Nach dem Streit um eine Nacktszene mit Schauspielerin Nastassja Kinski soll der Film „Falsche Bewegung“ (1975) von Regisseur Wim Wenders vorerst nicht mehr gezeigt werden. Der Film werde aus allen aktuellen Auswertungsformen zurückgezogen, teilte die Wim Wenders Stiftung mit. „Streaming-, TV- und Vertriebspartner werden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugängig zu machen.“
Einlenken nach Kritik und Gesprächen
In der Mitteilung (externer Link) bat Wenders auch um Entschuldigung. „Als einziger der damals für „Falsche Bewegung“ handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber.“ Reaktionen, Hinweise und Gespräche der vergangenen Tage hätten wesentlich dazu beigetragen, seinen Blick auf die damaligen Ereignisse weiter zu schärfen. „Dafür bin ich dankbar,“ so Wenders.
Uschi Glas: Verständnis für Nastassja Kinski
Der Fall bewegt diese Woche die deutsche Filmwelt, auch Schauspielerin Uschi Glas. Die 82-Jährige meldete sich am Dienstag spontan in der Bayern2-Anrufsendung „Tagesgespräch“ zum Thema aus dem Auto und äußerte Verständnis für ihre Kollegin Nastassja Kinski. Diese war als 13-Jährige oberkörperfrei in einer Szene in Wim Wenders „Falsche Bewegung“ aufgetreten und versuchte seit Jahren, den Ausschnitt löschen zu lassen. Kinski sagte kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ (externer Link, Bezahlinhalt): „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“.
Uschi Glas sagte dazu: „Wenn ich mir vorstelle, ein 13-jähriges Kind steht dann vor dieser Mannschaft zum ersten Mal im Film, keiner ist dabei, der dem Kind zur Seite steht. Und da wird was verlangt, was sie als unangenehm als Mädchen empfindet. […], dass einem das nachgeht ein Leben lang, das kann ich sehr gut nachvollziehen.“ Sie habe das Glück gehabt, erst später zum Film gekommen zu sein. Bei unangenehmen Szenen habe sie sich immer durchgesetzt, Dinge, die sie nicht machen wollte, nicht machen zu müssen. Dabei habe sie auch riskiert, Filme zu verlieren. „Aber ich bin eine erwachsene Frau gewesen“, so Glas.
Freigabe erst wieder nach „gesellschaftlicher Debatte“
Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis am vergangenen Freitag noch argumentiert, er würde die Szene zwar „heute nie mehr so machen“, seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Dürfe man Filme als Kunstwerke im Nachhinein überhaupt kürzen oder verändern?
Die Frage beantwortet Wenders für sich nun mit der Rücknahme des Films. Gezeigt werden soll er erst wieder nach einer gesellschaftlichen Debatte über den angemessenen Umgang mit strittigen Filmwerken, so Wenders laut Statement: „Erst danach, auch wenn es länger dauern sollte, und nachdem wir eine einvernehmliche Lösung, auch in Absprache mit Nastassja Kinski, haben vorlegen können, werden wir den Film wieder freigeben.“
Kinski-Anwalt erwog Klage
Nastassja Kinskis Anwalt, der bekannte Medienrechtler Christian Schertz, hatte diese Woche noch mit einer Klage gedroht und diese mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind begründet. Dazu wird es nun nicht kommen.
mit Informationen von dpa

