Wer in Bayern einen Termin beim Finanzamt haben möchte, muss diesen künftig vorab vereinbaren. Parallel erhalten Lohnsteuerhilfevereine erweiterte Beratungsbefugnisse. Dazu kommen praktische Änderungen: vom Alkoholverbot an Bahnhöfen bis zur modernisierten Bahnstrecke und dem Start von Ausbildungs‑ und Schuljahr.
Neues Terminbuchungssystem bei Bayerns Finanzämtern
Ab dem 1. September 2026 muss für den Besuch der Servicezentren in bayerischen Finanzämtern grundsätzlich vorab ein Termin gebucht werden. Zwar gibt es schon seit 2024 ein flächendeckend eingeführtes Terminvereinbarungssystem, aber von nun an sind die Termine verpflichtend – außer an einem Tag in der Woche. Den behalten die Finanzämter als „offenen Tag“ bei. Das Landesamt für Steuern will dadurch nach eigenen Angaben Wartezeiten senken und persönliche Gespräche verbessern. Buchungen sind online über die Webseiten der Finanzämter oder über das ELSTER‑Portal möglich (externer Link).
Wer keinen Internetzugang hat oder die Termine nicht online buchen will, der oder die kann weiterhin auch über eigens eingerichtete Telefonnummern beim jeweiligen Finanzamt einen Termin vereinbaren.
Wichtig ist: Die Termine bieten keine individuelle Steuerberatung. Sie dienen nur allgemeinen Auskünften oder der Abgabe bestimmter Anträge.
Für den direkten Kontakt mit einem bestimmten Sachbearbeiter oder um Themen rund um die persönliche Steuererklärung zu besprechen, empfiehlt das Landesamt für Steuern den Weg über das ELSTER-Portal.
Lohi‑Vereine bekommen mehr Befugnisse bei Beratung
Mit der Reform des Steuerberatungsgesetzes zum 1. September erhalten Lohnsteuerhilfevereine (Lohi) mehr Beratungsbefugnisse.
Betragsgrenzen für bestimmte, mit der Beratung vereinbare Tätigkeiten entfallen dann. Lohi‑Vereine können ihre Mitglieder außerdem künftig in mehr Fällen unterstützen. Außerdem darf eine Person künftig bis zu drei Beratungsstellen leiten. Bisher durften es maximal zwei sein.
Damit soll das Angebot bezahlbarer steuerlicher Hilfe für Beschäftigte und Rentnerinnen und Rentner gestärkt werden. Die Beratung bleibt aber grundsätzlich auf Einkommensteuer und bestimmte Zuschlagsteuern beschränkt.
Neue EU-Kennzeichnungspflichten zu Gewährleistung und Herstellergarantie
Zum 27. September treten EU‑weit neue Informationspflichten zu Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien (externer Link) in Kraft. Online‑Händler müssen dann ein standardisiertes Gewährleistungslabel sowie – sofern vorhanden – ein gesondertes Herstellergarantie‑Label direkt am Produkt anzeigen. Ziel ist, Verbraucher schnell und einheitlich über zusätzliche Garantien und den Mindestschutz zu informieren, also in der Regel zwei Jahre Gewährleistung.
Besserer Schutz vor Greenwashing – auch in Online-Shops
Wer online einkauft, soll künftig schneller erkennen können, ob Umweltversprechen tatsächlich belegt sind. Deshalb gelten ab 27. September strengere Vorgaben: Pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind nur noch dann zulässig, wenn die dahinterstehenden Leistungen klar, objektiv und öffentlich überprüfbar belegt werden können.
Indem Bußgelder verhängt werden können, sollen irreführende Nachhaltigkeitssiegel ohne belastbares Zertifizierungssystem verschwinden.
Was sonst noch wichtig wird:

