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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Wegweisendes Urteil: Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht
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Wegweisendes Urteil: Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 11. November 2025 13:47
Von Benjamin Lehmann
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4 min. Lesezeit
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Die Nutzung von Liedtexten durch Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) verletzt das deutsche Urheberrecht. In einem Prozess des Musikrechteverwerters Gema gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI entschied das Münchner Landgericht, dass OpenAI die Texte nicht ohne Lizenz nutzen darf.

Inhaltsübersicht
Urteil zu Schadenersatz gegen Open AIGema hofft nun auf europäisches LizenzmodellOpenAI prüft weitere SchritteAuswirkungen bis weit über Liedtexte hinaus möglichErstes Verfahren dieser Art in Europa

Urteil zu Schadenersatz gegen Open AI

OpenAI, der Entwickler von ChatGPT, werde wegen dieser Nutzungen zu Schadenersatz verurteilt, erklärte die Vorsitzende Richterin Elke Schwager. Damit unterlag der ChatGPT-Entwickler OpenAI weitgehend gegen die Gema. Das Gericht folgte überwiegend der Argumentation des klagenden Rechteverwerters, wonach es sich bei der automatischen Nutzung von Liedtexten durch ChatGPT um eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe handle. Die Gema hatte sich nicht gegen die Nutzung als solche gewehrt, verlangt dafür aber Lizenzgebühren zugunsten der Urheber.

Das Gericht begründet das Urteil damit, dass ChatGPT eine Komplettkopie des Songtextes anlegt, wenn man mit einem entsprechenden Prompt danach fragt. Als Beispiel nannte die Richterin das Lied „36 Grad“ von „Zweiraumwohnung“. Wenn man die KI nach dem Refrain frage, gebe das Programm ihn eins zu eins wieder. In der Klage ging es um insgesamt neun Lieder, darunter auch „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gema hofft nun auf europäisches Lizenzmodell

Die Gema sagt, sie ist außerordentlich zufrieden mit dem Ergebnis. „Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren die Rechtslage in Europa klärt und dann eventuell auch ein europäisches Lizenzmodell eine Lösung des Problems wird“, erklärte der Justiziar des Unternehmens, Kai Welp.

Der Komponist Andreas Weidinger, der den Prozess vor Ort verfolgt hat, konnte noch nicht genau sagen, wie viel Geld dann tatsächlich bei den Künstlerinnen und Künstlern ankommt. „Ich halte es für viel wichtiger, dass aus diesem Urteil jetzt eine Diskussion entsteht auch mit den Anbietern und auch ein Bewusstsein dafür entsteht, dass überhaupt vergütet wird und fair vergütet wird. Über die Höhe wird man sich dann im Einzelfall auseinandersetzen.“

OpenAI prüft weitere Schritte

OpenAI hat in einem schriftlichen Statement mitgeteilt, dass es dem Urteil widerspreche. Es betreffe nur eine begrenzte Zahl von Liedtexten und zeige ein Missverständnis über die Funktionsweise von KI-Modellen. Die Firma betont, dass ChatGPT keine gespeicherten Texte enthält, sondern auf Basis erlernter Muster neue Inhalte generiert. OpenAI prüft weitere rechtliche Schritte und geht womöglich in Berufung.

Auswirkungen bis weit über Liedtexte hinaus möglich

Es gilt als wahrscheinlich, dass das Urteil angefochten und noch weitere Instanzen beschäftigen wird. Die letztendliche Entscheidung könnte Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus haben, wie die Expertin Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor der Entscheidung erklärt hatte. Sie sieht „grundlegende Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden. Hier geht es darum, wie die schon jetzt existierenden Gesetze auszulegen sind.“

Sollte die Gema auch in der letzten Instanz gewinnen, würde dies die Machtverhältnisse zwischen Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen ein Stück weit zugunsten der Urheber und anderer Rechteinhaber verschieben, zeigte sie sich überzeugt. „Bevor ein Text für Generative KI genutzt werden kann, müssten die Rechteinhaber dann ihre Zustimmung geben und hätten die Möglichkeit, dafür eine Vergütung zu erhalten.“

Erstes Verfahren dieser Art in Europa

Die Gema hatte den Prozess als erstes derartiges Verfahren in Europa bezeichnet. Sie hat OpenAI wegen unerlaubter Vervielfältigung und Wiedergabe verklagt. OpenAI hat dagegen erklärt, diese Ansicht zeuge von einem Missverständnis, wie ChatGPT funktioniere. Im Prozessverlauf hatte sich das Gericht bereits aufgeschlossen für die Argumentation der Gema gezeigt.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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