Was als „Wehrersatzdienst“ und Ausnahme anfing, wurde spätestens in den 80er Jahren selbst zum Erfolgsmodell. Seitdem war es Normalität, dass eine sechsstellige Zahl von jungen Männern in sozialen Einrichtungen arbeitete, im sogenannten Zivildienst.
Der Rekordwert war kurz vor der Aussetzung der Dienstpflicht erreicht: Rund 136.000 Kriegsdienstverweigerer erhielten im Jahr 2002 eine Einberufung zum Zivildienst. Sie fuhren „Essen auf Rädern“ aus, brachten in Kliniken Kranke im Pflegebett oder im Rollstuhl auf ihre Station oder betreuten Schwerstbehinderte. Mitunter waren sie mehr als eineinhalb Jahre an ihrer Dienststelle: Von 1984 bis zum Herbst 1990 dauerte der Ersatzdienst 20 Monate.
Caritas: Es gibt kein Zurück
Die Zeiten, in denen es weit über hunderttausend Zivis gab, die längere Zeit fest in die Arbeitsabläufe sozialer Einrichtungen eingebunden waren, seien aber vorbei, davon ist die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Welskop-Deffaa, überzeugt. Selbst wenn junge Menschen im Rahmen einer neuen „Bedarfswehrpflicht“ eingezogen werden sollten.
Es werde sicher nicht wieder geschehen, dass ein kompletter Jahrgang entweder Wehrdienst oder Zivildienst leiste. Ein neuer Zivildienst hätte daher „zahlenmäßig keine Ähnlichkeit“ mit dem Ersatzdienst früherer Jahrzehnte, ist die Caritas-Präsidentin sicher. Er wäre nur „eine Randnotiz“.
Wehrgerechtigkeit – Zivildienstgerechtigkeit?
Klaus Stampfer, der bei der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG/VK) seit Jahrzehnten Kriegsdienstverweigerer berät, sieht bei der möglichen Einführung eines neuen Zivildienstes in vielerlei Hinsicht auch rechtliche Fragezeichen: Wie soll künftig gewährleistet werden, dass die Dienstpflicht tatsächlich alle gleichermaßen trifft?
Die allgemeine Wehrpflicht und mit ihr der zivile Ersatzdienst, sei 2011 ja vor allem aus einem Grund ausgesetzt worden, erklärt er: Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Urteil kritisiert, dass es keine ausreichende „Wehrgerechtigkeit“ mehr gebe, weil nur noch ein kleiner Teil der Wehrpflichtigen tatsächlich einberufen wurde.
Das Bundesverfassungsgericht als höchste Instanz stellte zwar fest, dass wegen der mangelnden Wehrgerechtigkeit nicht automatisch die allgemeine Wehrpflicht gekippt werden müsse. Doch die rechtlichen Auseinandersetzungen führten mit dazu, dass der Bundestag die allgemeine Wehrpflicht zunächst beendete. Damit war auch das Kapitel „Zivildienst“ erst einmal geschlossen.
Stampfer fragt sich, wie es gelingen soll, bei einer neuen Wehrpflicht eine „Dienstgerechtigkeit“ herzustellen, die bereits vor gut 15 Jahren offenkundig nicht mehr gegeben war. Und es sei auch offen, ob die Wehrpflicht nicht auch auf Frauen ausgeweitet werden müsste. Derzeit sieht das Grundgesetz diese Pflicht nur für Männer vor.

