Papst Leo XIV. hat sich gegen eine sogenannte „Remigration“ von Zuwanderern ausgesprochen. Dies sei „keine christliche Antwort“, sagte er am Dienstagabend vor Journalisten in Castel Gandolfo, wo die Sommerresidenz des Papstes liegt. „Zu sagen, diesen Migranten schicken wir wieder nach Hause, ist so, als ob wir das Problem einfach vom Hals haben wollen“, so der Papst.
Viele rechtspopulistische Parteien Europas, auch die AfD, sprechen sich für „Remigration“ aus. 2025 hatte der AfD-Bundesparteitag den umstrittenen Begriff offiziell ins Wahlprogramm aufgenommen.
Das bedeutet „Remigration“
In der Migrationsforschung beschreibt „Remigration“ die freiwillige Rückwanderung von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer. Rechtspopulistische und rechtsextreme Gruppen und Parteien haben das Wort umgedeutet: Sie meinen damit eine massenhafte Abschiebung von Menschen mit Migrationsgeschichte.
In dieser Bedeutung verletzt „Remigration“ mehrere Grundrechte. Beispielsweise schreibt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz vor, dass in Deutschland niemand wegen seiner Abstammung benachteiligt werden darf. Deutschen Staatsbürgern darf außerdem die Staatsangehörigkeit und die damit verbundenen Rechte wie Freizügigkeit nicht pauschal entzogen werden. Außerdem muss jede Abschiebung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention rechtsstaatlichen Einzelfallprüfungen standhalten. Kollektivausweisungen hingegen verstoßen gegen solche völkerrechtlichen Verträge.
Mit Informationen von KNA

