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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Warum die Pflegeversicherung nicht pleite geht
Wirtschaft

Warum die Pflegeversicherung nicht pleite geht

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 18. Dezember 2024 08:50
Von Christin Freitag
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2 min. Lesezeit
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Krankenkassen können pleite gehen, und das ist auch schon vorgekommen: Im Jahr 2011 wurden die City BKK und die BKK für Heilberufe von der zuständigen Aufsichtsbehörde geschlossen, weil ihre Einnahmen nicht mehr reichten, um die Ausgaben zu decken. Die Versicherten mussten sich andere Kassen suchen.

Inhaltsübersicht
Ausgleichsfonds für alle KassenLeistungen sind gesetzlich abgesichert

In der Pflegeversicherung hingegen sei so etwas nicht möglich, erklärt die Sprecherin der AOK Bayern, Regina Greck. Denn die Pflegeversicherung ist eine kassenübergreifende Gesamtaufgabe, die sich alle Versicherer teilen.

Ausgleichsfonds für alle Kassen

Es gibt deshalb einen Ausgleichsfonds, den das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) managt. Dieser Fonds sorge für einen Ausgleich. Denn es gebe Kassen, deren Einnahmen die Ausgaben übersteigen auf der einen Seite, und Kassen, die nicht genug einnehmen, um ihre Ausgaben zu bestreiten auf der anderen Seite, erklärt das BAS.

Wenn der Pflegefonds leer zu werden drohe, setze eine Art Automatismus ein, erklärt die Sprecherin der AOK Bayern, Regina Greck. Dann müsse die Bundesregierung den Beitragssatz anheben. Auch das Bundesamt für Soziale Sicherung bestätigt: „Um die Zahlungsfähigkeit der Sozialen Pflegeversicherung zu sichern, ist eine Beitragssatzanpassung erforderlich.“

Leistungen sind gesetzlich abgesichert

Derzeit werden zwar die Gelder der Pflegeversicherung knapp, doch um für einen Ausgleich zu sorgen, hat die Bundesregierung im November entschieden, dass der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte steigt. Ab dem Jahreswechsel liegt der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent vom Bruttolohn, für Kinderlose liegt er dann bei 4,2 Prozent.

Falls das nicht genügen sollte, muss der Beitragssatz gegebenenfalls weiter steigen, damit die Pflegekassen Geld an Pflegedienste oder auch Pflegebedürftige überweisen können, erklärt die AOK. Denn diese Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben: „Die Versicherten oder auch Pflegedienste bekommen zuverlässig ihr Geld“, so die AOK-Sprecherin Greck.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung formuliert es so: „Die Pflegeversicherung hat auch in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten Bestand.“

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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