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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Wann darf ich in Rente? Was die Bundesregierung jetzt plant
Wirtschaft

Wann darf ich in Rente? Was die Bundesregierung jetzt plant

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 24. Juni 2026 11:50
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Die Rente soll reformiert werden. Denn: Immer mehr Rentner kommen auf immer weniger Beitragszahler. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat nun 33 Empfehlungen in einem Bericht vorgelegt. Damit sollen steigende Beiträge bei einem sinkenden Rentenniveau vermieden werden.

Inhaltsübersicht
Wie ist das Renteneintrittsalter aktuell geregelt?Wie soll das Renteneintrittsalter angepasst werden?Kommt die Rente mit 70?Gilt die Erhöhung des Rentenalters für alle?Was ist mit der Rente mit 63?Was erhofft sich die Kommission von den Vorschlägen?

Ein zentraler Lösungsansatz der Kommission: Das Renteneintrittsalter soll steigen. Wie das funktionieren soll, für welche Jahrgänge das gilt und was sich die Kommission davon erhofft. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie ist das Renteneintrittsalter aktuell geregelt?

Die sogenannte Regelaltersgrenze legt fest, ab wann eine Rente möglich ist. Je nach Geburtsjahrgang liegt sie zwischen 65 und 67 Jahren. Grundsätzlich gilt: Wer früher als 65 geht, zahlt Abschläge, wer länger bleibt, wird mit Zuschlägen belohnt.

Außerdem gibt es die „Rente mit 63„: Wer mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen kann, also 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat, durfte bislang früher in Rente gehen – ohne Abschläge. Diese Altersgrenze wird aktuell auf 65 angehoben.

Schon jetzt passen Politik und Rentenversicherung also das Renteneintrittsalter an – ohne Erfolg? Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mahnt, es sei allerhöchste Zeit für eine „große Lösung“. Er versichert: „Wir werden uns auf die Rente auf Dauer verlassen können.“

Wie soll das Renteneintrittsalter angepasst werden?

Um dieses Versprechen zu halten, hat die Bundesregierung eine 13-köpfige Kommission eingesetzt. Sie empfiehlt, das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Umso älter also die Bevölkerung in Zukunft wird, desto länger müssen alle arbeiten. „Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters trägt angesichts des demografischen Wandels zu einer Sicherung der finanziellen Stabilität der GRV bei“, schreibt die Kommission in ihrem Bericht.

Alle zehn Jahre soll demnach die Regelaltersgrenze um sechs Monate angehoben werden. Dabei geht die Kommission davon aus, dass alle zehn Jahre die Lebenserwartung um ein Jahr steigt – Basis ist die sogenannte mittlere Annahme des Statistischen Bundesamts (externer Link).

Konkret heißt das für künftige Renteneintritte:

  • Bei einem Renteneintritt 2031: Die Altersgrenze wird schrittweise angehoben. 1964 Geborene gehen 2031 mit 67 Jahren in Rente
  • Bei einem Renteneintritt zwischen 2032 und 2041: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, soll die Altersgrenze auf 67,5 Jahre angehoben werden.

Kommt die Rente mit 70?

Wird diese Logik über 2041 hinaus fortgeschrieben, ergibt sich eine langfristige, stufenweise Anhebung: Für die Jahrgänge bis in die 1970er würde das bedeuten, dass sie mit 67,5 Jahren in Rente gehen. Für die Jahrgänge der 1980er und 1990er Jahre würde das Rentenalter Schritt für Schritt auf knapp 69 Jahre steigen. Erst für die Jüngsten würde ein Rentenbeginn nahe 70 Jahren dann eine realistische Perspektive.

Kommissionschefin Constanze Janda spricht von einer „moderaten“ Erhöhung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betont außerdem, dass die Entwicklung der Lebenserwartung regelmäßig darauf überprüft werden müsse, ob sie tatsächlich steigt. Theoretisch könnte die Altersgrenze auch sinken. Das gilt aber als unwahrscheinlich.

Gilt die Erhöhung des Rentenalters für alle?

Die Kommission schreibt, wegen der „großen Heterogenität von Gesundheit und Lebenserwartung“ wirke die Regelung „individuell unterschiedlich“. Auch Ministerin Bas räumt ein, dass es Menschen gibt, deren Lebenserwartung etwa durch chronische Erkrankungen im Moment nicht steige. Die Kommission sieht deshalb Härtefallregelungen vor.

Was ist mit der Rente mit 63?

Die „Rente mit 63“, die schon jetzt schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird, soll wegfallen. Die Begründung: 45 Beitragsjahre würden überdurchschnittlich oft von Besserverdienenden und Gesünderen erreicht, während Geringverdienende oder Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien diese Schwelle selten schaffen. Die Abschlagsfreiheit führe „faktisch zu höheren Renten zu Lasten der Versichertengemeinschaft„.

Was erhofft sich die Kommission von den Vorschlägen?

Wenn der Renteneintritt um sechs Monate nach hinten rückt, könne der Beitragssatz um etwa 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte niedriger liegen, heißt es im Bericht. Eine spürbare stabilisierende Wirkung wird „bereits ab Mitte der 2030er Jahre“ erwartet. Fällt zusätzlich die Rente mit 63 weg, sieht die Kommission ein jährliches Einsparungspotenzial von 430 Millionen Euro.

Die Bundesregierung hat angekündigt, alle 33 Empfehlungen umzusetzen. „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, sondern es ist ein Gesamtkunstwerk“, sagt Ministerin Bas. Einen Zeitplan will die Koalition nächste Woche festlegen. Bis es an die Gesetzgebung geht, kann es bis nach der parlamentarischen Sommerpause dauern.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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