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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Gericht: Keine Gamsjagd mehr in der Schonzeit
Wissen

Gericht: Keine Gamsjagd mehr in der Schonzeit

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 29. Juni 2026 17:48
Von Michael Farber
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3 min. Lesezeit
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat entschieden: Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gilt für die Gams vorerst wieder eine Schonzeit. Damit haben die Richter eine vom Landratsamt erteilte Sondergenehmigung gestoppt.

Inhaltsübersicht
Gams & Co. verantwortlich für Lawinen, Erosion und Hochwasser?Richter: Defizite bei Entscheidung von LandratsamtBayVGH-Entscheidung mit Konsequenzen für übriges Bayern

Im Riffelwald bei Grainau war durch diese Genehmigung eine Jagd von Gämsen über das Jahr erlaubt. Die Entscheidung des BayVGH könnte Auswirkungen auf vergleichbare Fälle in ganz Bayern haben.

Gams & Co. verantwortlich für Lawinen, Erosion und Hochwasser?

Es ist ein Streit, der längst über den Landkreis Garmisch-Partenkirchen hinausreicht: Darf Gams-, Reh- und Rotwild auch während der gesetzlichen Schonzeit geschossen werden, um den Bergwald zu schützen? Für den Riffelwald bei Grainau hatte das Landratsamt Ende vergangenen Jahres eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Bayerischen Staatsforsten begründeten das mit dem Schutzwald: Verbiss durch das Wild gefährde die Verjüngung des Bergwaldes und damit langfristig auch seinen Schutz vor Lawinen, Erosion und Hochwasser.

Richter: Defizite bei Entscheidung von Landratsamt

Gegen das Aussetzen der Schonzeit klagte der Naturschutzverein „Wildes Bayern“ – und hatte damit Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte den Bescheid im Eilverfahren außer Vollzug. Nach Auffassung der Richter hat das Landratsamt die unterschiedlichen fachlichen Stellungnahmen nicht ausreichend gegeneinander abgewogen.

Auch ein pauschaler Hinweis auf Waldumbau oder Klimawandel reiche nicht aus, um eine Aufhebung der Schonzeit zu begründen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren gilt deshalb wieder die reguläre Schonzeit. Die reguläre Jagdzeit beginnt am 1. August und dauert bis zum 15. Dezember.

BayVGH-Entscheidung mit Konsequenzen für übriges Bayern

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen dürfen nun Gams, Reh und Rotwild außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten vorerst nicht bejagt werden. Die Entscheidung dürfte aber auch für andere Landratsämter in Bayern richtungsweisend sein, wenn sie künftig Ausnahmen von den gesetzlichen Schonzeiten genehmigen wollen.

An vielen Orten in Bayern dienen Bergwälder als Schutzwälder, die Dörfer und Straßen vor Lawinen sichern. Um den Wald zu stärken und zu verjüngen, pflanzen Bayerische Staatsforsten und Forstwirtschaft junge Bäume, die pro Jahr nur wenige Zentimeter wachsen. Diese Jungbäume sind zugleich begehrtes Futter für Wild, etwa für Gämsen, die vor allem die Gipfelknospen fressen. Werden diese abgebissen, brauchen zum Beispiel Tannen etwa zwei Jahre, um wieder die gleiche Höhe zu erreichen.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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