Mehr als sechs Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig und es werden stetig mehr. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) rechnet vor: Für 2027 fehlen bei der Pflege rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 könnten es bereits 15 Milliarden Euro sein – wenn nicht gegengesteuert wird. Gegensteuern soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Donnerstag im Bundestag beraten wird.
Wer muss voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen?
Kurz gesagt: Besserverdienende, Kinderlose und bisher beitragsfrei Mitversicherte. Die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) soll einmalig um 300 Euro im Monat angehoben werden. Besserverdienende würde das laut Bundesregierung maximal 17 Euro mehr im Monat kosten. Dem Staat würde das rund eine halbe Milliarde Euro einbringen.
Was auch Geringverdiener trifft und deshalb sehr umstritten ist: Wer keine Kinder hat, muss mehr bezahlen. Der Beitragszuschlag steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Erwartete Einnahmen für den Staat: Rund 3,3 Milliarden Euro. Tiefer in die Tasche greifen müssen auch die beim Ehepartner bisher beitragsfrei Mitversicherten. 2028 wird ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent erhoben. Allerdings entfällt der Zuschlag für Kinder und Erwachsene, für die eine Ausnahme bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt.
Und Minijobs werden für Arbeitgeber teurer: Auch hier sollen nun Beiträge zur SPV gezahlt werden. Auf alle, die mindestens ein Kind haben und nicht mehr als 6.000 Euro im Monat verdienen, kommen keine höheren Belastungen zu. Sicher ist das alles aber noch nicht. Der Bundestag kann das Gesetz noch ändern.
Wo spart der Staat?
Hochumstritten sind verschiedene Änderungen beim niedrigsten Pflegegrad 1. So soll das Erreichen der Stufe noch etwas schwieriger werden. Außerdem soll der Pflegekostenanstieg für die Pflegegrade 2 bis 5 begrenzt werden: Pflegegeld, Pflegesachleistungen wie für Hilfe bei der Körperpflege oder Einkaufen und für Verhinderungspflege, wenn die pflegende Person ausfällt, werden eigentlich regelmäßig an Preissteigerungen angepasst.
Die geplante Anhebung soll 2028 entfallen. Wie es danach weitergeht, ist noch abschließend geklärt. Außerdem soll die Pauschale, die die Pflegekassen an die Krankenkassen zahlen, etwas reduziert werden.
Was will die Bundesregierung verbessern?
Es soll mehr Unterstützung geben und weniger bürokratischen Aufwand. Neu installiert wird ein Anspruch auf „Pflegebegleitung“. Sie soll die Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu Hause verbessern und die Selbstständigkeit erhalten. Außerdem soll sie pflegende Angehörige vor einer Überforderung schützen.
Für weniger Antragswust wird das sogenannte Pflege-Cockpit eingeführt. Dort sollen Pflegekassen alle Informationen und Instrumente für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen digital zur Verfügung stellen. Dadurch sollen Anträge nur noch an einem Ort gestellt werden müssen. Sie sollen dort Anbieter und Informationen zur Pflege finden können.
Außerdem geht es der Bundesregierung um Prävention, dass Menschen erst gar nicht auf Pflege angewiesen sind. Für über 60-Jährige wird ein Anspruch eingeführt auf eine Bewertung der gesundheitlichen Risiken und Belastungen, die zu einem Verlust von Selbstständigkeit oder zum Eintritt von Pflegebedürftigkeit beitragen könnten.
Was wird am Pflegegesetz kritisiert?
In Pflegegrad 1 gibt es zwar den Anspruch auf Pflegebegleitung, dafür entfällt aber der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat. Der wird oft für eine Putzhilfe oder eine Betreuungskraft eingesetzt, um Angehörige zu entlasten. In den Pflegegraden 2 bis 5 wird der Entlastungsbetrag in das „Sozialraumbudget“ integriert, das höher liegen soll.
Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie kritisieren, dass Pflegedienste niedrigschwellige Unterstützungsangebote zur Alltagsbewältigung so nicht mehr anbieten dürften. Der Sozialverband VdK sieht die Situation von pflegenden Angehörigen durch das Gesetz „erheblich geschwächt“. Es sei „ein Beitrag zur Verschärfung weiblicher Altersarmut“.
Ist das jetzt schon die große Pflegereform?
Nein. Der am Donnerstag in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen beraten. Änderungen sind dort weiterhin möglich. Der Bundesgesundheitsminister hat das Gesetz selbst als „Erste-Hilfe-Paket“ bezeichnet. Es soll die größten Finanzlücken in der Pflege erst einmal stopfen.
Zusätzlich hat die Bundesregierung auch eine Pflegekommission eingesetzt, die Vorschläge machen soll, wie die Pflegeversorgung und die Finanzierung langfristig funktionieren können. Ergebnisse werden bis Ende Januar 2027 erwartet. Laut Bundesregierung sollen diese Reformen Mitte des Jahres in Kraft treten.

