Gesucht wird: eine Reinigungskraft in München – eine Aushilfe in einem Lager in Aschaffenburg – eine Küchenhilfe in Pottenstein in Oberfranken: Drei von vielen Ferienjobs, die aktuell im Portal der Bundesagentur für Arbeit angeboten werden. Viele Schülerinnen und Schüler starten die Ferien erst einmal mit Arbeiten, statt sich auszuruhen. Es locken der Lohn und ein erster Einblick in die Berufswelt.
Was sind die typischen Ferienjobs?
Der eine liebt die Landluft und arbeitet mit auf dem Feld, die andere bestückt die Regale in dem Supermarkt, in dem sie immer einkauft. Und wieder andere wollten immer schon einmal dabei sein, wenn ein Auto produziert wird. Ferienjobs werden in den verschiedensten Branchen und Bereichen angeboten.
Dass sich wegen der Konjunkturkrise Firmen da zurückhalten, will man bei der IHK für München und Oberbayern nicht bestätigen. Wer bisher Ferienjobs angeboten habe, tue das auch weiterhin – so ein Stimmungsbild bei Mitgliedern verschiedenster Branchen, heißt es auf Anfrage. Den „klassischen Ferienjob“ gibt es nicht – außer vielleicht Bedienen im Lokal oder Zeitungen austragen. Allerdings setzt das Jugendschutzgesetz da Grenzen. Jugendliche dürfen, auch wenn es nur für die Ferien ist, nicht jeden Job annehmen. Schwere körperliche Arbeit oder gefährliche Tätigkeiten sind unter 18-Jährigen verboten. Und im Akkord dürfen sie auch nicht eingesetzt werden.
Wer darf wie lange arbeiten?
Noch Kind oder schon Jugendlicher? Das Gesetz zieht da beim Jugendschutz genaue Grenzen. Wer schon 13, aber noch nicht 15 Jahre alt ist, gilt als Kind und darf nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten und das auch nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden die Woche zwischen 8 und 18 Uhr.
Ab 15 gibt es weniger Einschränkungen – nur darf der Job in den Ferien nicht länger als vier Wochen dauern – also in den sechswöchigen Sommerferien durcharbeiten geht nicht. Man soll sich ja noch erholen. Erlaubt sind 40 Stunden in der Woche, bei maximal acht Stunden am Tag, zwischen 6 Uhr früh und 20 Uhr abends.
Ab 16 geht es in die Verlängerung, also ein Job in einer Gaststätte zum Beispiel ist bis 22 Uhr erlaubt und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr. Der DGB-Rechtsschutz rät, sich die umfangreichen Regelungen und Ausnahmen im Gesetz anzuschauen.
Wie viel Geld darf man verdienen?
Reich dürften die wenigsten im Ferienjob werden. Sie sind nicht qualifiziert und werden entsprechend auch finanziell schlechter gestellt als eine Fachkraft. Was konkret in der Stunde herausspringt, ist zudem Verhandlungssache und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sich vorab bei anderen Ferienjobbern zu erkundigen, schadet nicht. Sich auf den gesetzlichen Mindestlohn von zurzeit 13,90 Euro pro Stunde zu berufen, bringt dagegen nichts. Der gilt nämlich für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht.
Was ist mit Steuern und Sozialabgaben?
Bei den Ferienjobs fallen in der Regel keine Sozialabgaben an, also keine Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Und bis zum Grundfreibetrag von zurzeit 12.384 Euro im Jahr müssen auch keine Steuern gezahlt werden. Voraussetzung: eine Steuererklärung. In der Regel wird auch das Kindergeld weitergezahlt und der Ferienjobber ist weiterhin über die Eltern gesetzlich krankenversichert. Nachfragen bei der Versicherung oder der Familienkasse kann einem Ärger ersparen.
Was bringt ein Ferienjob?
Die meisten werden das Geld im Blick haben. Die DGB-Jugend in Bayern fordert den gesetzlichen Mindestlohn auch für unter 18-Jährige. „Die Ausnahme für Minderjährige ist Diskriminierung pur und muss abgeschafft werden“, ärgert sich Bezirksjugendsekretärin Anna Gmeiner.
Erste Einblicke in die Arbeitswelt findet der DGB gut. Das sieht auch Ulrike Scharf, CSU, die zuständige Arbeitsministerin in Bayern, so. „Ein Ferienjob bringt nicht nur zusätzliches Taschengeld, sondern ermöglicht, in verschiedene Berufe hineinzuschnuppern und wertvolle Einblicke in den Arbeitsalltag zu gewinnen.“

