Alle Bundesländer zusammen haben 2025 erstmals 21,4 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen eingenommen. Das waren 60,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Statistische Bundesamt führt das vor allem auf größere Einzelfälle zurück, wie etwa die Übertragung von Firmenvermögen. Insgesamt wurden 141,1 Milliarden Euro an Vermögen steuerlich erfasst bei Erbschaften und Schenkungen. Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten, eine Erbschaft erst nach dem Tod.
Das tatsächliche Gesamtvolumen aller Vermögensübertragungen soll real aber bei rund 400 Milliarden Euro im Jahr liegen, wenn man Wirtschaftsforschungsinstituten wie dem DIW oder dem IMK glauben darf. Die große Lücke erklärt sich aus den steuerlichen Freibeträgen.
Hälfte der bayerischen Erbschaftsteuer aus einer Familie
Laut Statistischem Bundesamt haben die Bundesländer 2025 bei der Erbschaftsteuer 36,2 Prozent mehr Geld als im Vorjahr eingenommen, bei der Schenkungssteuer waren es 28,7 Prozent mehr. Entscheidend für den Anstieg waren vor allem große Vermögen von mehr als 20 Millionen Euro, bei denen sich das Steueraufkommen mehr als verdoppelte.
Das gilt insbesondere für Bayern, wo das Erbe des Unternehmers Heinz Hermann Thiele von geschätzten 15 bis 18 Milliarden Euro zu der bisher mit Abstand größten Einzelzahlung führte: So flossen dem Fiskus im Freistaat im April 2025 plötzlich zusätzlich rund 3,5 Milliarden Euro zu, wofür es nur eine Erklärung gibt, aber keine offizielle Bestätigung. Denn es gilt das Steuergeheimnis.
Fall Thiele ist eine historische Ausnahme
Im Fall des Knorr-Bremse-Unternehmers Heinz Hermann Thiele, der außerdem Großaktionär bei Vossloh war, ist aus Sicht der Erben einiges schiefgelaufen. Auch Thiele wollte eine steuerschonende Stiftung einrichten, wie sie zum Beispiel der Multimilliardär Klaus-Michael Kühne schon vor Jahrzehnten für seinen Erbfall vorbereitet hatte.
Doch Thiele verstarb 2021 überraschend, so dass Unklarheiten blieben, um die dann in der Familie ein Rechtsstreit entbrannte. Am Ende setzte das Finanzamt den höchsten Steuersatz von 30 Prozent auf das Milliardenerbe an. So etwas war zuvor noch nie passiert in Deutschland.
So flossen dem Freistaat 2025 insgesamt 6,63 Milliarden Euro durch Erbschaften zu, ein absoluter Rekordwert. Im Vorjahr 2024 war die Entwicklung noch rückläufig: Da waren es bei Erbschaften und Schenkungen zusammen 3,29 Milliarden Euro. In allen anderen Bundesländern waren die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer wesentlich geringer.
Allerwenigste Schenkungen und Erbschaften sind zu versteuern
Diese Zahlen sagen aber nur wenig über die Verteilung der Vermögen aus und darüber, wie viel wirklich verschenkt und vererbt wird. Denn die allermeisten Vermögen werden übertragen, ohne dass dabei eine Steuer anfällt, weil sie unterhalb der Freigrenzen liegen.
Auch werden Steuerfreibeträge für wiederholte Schenkungen genutzt, um damit die spätere Erbschaftsteuer zu reduzieren. So kann man Kindern und Ehepartnern alle 10 Jahre mit jeweils neuen Freibeträgen Anteile von Immobilien oder Wohnungen schenken, damit im späteren Erbfall möglichst keine Steuer mehr dafür anfällt.
Steuerrückerstattungen für besonders reiche Firmenerben
Hinzu kommt, dass es im Fall von Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro eine sogenannte Bedürftigkeitsprüfung gibt. Als „bedürftig“ gelten Millionenerben oder entsprechend umfangreich Beschenkte dann, wenn sie die darauf fällige Steuer nicht aus ihrem verfügbaren Vermögen bezahlen könnten. Die Steuerlast kann dann teilweise oder ganz wegfallen. In Bayern wurden 2025 auf diese Weise Steuern im Wert von 2,37 Milliarden Euro erlassen. Auch diese Erstattungen sind in Bayern häufiger als in anderen Bundesländern.
Bayern klagt in Karlsruhe für niedrigere Erbschaftsteuer
Wenn es nach der bayerischen Staatsregierung geht, sollten Erben im Freistaat noch weniger Steuern zahlen. Mit einer Normenkontroll-Anfrage vor dem Bundesverfassungsgericht will Bayern erreichen, dass künftig jedes Bundesland seine eigene Erbschaftsteuer festsetzen darf – und die soll dann hier niedriger sein als im übrigen Deutschland.

