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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Rente für Selbstständige: Was die Regierung plant
Wirtschaft

Rente für Selbstständige: Was die Regierung plant

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 10. Juli 2026 11:47
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Man muss es so klar sagen: Die Rente ist nicht wirklich sicher. Die Demographie, mit immer mehr älteren und immer weniger jüngeren Menschen, setzt das System immens unter Druck. Um nicht ständig Beiträge zu erhöhen oder Altersbezüge kürzen zu müssen, schießt der Staat aus Steuermitteln Geld zu, viel Geld.

Inhaltsübersicht
Warum sollen Selbstständige in die Rente einzahlen?Welche Selbstständigen sollen in die Rente einzahlen?Ab wann würde die neue Regelung gelten?Wie sieht die Regelung bisher aus?Was ist mit Arbeitgeberbeiträgen bei der Rente für Selbstständige?

Rund ein Drittel aller Steuereinnahmen des Bundes fließen in die Rentenversicherung. Ifo-Forscherin Emilie Höslinger meint dazu: „Das verengt den Spielraum für zukunftsgerichtete Ausgaben im regulären Haushalt.“ Deshalb soll das Rentensystem nun auf eine breitere Basis gestellt werden, indem Selbstständige integriert werden. Die entsprechenden Vorschläge der Rentenkommission will die Bundesregierung umsetzen.

Warum sollen Selbstständige in die Rente einzahlen?

  • Weil es gerechter ist, wenn alle ins Rentensystem einzahlen. Im Papier der Rentenkommission heißt es: „Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit soll die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen umgebaut werden.“
  • Weil damit die Altersarmut bekämpft wird. 2,6 Millionen Selbstständige sind nicht verpflichtet, in irgendeine Altersvorsorge einzuzahlen (Stand 2024). Ein Großteil von ihnen sichert sich nicht finanziell für später ab. Diese Personen sind im Alter auf Grundsicherung angewiesen.
  • Weil die Allgemeinheit entlastet wird, wenn weniger Menschen Grundsicherung benötigen. Dadurch können Steuermittel gespart werden.

Welche Selbstständigen sollen in die Rente einzahlen?

Es geht in erster Linie um Solo-Selbstständige, also Selbstständige ohne Angestellte. Sie sollen, ähnlich wie das bei Handwerkern bereits der Fall ist, zur Einzahlung in die gesetzliche Rente verpflichtet werden. Außerdem empfiehlt die Rentenkommission: „Um Gründungen zu erleichtern, soll eine Karenzzeit von drei Jahren gelten, in der nur der halbe Regelbeitrag zu entrichten ist.“ Damit wären in der Startphase, anstatt der 735,63 Euro pro Monat, nur 367,82 Euro zu zahlen.

Diese neue Regelung gilt für zukünftige Selbstständige. Sogenannte Bestandsselbstständige sollen ebenfalls erst einmal ins gesetzliche Rentensystem integriert werden, haben aber die Möglichkeit eines Opt-outs. Sie können sich also mit einem simplen Brief daraus befreien.

Nicht betroffen sind Selbstständige, die Mitarbeiter beschäftigen. Sie werden als Unternehmer eingestuft und deshalb als ausreichend eigenverantwortlich angesehen, um selbst für’s Alter vorzusorgen.

Ab wann würde die neue Regelung gelten?

Ein Stichtag ist noch nicht festgelegt worden. Es gibt noch nicht einmal einen fertigen Gesetzentwurf. Als frühester Start-Termin wird in manchen Quellen der 1. Januar 2027 genannt. Wahrscheinlicher ist aber, dass es länger dauert, etwa bis zum 1. Januar 2028.

Wie sieht die Regelung bisher aus?

Prinzipiell gilt bislang: Arbeitnehmer sind pflichtversichert, Selbstständige grundsätzlich nicht. Ein paar Ausnahmen gibt es aber auch jetzt schon: Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer müssen bereits in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Das gilt auch für sogenannte Scheinselbstständige, die von einem einzigen Auftraggeber abhängig sind. Alle anderen Selbstständigen können bisher auf Antrag in die Rentenversicherung einsteigen – müssen aber nicht.

Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot war bislang eine Altersvorsorge- und keine Rentenversicherungspflicht geplant. Das hieß: Durch Nachweis einer abgeschlossenen privaten Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) hätten Selbstständige die gesetzliche Rente umgehen können. Diese Wahlmöglichkeit wird es nun wohl nicht mehr geben.

Was ist mit Arbeitgeberbeiträgen bei der Rente für Selbstständige?

Das ist ein Knackpunkt der Reform: Arbeitnehmer teilen sich ja die Rentenbeiträge mit ihrem Arbeitgeber. Selbstständige zahlen den Regelbeitrag von knapp 736 Euro allein. Immerhin: Es gibt ein Wahlrecht, ob man diesen Betrag zahlen möchte oder die klassischen 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens, wie es für Arbeitnehmerverhältnisse gilt. Aber auch bei der zweiten Option zahlt man als Selbstständiger alles allein. Für diese Ungleichheit gibt es bisher keinen Lösungsvorschlag.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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