Wolfram Weimer, Publizist und Kulturstaatsminister, hat die Frist verstreichen lassen, im „Buchhandlungsstreit“ gegen einen Gerichtsbeschluss vorzugehen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Am 30. April hatte das Verwaltungsgericht Berlin in der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem 61-Jährigen und der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ entschieden, dass der Politiker die Betreiberinnen des Ladens nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf.
Klärung der Hauptsache im „Deutschen Buchhandlungspreis“ steht noch aus
Nachdem Weimer innerhalb der zweiwöchigen Frist kein Rechtsmittel eingelegt habe, erklärte der Gerichtssprecher gegenüber der dpa, damit sei „der Beschluss bestandskräftig“. Bis zur Klärung in der Hauptsache dürfe Weimer damit die Äußerung nicht wiederholen, hieß es weiter.
Dem Verwaltungsgericht liegen neben Klagen des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ zwei von weiteren Läden vor, in denen es um den Streit über den Deutschen Buchhandlungspreis geht. Wann sich die Richter mit diesen Verfahren befassen, ist noch offen.
Grundrechtlich geschütztes Interesse an Aufklärung
Weimer hatte die drei Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.“
Vorwurf: „Keine Steuergelder für Extremisten“
Der Kulturstaatsminister hatte auf eine Frage, warum er in die Vergabe des Buchhandlungspreise eingegriffen habe, geantwortet: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Die Betreiber des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ zogen daraufhin vor Gericht, nachdem Weimer es abgelehnt hatte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
Gericht: Persönlichkeitsrecht verletzt
Im Eilverfahren hatte das Gericht befunden, Weimers Äußerung verletze „das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung.“ Nach der Entscheidung äußerte sich der Anwalt der Berliner Buchhandlung, Jasper Prigge: „Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt“. Wolfram Weimer solle sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen „rehabilitieren.“

