Soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren doch nicht abgeschafft werden? Diese Frage hat zuletzt die Union trotz Sommerpause auf Trab gehalten. Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten hatten gefordert, die sogenannte „Rente mit 63“ beizubehalten. Bei vielen Unionspolitkern hielt sich die Begeisterung in Grenzen. Inzwischen deutet sich aber ein Kompromiss an.
Rentenkommission empfiehlt Abschaffung
Bisher können besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahre Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen, zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter. Die Kommission, die für Schwarz-Rot Vorschläge für eine Rentenreform erarbeitet hat, empfiehlt, diese Regelung abzuschaffen. Denn die finanzielle Belastung für die Rentenversicherung ist hoch, gleichzeitig kommt die Regelung laut Studien bisher vor allem Besserverdienenden und eher gesunden Menschen zugute.
Die Rentenkommission versteht ihre Vorschläge als Gesamtpaket, das nur in Kombination seine Wirkung entfaltet. In der Folge hatten sich die Spitzen von Union und SPD geeinigt, alle Empfehlungen umzusetzen – auch die Abschaffung der Rente mit 63.
Ost-Ministerpräsidenten stellen sich quer
Doch die Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen haben die Bundesregierung zuletzt aufgefordert, an der abschlagsfreien Frührente festzuhalten. Die Menschen in Ostdeutschland hätten im Schnitt früher angefangen zu arbeiten als in Westdeutschland. Gleichzeitig seien sie stärker von der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig. Ähnlich hatte sich unter anderem auch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), geäußert.
Voigt bereit für Härtefalllösung
Doch der thüringische Ministerpräsident Voigt zeigt sich inzwischen kompromissbereit. Gegenüber dem Stern räumte er am Wochenende ein, dass die abschlagsfreie Frührente nicht immer zielgenau wirke. Deshalb schlagen Voigt und seine Kollegen aus Sachsen-Anhalt und Sachsen vor, „über Übergangsregelungen, Härtefalllösungen und eine stärkere Zielgenauigkeit zu sprechen.“
Frei: „Soziale Schutzrente“
Der neue Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei kann sich das ebenfalls vorstellen. Im Interview der Woche des ARD-Hauptstadtstudios schlägt Frei eine „soziale Schutzrente“ vor. Menschen, die wegen körperlich oder psychisch belastender Arbeit nicht weiterarbeiten könnten, sollten weiter abschlagsfrei früher in Rente gehen können.
Rentenkommission für Härtefallregeln
Wirklich Neues enthält dieser Kompromissvorschlag nicht. Schon die Rentenkommission hat Härtefallregelungen empfohlen. Die Experten schlagen vor, dass Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen können sollen. Vorausgesetzt, sie haben mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt.
Außerdem spricht sich die Rentenkommission für Übergangsregelungen aus. In dem Abschlussbericht heißt es, die abschlagsfreie Frührente solle „unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft werden“. Vertrauensschutz bedeutet, dass Menschen kurz vor der Rente normalerweise von Gesetzesänderungen ausgenommen werden.
Handlungsdruck hoch
Ein Kompromiss könnte sich also abzeichnen – auch, weil alle Beteiligten den Handlungsdruck betonen. Die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten beteuern, die Rentenreform müsse jetzt schnell kommen. Der Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei mahnt, dass Kritik an einzelnen Vorschlägen der Kommission verständlich sei, aber: „Wenn jeder auch nur einen einzigen Punkt hat, den er da ändern möchte, aber jeder einen anderen Punkt hat, dann bricht das gesamte Gebäude dennoch in sich zusammen.“
Hohe Einsparungen erwartet
Finanziell könnte die Abschaffung der Rente mit 63 eine große Entlastung sein. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt: Insgesamt könnte der Staat pro Rentnerjahrgang ganze 9,5 Milliarden Euro sparen.

