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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Urteil: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst
Kultur

Urteil: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst und genießen folglich keinen Urheberrechtsschutz. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag verkündet und damit eine Klage gegen Nachahmer abgewiesen.

Inhaltsübersicht
Konkurrenz darf Sandalen weiterhin verkaufenBGH weist Revisionen zurückUnterschied zwischen Design und KunstBirkenstock-Anwalt kündigt weiter Verfahren an

Konkurrenz darf Sandalen weiterhin verkaufen

Die Konkurrenzprodukte müssen nicht vom Markt genommen werden. „Die Ansprüche sind unbegründet, weil es keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe.

Konkret ging es um die Modelle Madrid, Arizona, Boston und Gizeh. Für diese wollte der Sandalen-Hersteller Birkenstock mit Sitz in Rheinland-Pfalz Urheberschutz erlangen. Damit wollte das Unternehmen, das 2021 mehrheitlich an die amerikanisch-französische Beteiligungsgesellschaft L Catterton verkauft wurde, erreichen, dass etwa Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen.

BGH weist Revisionen zurück

Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage keinen Erfolg, die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht war in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht festgestellt werden könne, „dass der bestehende Gestaltungsspielraum in einem Maße künstlerisch ausgeschöpft worden ist, das den Sandalenmodellen der Klägerin urheberrechtlichen Schutz verleiht“, heißt es in der Urteilsbegründung des BGH [externer Link]. Und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts.

Unterschied zwischen Design und Kunst

Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Urheberschutz noch 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gilt. Designschutz endet dagegen nach 25 Jahren. Da der Schuhmacher Karl Birkenstock – Jahrgang 1936 – seine ersten Modelle in den 70er-Jahren schuf, hätte der Schutz vor Nachahmern nur erreicht werden können, wenn die Sandalen als Werke der angewandten Kunst eingestuft werden. Der Designschutz war dagegen für die frühen Modelle abgelaufen.

Der juristische Unterschied zwischen Design und Kunst besteht darin, dass sich Design aus Form, Material und Erscheinungsbild ergibt und eine Gebrauchsfunktion erfüllt. Bei Werken der angewandten Kunst muss die individuelle künstlerische Kreativität erkennbar sein, und die Gestaltung muss über die Funktionalität hinausgehen.

Birkenstock-Anwalt kündigt weiter Verfahren an

Birkenstock-Anwalt Konstantin Wegner sagte nach dem Richterspruch, die Sandalen hätten ein „ikonisches Design“ und kündigte weitere Verfahren an. In diesen Verfahren wolle man noch Argumente nachlegen. Einzelheiten nannte er zunächst nicht.

Bereits das Oberlandesgericht Köln hatte im Januar 2024 verneint, dass es sich bei den Birkenstock-Sandalen um Werke der angewandten Kunst handelt. Das entschied nun auch der BGH als höchste Instanz für Zivilstreitigkeiten. Damit wurde die Revision von Birkenstock gegen die Urteile des OLG Köln zurückgewiesen.

Mit Material von Reuters und AFP

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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