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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Neue AGB: Adobe erweitert Datenzugriff auf Cloudinhalte
Netzwelt

Neue AGB: Adobe erweitert Datenzugriff auf Cloudinhalte

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 9. Juni 2024 13:11
Von Benjamin Lehmann
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4 min. Lesezeit
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Gegen eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung des Software-Herstellers Adobe regt sich laut Heise online Widerstand und Protest vor allem von professionellen Kunden: Die Firma, die für Bildbearbeitungs- und Videoschnittprogramme bekannt ist, will künftig die firmeneigenen Cloud-Systeme „Creative Cloud“ und „Document Cloud“ nicht nur maschinell, sondern auch durch menschliche Mitarbeiter durchsuchen.

Inhaltsübersicht
Jetzt auch Suche durch MenschenHintergrund: Suche nach verbotenem MaterialAdobe: Notwendig, um Gesetze einzuhaltenUnveröffentlichte und vertrauliche Projekte in der CloudGespanntes Verhältnis zu den professionellen KundenNachteil der Markt-Dominanz einer Firma

Jetzt auch Suche durch Menschen

In den US-amerikanischen AGB hieß es danach vor der Änderung: „We will only access, view or listen to your content in limited ways“ – wir werden auf Ihre Inhalte nur begrenzt zugreifen. Nach der neuesten Änderung der ABG wird jetzt darauf hingewiesen, dass sowohl automatisch, wie händisch, also durch Menschen, auf die Inhalte zugegriffen werden kann – wenn auch nur in eingeschränkter Weise. „We may access, view or listen to your content through both automated and manual methods, but only in limited ways.“

Hintergrund: Suche nach verbotenem Material

Diese Änderung ist derzeit nur in den amerikanischen AGB zu finden. In den deutschen AGB steht die manuelle Suche aber an anderer Stelle in Passage „4.1 Inhalte“: „Adobe […] kann verfügbare Technologien, Anbieter und Verfahren, auch manuelle Überprüfungen, nutzen, um nach bestimmten Arten von illegalen Inhalten (z. B. Material über Kindesmissbrauch) oder anderen missbräuchlichen Inhalten […] zu suchen.“

Adobe: Notwendig, um Gesetze einzuhalten

Das sei laut Adobe auch der Grund für die Änderung der AGB: In einem Post schreibt der Softwarehersteller am 6. Juni: “ To be clear, Adobe requires a limited license to access content solely for the purpose of operating or improving the services and software and to enforce our terms and comply with law, such as to protect against abusive content. „Um es ganz klar zu machen: Adobe benötigt die begrenzte Lizenz für den Zugriff auf Inhalte, ausschließlich zum Zweck des Betriebs oder der Verbesserung unserer Dienste und Software und zur Durchsetzung unserer Bedingungen, sowie zur Einhaltung von Gesetzen, beispielsweise zum Schutz vor missbräuchlichen Inhalten.“

Unveröffentlichte und vertrauliche Projekte in der Cloud

Dieses Vorgehen sei gesetzlich gedeckt. Pikant daran ist aber, dass in der Adobe-Cloud vielfach auch unveröffentlichte oder noch vertrauliche Bilder oder Filme von Firmen abgespeichert werden. Das erzeugt bei einigen Kunden zumindest Unbehagen. Denn mit der Überprüfung durch Menschen erhält Adobe größeren Einblick und Zugriff auf dieses Material, und es besteht zumindest theoretisch die Gefahr, dass Inhalte wie Logos oder Bild- und Filmprojekte vorab bekannt werden. Das wiederum könnte zu teuren Vertragsstrafen, Urheberrechtsproblemen und ähnlichem führen.

Gespanntes Verhältnis zu den professionellen Kunden

Schon zuvor war das Verhältnis von Adobe zu seinen professionellen Kunden angespannt. Fotografen unterstellten, dass Adobe die Inhalte auf den Cloudservern als Trainingsgrundlage für eine generative Bild-KI verwenden könnte. Deswegen beteuert Adobe in dem Blog, dass sie weder eine KI mit Inhalten der Cloud trainiere, noch das Eigentum an der Arbeit eines Kunden übernehme.

Nachteil der Markt-Dominanz einer Firma

Um das vollkommen sicher auszuschließen, könnten Adobe-Kunden versuchen sensible Inhalte künftig nur lokal, also nicht in der Cloud abzuspeichern. Allerdings verlangen einige der Adobe-Software-Anwendungen den Cloud- oder Internet-Zugriff. Hier zeigt sich der Nachteil der Markt-Dominanz einer Firma. Denn es gibt zwar einige Alternativen bei Bild- und Filmbearbeitung, aber der professionelle Einsatz dieser Programme stellt Zusatzanforderungen an Schulung und Kompatibilität mit der Software des Marktführers und bietet in speziellen Teilgebieten dennoch nur mit größeren Anstrengungen einen adäquaten Ersatz.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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