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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Pensionen, Zulagen, Beihilfe: Welche Privilegien haben Beamte?
Wirtschaft

Pensionen, Zulagen, Beihilfe: Welche Privilegien haben Beamte?

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 10. Juni 2026 18:48
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Die Beihilfe zur Arztrechnung, die Zulage für Kinder oder die Pension statt der gesetzlichen Rente: Immer wieder stellen Kritiker Sonderregelungen für Beamte infrage. Zuletzt hat sich Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) dafür ausgesprochen, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Denn: Wer verbeamtet ist, bekommt eine Pension statt der gesetzlichen Rente, sie zahlen also nicht in eine allgemeine Rentenkasse ein. Welche Leistungen bekommen Beamte eigentlich, und woher kommt das?

Inhaltsübersicht
Wie unterscheiden sich Beamte und Angestellte?Wie funktioniert das?Warum gelten für Beamte diese Sonderregeln?Woher kommt das Geld dafür?Warum steht das System in der Kritik?

Wie unterscheiden sich Beamte und Angestellte?

Im Kern sind es drei Bereiche, in denen sich Beamte von Angestellten unterscheiden:

  1. Krankenversicherung: Beamte sind überwiegend privat versichert. Jedoch erstattet einen Teil der Behandlungskosten der Staat. Diese sogenannte Beihilfe variiert zwischen 50 und 70 Prozent.
  2. Altersversorgung: Beamte bekommen in der Regel keine gesetzliche Rente, sondern eine staatliche Pension. Es gibt keinen laufenden Pensionsbeitrag.
  3. Zulagen: Im Besoldungsgesetz für Beamte ist eine Reihe von Zulagen aufgeführt. Zum Beispiel für Familien: Pro Kind gibt es mehr Geld.

Wie funktioniert das?

Beihilfen bedeuten für Beamte erstmal: Papierkram. Ist ein Beamter privat versichert, reicht er die Arztrechnung zunächst nicht bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein, sondern bei der Beihilfestelle. Erkennt die den Betrag als beihilfefähig an, geht die Rechnung an die PKV.

Die Zulagen, die bayerische Beamte erhalten, sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (externer Link) festgehalten. Darin ist zum Beispiel festgelegt, wie viel ein Beamter pro Kind monatlich zusätzlich aufs Konto bekommt. Bayern belohnt besonders das dritte Kind: Rund 500 Euro zahlt der Staat hier zusätzlich.

Das Gesetz enthält nicht nur Orts- und Familienzuschläge: Darin ist auch geregelt, dass Steuerprüfern im Außendienst eine Zulage zusteht, genauso wie Beamten, die am Wochenende arbeiten müssen. Eine sogenannte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, „wird immer nur dann gewährt, wenn die Belastung vorhanden ist“, sagt Rainer Nachtigall, der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbunds BBB.

Warum gelten für Beamte diese Sonderregeln?

Der Grund für die Vorzüge liegt im deutschen Beamtenrecht: Das sogenannte Alimentationsprinzip legt fest, dass der Staat verpflichtet ist, Beamte – also Bedienstete des Staates – und deren Familien angemessen zu versorgen. Rainer Nachtigall erklärt es so: „Mit diesem Dienst- und Treueverhältnis ergeben sich eine Reihe von Pflichten: Verzicht auf Streik, politische Neutralität, volle Hingabe an den Beruf, etc.“

Außerdem, fügt Nachtigall vom BBB hinzu, brauche es Argumente für den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber, denn wenn es um die Bezahlung geht, sei man nicht konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft.

Woher kommt das Geld dafür?

Die kurze Antwort: Das Geld dafür kommt aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern. Je nachdem, ob es sich um Beamte auf Bundesebene oder der Länder handelt. Das Beamtenversorgungs-Gesetz regelt die Finanzierung. Neben dem haushaltsfinanzierten System existieren seit 1999 zwei Sondervermögen, deren Entwicklung (externer Link) die Bundesregierung regelmäßig dokumentiert.

Aber auch in diesem System schlägt sich der demografische Wandel nieder. „Wir müssen als Gesellschaft grundsätzlich zur Kenntnis nehmen, dass doppelt so viele Menschen aus der Berufstätigkeit ausscheiden, als über den Eintritt ins Berufsleben nachkommen“, sagt Nachtigall.

Warum steht das System in der Kritik?

Im Zentrum steht die Frage nach Gerechtigkeit: Im Jahr 2024 haben Beamtinnen und Beamte durchschnittlich knapp 67 Prozent ihrer Dienstbezüge als Pension erhalten. Und dies, ohne während des Berufslebens in die Rentenversicherung einbezahlt zu haben. Bei der gesetzlichen Rente liegt das Niveau aktuell bei 48 Prozent.

Rainer Nachtigall vom BBB argumentiert, Beamte würden nach ihrer jeweiligen Qualifikation, mit der sie ins Berufsbeamtentum einsteigen, besoldet: „Klar ist, dass die Besoldung auch bei gleicher Qualifikation mit der freien Wirtschaft nicht mithalten kann. Das ist aber den Menschen, die sich für das Berufsbeamtentum entscheiden, bewusst“, fügt er hinzu. Die Diskussion zu Lasten der Beamten zu führen, sei für die Attraktivität des Berufes nicht förderlich, so Nachtigall.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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