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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Bafög-Reform: Was sich für Schüler und Studenten ändert
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Bafög-Reform: Was sich für Schüler und Studenten ändert

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 17. Juni 2024 14:02
Von Michael Farber
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5 min. Lesezeit
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„Bundesausbildungsförderungsgesetz“ heißt das Regelwerk, das staatliche Leistungen für Schüler und Studenten festlegt. Ein sperriges Wort, weshalb sich seit geraumer Zeit das Kürzel Bafög eingebürgert hat. Anfang der 70er Jahre wurde das Bafög eingeführt und seitdem immer wieder reformiert. Die Hälfte der Leistungen gibt es als Zuschuss, die andere Hälfte muss später zurückgezahlt werden. Jetzt hat der Bundestag das 29. Änderungsgesetz beschlossen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Inhaltsübersicht
Wie viel Geld bekommen Bafög-Empfänger zusätzlich?Haben auch Schülerinnen und Schüler etwas von der Bafög-Reform?Was ist die neue „Studienstarthilfe“ und wer bekommt sie?Was ändert sich sonst noch beim Bafög?Welche Kritik gibt es an der Bafög-Reform?

Wie viel Geld bekommen Bafög-Empfänger zusätzlich?

Der Fördersatz für den sogenannten Grundbedarf von Studentinnen und Studenten steigt auf 475 Euro pro Monat – ein Plus von fünf Prozent. Im gleichen Umfang wird auch die Wohnkostenpauschale erhöht. Sie steigt auf 380 Euro. Anspruch darauf haben Bafög-Empfänger, die schon ausgezogen sind. Wer außerdem nicht mehr über seine Eltern krankenversichert ist, kann auch für die fälligen Versicherungsbeiträge einen Zuschlag bekommen. Dieser Fördersatz wird ebenfalls angehoben. Insgesamt können Studenten damit in Zukunft maximal 992 Euro an Bafög-Leistungen erhalten. Das sind 58 Euro mehr als bisher. Die neuen Regelungen gelten ab dem kommenden Wintersemester.

Haben auch Schülerinnen und Schüler etwas von der Bafög-Reform?

Ja. Mit der Gesetzesänderung werden auch die Bafög-Sätze für Schülerinnen und Schüler angehoben. Für sie sollen die neuen Regelungen schon mit dem Beginn des neuen Schuljahrs greifen, das verwaltungstechnisch – also unabhängig von den Ferien – am 1. August beginnt.

Was ist die neue „Studienstarthilfe“ und wer bekommt sie?

Mit dieser Leistung will die Ampel-Regierung jungen Leuten aus Familien mit besonders wenig Geld helfen. Profitieren sollen Studienanfängerinnen und -anfänger, die unter 25 Jahre alt sind und Bürgergeld beziehen oder aus Familien kommen, die auf andere Sozialleistungen wie den Kinderzuschlag angewiesen sind. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro.

Das Geld ist zum Beispiel für den Laptop-Kauf oder die Mietkaution gedacht – für typische Ausgaben eben, die mit einem Start ins Studium verbunden sind. Die Studienstarthilfe kann man auch dann beantragen, wenn man später nicht das reguläre Bafög bezieht. Und wenn doch, dann wird die Hilfe nicht aufs spätere Bafög angerechnet.

Was ändert sich sonst noch beim Bafög?

Die sogenannten Freibeträge werden angehoben. Sie kommen ins Spiel, wenn ermittelt wird, ob Antragssteller überhaupt einen Anspruch auf Bafög haben. Angerechnet werden Vermögen und Einkommen (auch das der Eltern oder von Ehepartnern). Denn die staatlichen Leistungen sollen ja nur diejenigen erhalten, die anders nicht über die Runden kommen würden. Von den anzurechnenden Beträgen werden die Freibeträge abgezogen. Sie steigen mit dem Bundestagsbeschluss um rund fünf Prozent. Damit haben mehr Menschen einen Bafög-Anspruch als bisher.

Außerdem wird es in Zukunft ein „Flexibilitätssemester“ geben. Das heißt: Wenn im Studium gegen Ende die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit ansteht, soll der Bafög-Bezug einmalig um ein halbes Jahr verlängert werden können. Und es soll einfacher werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu verlieren.

Welche Kritik gibt es an der Bafög-Reform?

Ursprünglich war nicht geplant, die Bafög-Sätze zu erhöhen. Sozialverbände, das Deutsche Studierendenwerk (DSW) und Teile der Ampel-Fraktionen machten deshalb Druck. Daraufhin lenkte das FDP-geführte Bundesbildungsministerium in diesem Punkt ein, aber auch die jetzt beschlossene Bafög-Reform geht manchen nicht weit genug. Das Studierendenwerk sieht zwar punktuelle Verbesserungen, insgesamt aber bleibt die Reform aus seiner Sicht hinter den Erwartungen zurück.

Als Beispiel nennt das DSW die künftige Wohnkostenpauschale von 380 Euro im Monat. Junge Leute müssten im Schnitt deutlich mehr Miete für ein WG-Zimmer zahlen: nämlich fast 480 Euro. Noch höhere Werte werden immer wieder für Uni-Städte wie München, Berlin oder Frankfurt genannt. Ein Punkt, den die CSU-Politikerin Daniela Ludwig in der Bundestagsdebatte aufgreift. Sie erinnert auch an die stark gestiegenen Lebensmittelpreise. Das Fazit der CSU-Abgeordneten aus Oberbayern: Mit der Bafög-Reform sei die Ampel als „Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet“.

Gyde Jensen von der FDP hält dagegen. Sie hebt etwa die höheren Freibeträge und das „Flexibilitätssemester“ hervor. Als weiteren Pluspunkt sieht die Liberale, dass die Bafög-Sätze nicht nur für Studenten, sondern auch für Schüler steigen. Am Ende stimmt der Bundestag mit Ampel-Mehrheit für die Gesetzesänderung. Die AfD-Fraktion enthält sich, alle anderen stimmen gegen die Bafög-Reform.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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