Beim Handyempfang stand bislang meist Aussage gegen Aussage. Wer dem Kundenservice erklärte, dass er zum Beispiel am Wohnort oder am Arbeitsplatz keinen Empfang hatte, bekam schon mal zu hören, dass das eigentlich gar nicht sein könne, man biete dort doch eine gute Versorgung an.
Mit der neuen App der Bundesnetzagentur soll es für Mobilfunkgesellschaften nun keine Ausflüchte mehr geben. Das Programm heißt „Nachweisverfahren Mobilfunk“ und lässt sich in den App-Stores von Apple und Google ab sofort herunterladen (externer Link).
Fünf Tage lang das Netz messen
Dann braucht man ein wenig Geduld, denn es gilt, 30 Messungen durchzuführen, über fünf Tage verteilt. Ist die erreichte Datengeschwindigkeit an drei der fünf Tage grob unter dem im Vertrag versprochenen Wert, bestätigt einem die App eine sogenannte Minderleistung. Man kann den Aufwand reduzieren und schon nach drei Tagen Schluss machen, wenn das Netz bis dahin bereits jedes Mal zu schwach war.
Wann ist der Empfang wirklich „schlecht“?
Wie schnell die Datenverbindung eigentlich sein sollte, steht im Mobilfunkvertrag, beziehungsweise im sogenannten Produktinformationsblatt zum gebuchten Tarif. Dort ist angegeben, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Das können zum Beispiel 300 Mbit/s sein.
Eine Minderleistung zu belegen, ist im Mobilfunk dabei deutlich schwieriger als im Festnetz, wie die Bundesnetzagentur betont (externer Link). Das liegt unter anderem daran, dass nicht klar ist, wie viele Menschen sich wann in einer Funkzelle aufhalten und sich deshalb die Bandbreite teilen müssen. In der App behilft man sich deshalb mit Abschlägen. Je nach Region sind das folgende Werte:
- In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte sind das 75 Prozent, so dass nur 25 Prozent der vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden müssen (in unserem Beispiel wären das dann 75 Mbit/s).
- In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 85 Prozent (Abschlag) und 15 Prozent Mindestgeschwindigkeit (45 Mbit/s)
- In Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte ergeben sich 90 Prozent (Abschlag) und 10 Prozent Mindestgeschwindigkeit (30 Mbit/s)
Was tun, wenn die App „anschlägt“?
Werden die Mindestwerte zu oft unterschritten, erstellt die App automatisch ein Messprotokoll. Damit kann man nun – innerhalb von vier Wochen – den Anbieter schriftlich kontaktieren. Verbraucherschützer empfehlen dabei, erst einmal eine Frist von zehn bis 14 Tagen zu setzen, um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, nachzubessern.
Tut sich beim Netz nichts, dann kann man den Preis mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Für eine Minderung gibt es folgende Faustregel im Telekommunikationsgesetz (externer Link):
Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. (TK-Gesetz §57/4)
Das genau auszurechnen, ist aber leider nicht ganz leicht, denn es gibt keine allgemeingültige, exakte Formel dafür.
Am besten mit dem Handy-Anbieter verhandeln
Einfach so die nächste Mobilfunkrechnung zu kürzen, ist nicht ratsam. Dass der Mobilfunkkonzern eine unabgesprochene Minderung hinnimmt, ist nämlich nicht gesagt. Im Zweifel muss man seine berichtigten Forderungen vor Gericht durchsetzen. Einfacher dürfte es sein, einmal zu versuchen, mit der Hotline eine einvernehmliche Lösung zu finden.

