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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Krankenkassen: Wie die Beitrags-Notbremse gezogen werden soll
Wirtschaft

Krankenkassen: Wie die Beitrags-Notbremse gezogen werden soll

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 29. April 2026 08:47
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Genau 66 Empfehlungen hat eine Fachkommission vorgelegt, um die Kassenfinanzen zu stabilisieren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will einen großen Teil davon schnell umsetzen. Einige wären besonders spürbar.

Inhaltsübersicht
Deckel auf die AusgabenHöhere EigenbeteiligungSparbeitrag der PharmaindustrieÖfter eine zweite MeinungEinschränkung bei beitragsfreier MitversicherungWen trifft was?Höhere Zuzahlungen mit sozialer KomponenteMitversicherung bleibt für vieleAlternative: Schnell steigende Beiträge

Deckel auf die Ausgaben

Ein Sparvorschlag ist ausgesprochen weitreichend: Die Vergütungen, die Kassen an Arztpraxen oder Kliniken zahlen, sollen nicht mehr schneller steigen als die Einnahmen der Kassen. Der Anstieg soll zunächst möglichst um einen Prozentpunkt darunterliegen. Wenn beispielsweise die Löhne der Kassenmitglieder in der Summe um vier Prozent steigen, sollen die Ausgaben nur um drei Prozent steigen dürfen. Diese Budgetierung ist bereits im Sozialgesetzbuch vorgesehen. Doch in den vergangenen Jahren wurde sie aufgeweicht.

Höhere Eigenbeteiligung

Einen Vorschlag der Finanzkommission würden Millionen Patienten regelmäßig spüren: Die Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln oder auch Krankenhausbehandlungen soll um die Hälfte steigen. Statt bislang mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro etwa bei Medikamenten sollen 7,50 bis 15 Euro fällig werden. Als Begründung nennt die Finanzkommission, dass die Zuzahlungen seit dem Jahr 2004 nicht gestiegen seien, während das allgemeine Preisniveau um rund die Hälfte zugenommen habe.

Sparbeitrag der Pharmaindustrie

Die Pharmabranche muss den gesetzlichen Krankenkassen Rabatte gewähren. Sie sollen nach dem Vorschlag der Expertenkommission automatisch größer ausfallen, wenn die Ausgaben schneller steigen.

Öfter eine zweite Meinung

Ein Problem des deutschen Gesundheitswesens liegt nach Einschätzung vieler Fachleute darin, dass oft Operationen vorgenommen werden, die medizinisch nicht nötig sind. Hier soll ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren Abhilfe schaffen. Das Bundesgesundheitsministerium will schrittweise mit besonders häufigen Eingriffen wie künstlichen Knie- und Hüftgelenken anfangen und auch Wirbelsäulen- und Schulter-OPs einbeziehen.

Wie sich die Patienten nach der Zweitmeinung dann entscheiden, soll aber ihnen überlassen bleiben. Wenn die Zweitmeinung sich gegen eine OP ausspricht, sollen sich Patienten trotzdem operieren lassen können.

Einschränkung bei beitragsfreier Mitversicherung

Die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung soll eingeschränkt werden auf Kinder sowie auf Eltern, deren Kinder unter sieben Jahre alt sind oder eine Behinderung haben. Auch Eheleute, die Verpflichtungen durch Pflege haben, sollen beitragsfrei mitversichert bleiben. Bei allen anderen soll ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens, das der vollversicherte Ehepartner hat, als Beitrag fällig werden. Es waren 3,5 Prozent und 2,5 Prozent in der Diskussion.

Wen trifft was?

Die geplante Deckelung der Ausgaben trifft direkt oder indirekt so gut wie alle Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten. Die Ausgaben der Kassen für Kliniken oder Praxen sollen zwar weiter steigen dürfen, aber nicht mehr so schnell. Das heißt, dass auch der Zuwachs der Umsätze oder Löhne derjenigen, die ihr Geld im Gesundheitssektor verdienen, gebremst wird.

Bis 2030 soll das damit verbundene Sparvolumen auf eine zweistellige Milliardensumme wachsen. Das sind Milliarden, die Kliniken oder Praxen künftig entgehen. Entsprechend laut sind die Proteste quer durch alle Verbände.

Höhere Zuzahlungen mit sozialer Komponente

Der Plan, die Zuzahlungen um die Hälfte anzuheben, könnte den Kassen nach Berechnungen der Finanzkommission nächstes Jahr zusätzliche 1,9 Milliarden verschaffen. Allerdings müssen Versicherte maximal zwei Prozent ihres Jahreseinkommens für Zuzahlungen aufwenden, danach können sie sich befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die Höchstbelastungsgrenze bei einem Prozent.

Mitversicherung bleibt für viele

Die Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung treffen nach Berechnungen der Finanzkommission etwa ein Sechstel der Menschen, die bis jetzt davon profitieren. Das sei vertretbar, erklären die Experten. Außerdem könnten Ehepartner einen eigenen Versicherungsschutz erreichen, wenn sie eine Arbeit aufnehmen, und zwar schon bei einer vergleichsweise geringen Stundenzahl.

Alternative: Schnell steigende Beiträge

Was geschieht, wenn jetzt nicht die Kostenbremse gezogen wird, hat die Finanzkommission ebenfalls berechnet: Die Kassenbeiträge steigen weiter rasant. Kommendes Jahr würde die durchschnittliche Mehrbelastung je Mitglied bei 260 Euro liegen, im Jahr 2030 bereits bei 680 Euro im Jahr.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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