Trotz Kritik aus den eigenen Koalitionsreihen hat das Bundeskabinett die Einkommenssteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) heute auf den Weg gebracht: Der Entwurf sieht Entlastungen in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro jährlich ab 2028 vor. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern.
Stolpersteine für Klingbeil
Die Vorstellung der Einkommenssteuerreform stand in den Tagen vor der Kabinettssitzung unter keinem guten Stern. Zum einen fiel der Regierungsflieger aus, der Klingbeil eigentlich von dem G20-Treffen in den USA zurück nach Berlin bringen sollte – um dort die Reformpläne vor den Kabinettskollegen vorzustellen. Ein technisches Problem habe den Start der Maschine verhindert, hieß es aus der Delegation. Plötzlich saß der Minister also fest im US-Staat South Carolina.
Die zweite Unannehmlichkeit aus Sicht des Finanzministers dürfte ein Schreiben gewesen sein, mit dem sich das unter Katherina Reiche (CDU) geführte Wirtschaftsministerium kurz vor der Kabinettssitzung an das Finanzministerium wandte. Darin wird Kritik laut an Klingbeils Einkommenssteuerplänen.
In dem Schreiben forderte Staatssekretär Thomas Steffen zusätzliche Maßnahmen gegen die sogenannte kalte Progression: „Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst“, moniert Steffen in dem Brief. Das Ergebnis sei „eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“.
Kalte Progression: Reale Belastung statt Entlastung?
Die Kritik aus dem Wirtschaftsministerium kommt spät – lag der Referentenentwurf doch bereits seit Mitte August vor. Doch sie greift Stimmen auf, die über den Sommer immer lauter wurden. Die kalte Progression beschreibt den Effekt, wenn Bürger und Bürgerinnen inflationsbedingt Gehaltserhöhungen bekommen, diese Lohnerhöhungen aber gleichzeitig dafür sorgen, dass eine höhere Einkommenssteuer anfällt. Mit anderen Worten: Der Staat profitiert, während sich die Bürger real aber nicht viel mehr leisten können. Seit 2016 ist es laut Finanzministerium gängige Praxis, dass der Bund den Steuertarif im Einkommenssteuergesetz an die Inflationsrate anpasst.
Doch genau das war in den Reformplänen von Klingbeil nicht vorgesehen: Der Finanzexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin rechnet vor, dass die kalte Progression bei einer Verbraucherpreisinflation von fünf Prozent gesamtwirtschaftlich derzeit rund 12,6 Milliarden Euro im Jahr ausmachen dürfte [externer Link]. Nicht eingerechnet sind mögliche Mehrausgaben für eine Erhöhung des Kindergelds. Zur Erinnerung: Die Einkommenssteuerreform sieht vor, die Steuerzahler in Summe um knapp 10 Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Übrig bliebe von der Reform also keine Entlastung für Bürger und Bürgerinnen, sondern eine Belastung, urteilt Bach.
Klingbeil äußerte sich vor der Kabinettssitzung zu der Kritik: „Das muss ja auch Katherina Reiche erklären, wie sie einen solchen Brief schreibt und trotzdem zustimmt. Also das versteht ja auch niemand in diesem Land“, so Klingbeil. Das Wirtschaftsministerium hatte trotz seiner Kritik klargemacht, die Reform mitzutragen.
Was steht konkret drin in der Einkommenssteuerreform?
Die Einkommenssteuerreform sieht unter anderem ein höheres Kindergeld und einen höheren Grundfreibetrag vor. Der Reichensteuersatz greift dafür künftig bereits ab einem Einkommen von 250.000 Euro. Ab 280.000 Euro sind es dann 47 Prozent.
Das Reformpaket ist mit der Entscheidung im Bundeskabinett noch kein Gesetz. Der Entwurf geht nun zu weiteren Beratungen in Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten soll die Reform nach dem Zeitplan der Koalition zum 1. Januar 2027.

