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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde – und weitere Fragen
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Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde – und weitere Fragen

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 1. August 2024 10:56
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Endlich Urlaub – sagen derzeit viele Arbeitnehmer. Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass jeder das Recht hat, sich zu erholen. Die Regelungen gehen aber noch weiter. Wer die Vorschriften kennt, kann sich und seinem Arbeitgeber Ärger ersparen.

Inhaltsübersicht
Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?Wann müssen die Urlaubstage genommen werden?Was ist im Urlaub erlaubt, was nicht?Was ist, wenn der Chef im Urlaub anruft?Was ist, wenn man im Urlaub krank wird?Wie sieht es mit Urlaubsgeld aus?

Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Die Mindestanzahl beträgt laut Gesetz bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen also auf vier Wochen Urlaub im Kalenderjahr – mindestens. In Tarif- und Arbeitsverträgen sind oft mehr freie Tage vorgesehen – im Schnitt 28 Tage. Sie müssen aber beim Arbeitgeber beantragt werden. Einfach buchen und verreisen, könnte Konsequenzen haben.

Arbeitsjuristen raten, den Antrag rechtzeitig zu stellen, auch wenn im Gesetz selber keine Fristen stehen. Damit steigt die Chance, den Wunschtermin auch vom Personalbüro bewilligt zu bekommen. Am Ende entscheidet der Arbeitgeber nämlich über den Urlaubsbeginn seiner Mitarbeitenden. Er muss dabei aber deren Wünsche berücksichtigen und auch deren Interessen. Eltern haben da gute Karten in den Schulferien.

Wann müssen die Urlaubstage genommen werden?

Urlaub soll der Erholung dienen. Der Beschäftigte soll die Chance bekommen, seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Allerdings kann in begründeten Ausnahmen der Mitarbeiter freie Tage ins nächste Jahr verschieben. Das Gesetz bezieht sich zwar auf das Kalenderjahr, aber es steht darin auch, dass der Jahresurlaub bis Ende März möglich ist. Tarif- und Arbeitsverträge sehen zum Teil einen noch längeren Zeitraum vor. Für das Verschieben muss es aber konkrete Gründe geben.

Der Arbeitgeber wiederum muss die Betroffenen darauf hinweisen, dass sie noch Resturlaub auf dem Konto stehen haben. Die noch freien Tage auszahlen lassen, geht nicht. Das widerspräche ja dem Erholungszweck. Auch hier nennt das Gesetz eine Ausnahme: wenn der Urlaub nicht gewährt werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet. Hier muss allerdings im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen auch stimmen. Darauf weisen Juristen ausdrücklich hin.

Was ist im Urlaub erlaubt, was nicht?

Wer den Urlaub bewilligt bekommt und antritt, der darf nicht gleich am nächsten Morgen bei einer anderen Firma weiterarbeiten. Das Bundesurlaubsgesetz ist in Paragraph acht sehr strikt. „Der Arbeitnehmer darf keine dem Urlaubszweck widersprechende Tätigkeit aufnehmen.“ Dieser Satz hat schon oft zu Streit im Betrieb und zu Rechtsstreiten geführt.

Selbstständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten fallen unter das Verbot. Darauf weisen die bayerischen Arbeitgeberverbände ausdrücklich hin. Wer aber eine vom Arbeitgeber bewilligte Nebentätigkeit in den Ferien nicht unterbrechen will, der muss laut Arbeitsrechtlern kaum Konsequenzen fürchten. Erlaubt ist zudem alles, was dem Urlaubszweck nicht widerspricht: Wer das eigene Haus renoviert, Nachbarn im Garten oder der Familie in der Landwirtschaft hilft, kann das tun. Ein Entgelt dafür darf laut DGB Rechtsschutz GmbH aber nicht fließen.

Was ist, wenn der Chef im Urlaub anruft?

Hat der Mitarbeiter den bewilligten Urlaub angetreten, dann gilt er für den Arbeitgeber als nicht mehr erreichbar. Laut Bundesurlaubsgesetz müssen Beschäftigte an den freien Tagen komplett freigestellt werden. Sie müssen auch nicht angeben, ob und wohin sie verreisen oder regelmäßig ihre Mails checken.

In Notfällen, also, wenn zum Beispiel nur der eine Mitarbeiter eine bestimmte Maschine reparieren kann, kann der Arbeitgeber den Urlaub laut Rechtsprechung stornieren. Wenn der Mitarbeiter den Urlaub schon angetreten hat, müssen laut Bundesarbeitsgericht schon sehr dringende Gründe vorliegen. Wenn der Mitarbeiter ihn noch nicht angetreten hat, dann muss die Firma aber für Kosten aufkommen, die entstehen, zum Beispiel beim Stornieren einer gebuchten Reise.

Was ist, wenn man im Urlaub krank wird?

Zu wünschen ist es keinem – doch auch im Urlaub kann man krank werden. Davon muss die Firma möglichst bald erfahren. Und man sollte sich die Krankheit von einem Arzt bestätigen lassen. Der Arbeitgeber kann anders als sonst ein Attest vom ersten Tag an einfordern.

Für die Tage der Erkrankung gibt es wie sonst auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Urlaubstage, die man im Bett verbringen muss, stehen einem dann noch zu.

Wie sieht es mit Urlaubsgeld aus?

Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Beschäftigten erhalten an den freien Tagen ihr reguläres Einkommen weiter. Eine Extrazahlung in den Sommermonaten ist entweder in den Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen geregelt oder ein Unternehmen leistet sie freiwillig. Das bedeutet, viele Deutsche gehen hier leer aus. Nur knapp die Hälfte der Tarifbeschäftigten bekommt zusätzlich zum Monatseinkommen ein Urlaubsgeld.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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