Ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorweisen und für jede Krankschreibung in die Praxis kommen, statt telefonisch um ein Attest bitten zu können: Dieses Szenario könnte bald Usus werden – zumindest, wenn es nach den Reformplänen der Bundesregierung geht. Während aus Teilen der Wirtschaft Zustimmung kommt, stoßen die Pläne insbesondere bei Ärzteschaft und Gewerkschaften auf scharfe Kritik.
Arbeitgeber zahlen mehr als doppelt so viel wie noch vor 15 Jahren
In dieser hitzig geführten Debatte haben zwei Entwicklungen am Wochenende für neuen Zunder gesorgt: Zum einen stellte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag infrage. „Wir sollten uns schon nochmal fragen, ob das sinnvoll ist“, sagte Bas.
Zum anderen veröffentlichte das arbeitgeberfinanzierte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Kurzbericht (externer Link), wonach Arbeitgeber vergangenes Jahr nominal 85,6 Milliarden Euro für die krankheitsbedingte Fortzahlung der Entgelte ihrer Mitarbeiter zahlen mussten – und damit mehr als doppelt so viel wie noch vor eineinhalb Jahrzehnten. Zum Vergleich: 2010 lag der Wert noch bei 36,9 Milliarden Euro.
Die 85,6 Milliarden Euro sind eine Schätzung: Sie setzen sich zusammen aus 72,5 Milliarden Euro für fortgezahlte Bruttoentgelte und 13,1 Milliarden Euro für Sozialversicherungsbeiträge, die noch auf die Entgeltfortzahlung draufkommen.
Höhere Entgeltfortzahlungen: nicht nur wegen hohen Krankenstands
Bedeutet der Anstieg der Entgeltfortzahlung tatsächlich, dass mehr Deutsche krank sind – oder gar bevorzugt blaumachen? Der Autor des Berichts, Jochen Pimpertz, warnt vor vorschnellen Interpretationen.
Denn ihm zufolge hat der Anstieg der Entgeltfortzahlungen hierzulande mehrere Gründe: Erstens sind die Gehälter in Deutschland in den vergangenen Jahren gestiegen. Das gilt auch für Bayern: Laut der Bundesagentur für Arbeit (externer Link) stieg das Median-Bruttomonatsentgelt von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit zwischen 2021 und 2025 um rund 700 Euro an. Die Rechnung ist einfach: Wenn die Beschäftigten nominal mehr verdienen, steigen auch die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.
Zum anderen ist auch die Zahl der Beschäftigten gewachsen: Laut den Industrie- und Handelskammern in Bayern (externer Link) ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat von 2018 bis 2024 um 7,1 Prozent gestiegen. Auch das lässt die Summe steigen, die die deutschen Arbeitgeber jährlich an Entgeltfortzahlungen leisten müssen.
Weitere Gründe: eine alternde Belegschaft
Allerdings könnten diese beiden Faktoren nicht den gesamten Anstieg der Lohnfortzahlungen erklären, sagt IW-Experte Jochen Pimpertz. Auch weitere Faktoren dürften ihr Zutun haben – zum Beispiel der Krankenstand, der in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Das liegt zum einen an statistischen Effekten, etwa durch die elektronische Erfassung ärztlicher Atteste.
Laut Ökonom Pimpertz gibt es aber auch andere Gründe: „Ich gehe davon aus, dass wir in einer alternden Gesellschaft grundsätzlich mit gesundheitlich belasteten Belegschaften umgehen werden müssen“, so Pimpertz. Außerdem veränderten sich die Krankheitsursachen: Häufiger fielen Mitarbeiter heutzutage aufgrund von psychischen Leiden aus, die meist nicht innerhalb von wenigen Tagen auskuriert seien.
Welche Rückschlüsse erlauben die Zahlen für die Politik?
Klar ist: Eine eindeutige Datenlage würde die hitzige Debatte rund um die Krankschreibung womöglich etwas abkühlen. Doch diese Gewissheit können auch die jüngsten Ergebnisse des IW nicht geben. Denn es bleibt unklar, wie sehr die gestiegenen Lohnkostenfortzahlungen auf höhere Nominallöhne, mehr Beschäftigte oder auch eine alternde Gesellschaft zurückzuführen sind. IW-Ökonom Pimpertz plädiert dafür, die Emotionalität aus der Debatte zu nehmen, und erinnert: Auch jetzt könnten Betriebe bereits ab dem ersten Tag ein Attest verlangen.
Umgekehrt haben die Koalitionäre bereits in Aussicht gestellt, dass Betriebe von der geplanten Neuregelung abweichen und ein Attest auch erst später verlangen können. Pimpertz versteht die Pläne der Bundesregierung deswegen auch eher als Maßnahme mit Signalwirkung: „Es besteht kein Anrecht auf eine kulante Handhabung der Krankschreibung durch den Arbeitgeber“. Grundsätzlich sei aber davon auszugehen, dass ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitgeber und seiner Belegschaft bestünde und die Kulanzregelung nach wie vor Anwendung fände – zumal ein Attest ab dem ersten Tag auch einen Zusatzaufwand für den Betrieb bedeutet, so Pimpertz: „Das würde dem Arbeitgeber schon höhere Personalkosten abverlangen, weil jede Krankschreibung ab dem ersten Tag digital abgerufen werden müsste.“

