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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Öffentlicher Dienst: Was steckt im Schlichterspruch?
Wirtschaft

Öffentlicher Dienst: Was steckt im Schlichterspruch?

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 28. März 2025 16:51
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Wenn das klappt, sind Streiks im öffentlichen Dienst vor den Osterferien vom Tisch: Für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen gibt es eine Schlichtungsempfehlung. Demnach sollen die Einkommen dieses und nächstes Jahr in zwei Stufen steigen und die Arbeitszeiten flexibler werden. Noch ist ein Erfolg allerdings nicht garantiert. Am 5. April steht noch eine Verhandlungsrunde an. Das müssen Sie wissen:

Inhaltsübersicht
Für wen wird verhandelt?Was schlagen die Schlichter vor?Sind die Beteiligten mit dem Schlichtungsergebnis zufrieden?Warum brauchte es überhaupt eine Schlichtung?Wie äußern sich die Schlichter?Wie geht es nun weiter?

Für wen wird verhandelt?

Es geht um Einkommen und Arbeitszeiten der Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Die arbeiten nicht nur in der Verwaltung, sondern auch in Kitas, Schulen und Universitäten, im Nahverkehr, bei den Abfallbetrieben, in Klärwerken, Bädern, Pflegeeinrichtungen oder an Flughäfen. Der Großteil von ihnen ist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beschäftigt, üblicherweise wird der Abschluss später auf Beamtinnen und Beamte übertragen. 

Weil es Dienstleistungen im Alltag betrifft, ist der Tarifstreit indirekt für Millionen Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Die Gewerkschaft Verdi hatte etliche Warnstreiks organisiert, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, an Flughäfen oder bei der Müllabfuhr. Während der Schlichtung herrscht aber Streikpause.

Was schlagen die Schlichter vor?

Die Beschäftigten sollen in zwei Stufen mehr Geld bekommen: Ab 1. April 2025 empfehlen die Schlichter eine lineare Entgelterhöhung um drei Prozent, mindestens aber 110 Euro im Monat. Stufe zwei käme ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 Prozent. Darüber hinaus soll das 13. Monatsgehalt ab 2026 steigen. Wer nicht in Kliniken oder einem Pflegeheim arbeitet, soll Teile dieser Jahressonderzahlung in freie Tage tauschen können. Ab 2027 sollen die Beschäftigten einen weiteren Urlaubstag bekommen. 

Ab 2026 soll es möglich sein, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Zudem empfehlen die Schlichter bessere Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten.

Ab 1. Juli 2025 sollen Zulagen für Schichtarbeit auf 100 Euro und für Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben werden. Beim Bund sollen die Arbeitsbedingungen in Ost und West angeglichen werden. Die Kommunen sollen Hebammen und Entbindungspfleger neu eingruppieren.

Sind die Beteiligten mit dem Schlichtungsergebnis zufrieden?

Das ist unklar. „Zwischen den Tarifvertragsparteien wurde vereinbart, dass zu der Einigungsempfehlung darüber hinaus keine gesonderten Presseerklärungen der Tarifvertragsparteien veröffentlicht werden“, hieß es in einer Mitteilung. Das heißt: Man will sich erst einmal sortieren, bevor die letzte Verhandlungsrunde ansteht. Auf beiden Seiten gibt es sicher Klärungsbedarf. In der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA sind fast 10.000 kommunale Arbeitgeber organisiert. Einige Städte und Gemeinden sind in Finanznot, während es anderen besser geht. Auf der Arbeitnehmerseite ist die Bandbreite ebenfalls enorm, vom Müllwerker bis zur Busfahrerin, von der Pflegekraft bis zur Bibliothekarin im Stadtarchiv.

Warum brauchte es überhaupt eine Schlichtung?

Die Tarifverhandlungen waren am 17. März für gescheitert erklärt worden. Die Gewerkschaften Verdi und dbb Beamtenbund forderten ursprünglich acht Prozent mehr Geld, mindestens aber 350 Euro mehr im Monat. Zudem ging es um höhere Zuschläge für die Arbeit zu belastenden und ungünstigen Zeiten und eine Erhöhung von Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelten um 200 Euro monatlich. Wichtig waren den Gewerkschaften drei zusätzliche freie Tage im Jahr.

Die Arbeitgeber – neben der VKA verhandelt das Bundesinnenministerium – erklärten die Forderungen von Anfang an für nicht finanzierbar. In einer zähen dritten Verhandlungsrunde in Potsdam vor knapp zwei Wochen näherte man sich zwar an, aber aus Sicht der Arbeitgeber nicht genug. VKA-Präsidentin Karin Welge schätzte die Kosten des letzten Verhandlungsstands auf 15 Milliarden Euro für zwei Jahre. Nicht darstellbar, meinte sie.

Wie äußern sich die Schlichter?

Die Gewerkschaften hatten den früheren Bremer Staatsrat Hans-Hennig Lühr benannt, die Arbeitgeberseite den früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU). Koch war diesmal der sogenannte stimmberechtigte Schlichter, seine Stimme konnte den Ausschlag geben. Beide erklärten zu ihrer Empfehlung, es sei „herausfordernd“ gewesen, einen Kompromiss zu finden. Das Ergebnis liege aber im Rahmen dessen, was zuletzt an Einigungen erzielt worden sei, erklärte Koch. Beide Schlichter betonten die Möglichkeit flexiblerer Arbeitszeiten.

Wie geht es nun weiter?

Die Schlichtung funktioniert nach festen Regeln und Fristen. Mit der Einigungsempfehlung müssen sich die Tarifparteien befassen. Die nächste Runde ist für den 5. April in Potsdam angekündigt. Arbeitgeber und Gewerkschaften können nachverhandeln. Hält eine Seite den Kompromiss immer noch für unannehmbar, könnte die Gewerkschaftsseite eine Urabstimmung einleiten. Dann könnte ein unbefristeter Streik folgen. In den allermeisten Fällen klappt das Schlichtungsverfahren. 1992 wurde ein Schlichterspruch nicht angenommen – rund zehntägige flächendeckende Streiks folgten.

Mit Informationen von dpa

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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