebenfalls bis zu zwei Jahre.
Vereinigtes Königreich: Strafrecht plus harte Plattformaufsicht
Großbritannien hat im Februar 2026 die Erstellung sexuell expliziter Deepfakes ohne Einwilligung zur Straftat gemacht. Bereits vorher waren das Teilen und die Drohung mit dem Teilen solcher Bilder strafbar. Doch das Vereinigte Königreich geht noch einen Schritt weiter: Die Medienaufsichtsbehörde Ofcom kann Plattformen, die gegen ihre Pflichten zum Schutz vor Bildmissbrauch verstoßen, mit Bußgeldern von bis zu 18 Millionen Pfund oder zehn Prozent des weltweiten Umsatzes belegen. In schweren Fällen kann sie sogar gerichtliche Maßnahmen beantragen, die den Betrieb einer Plattform einschränken.
In Deutschland ist in vielen Fällen die Europäische Union für Regulierungen auf Plattformebene zuständig, nicht Deutschland selbst. Das ist auch ein Grund, weshalb der UK-Ansatz so weitreichend ist. Europaweit soll Regulierung dieser Art über eine kommende Änderung des „AI Act“ geregelt werden. Sogenannte „Nudifier“-Systeme – also KI-Tools, die automatisiert nackte Bilder realer Personen erzeugen – könnten damit verboten werden.
Australien: Wenn das Opfer bei einer Behörde anrufen kann
Australien hat 2024 mit einem eigenen Gesetz neue Straftatbestände gegen die Erstellung und Weitergabe sexuell expliziter Deepfakes geschaffen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die „eSafety Commissioner“, eine staatliche Beauftragte, die Betroffenen dabei helfen soll, Inhalte aus dem Netz entfernen zu lassen – auch dann, wenn das Material digital verändert oder gefälscht wurde. Die australische Behörde soll sogar eingreifen, wenn ein Bild gar nicht die betroffene Person zeigt, aber so verbreitet wird, dass andere das glauben.
Auch im Strafrahmen geht Australien deutlich weiter: Für die Erstellung oder Verbreitung sexuell expliziter Deepfakes drohen dort bis zu sechs Jahre Haft – dreimal so viel wie im deutschen Entwurf.
Allerdings zeigt gerade Australien auch, welchen politischen Preis konsequente Online-Regulierung haben kann. Vor allem Republikaner im US-Repräsentantenhaus warfen der eSafety Commissioner vor, mit Australiens Online Safety Act die Meinungsfreiheit von Amerikanern und die Rechte US-amerikanischer Plattformen zu gefährden.
Wie weit ist Deutschland?
Auch wenn es bereits Gegenbeispiele gibt: Im internationalen Vergleich ist das deutsche Gesetz immer noch vergleichsweise früh dran. Aktuell gibt es je nach Zählweise zwischen acht und zehn Ländern, in denen sexualisierte Deepfakes zumindest teilweise unter Strafe stehen, darunter Italien, Lettland, Peru, Südkorea und die USA. Deutschland könnte bald zu dieser Liste dazugehören.

