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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Eine Postkarte als Vorlage: Zwei Kunstfälscher vor Gericht
Kultur

Eine Postkarte als Vorlage: Zwei Kunstfälscher vor Gericht

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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3 min. Lesezeit
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Zwischen 2014 und 2019 sollen ein 69 und ein 36 Jahre alter Mann aus München in betrügerischer Absicht gefälschte Kunstwerke an Händler und Privatpersonen in ganz Deutschland verkauft und damit einen Schaden von etwa 300 000 Euro verursacht haben: So lautet die Anklage vor dem Landgericht München II, wo seit Mittwoch der Prozess gegen das Vater-Sohn-Duo läuft.

Inhaltsübersicht
Eine alte, weiße Leinwand als MalgrundlageAufgeflogen ist der Handel mit den Fälschungen 2019

Die Fälschungen ahmen Werke der Münchner Spätimpressionisten Leo Putz und Edward Cucuel vom Beginn des 20. Jahrhunderts genauso nach wie abstrakte Werke des Niederländers César Domela. Besonders farbenfrohe Gemälde mit Motiven von schönen Frauen am Wasser von Putz und Cucuel erreichen auf dem Kunstmarkt hohe Preise bis in den sechsstelligen Bereich.

Eine alte, weiße Leinwand als Malgrundlage

Am ersten Prozesstag verweigerten die beiden Angeklagten jede Aussage. Bei der zweiten Verhandlung am heutigen Donnerstag ist eine der „Fälscherinnen“ als erste Zeugin geladen gewesen. Die 42-jährige Künstlerin aus Osteuropa lebt heute in Garmisch. Sie hatte im Jahr 2015 eine Kleinanzeige in die Zeitung setzen lassen: „Akademische Kunstmalerin nimmt Aufträge entgegen“. Daraufhin meldeten sich die beiden Angeklagten bei ihr.

Sie erzählten ihr, dass sie im Auftrag eines Dritten eine Kopie des Gemäldes „Zwei Damen im Kahn“ von Edward Cucuel erstellen lassen sollten. Als Vorlage übergaben sie der Malerin eine alte Postkarte. Später brachten sie ihr als Malgrundlage eine alte, weiße Leinwand, worauf die Künstlerin mit gänzlich modernen Farben ihre Kopie des Cucuel aufbrachte. Als Lohn für ihre zweiwöchige Arbeit erhielt sie 600 Euro. Später wurde das Bild im Internet allerdings für 15.000 Euro an eine Privatperson verkauft, die natürlich im Glauben gelassen worden war, dass es sich um ein Originalwerk von Edward Cucuel handelte.

Aufgeflogen ist der Handel mit den Fälschungen 2019

Das Vater-Sohn-Duo reichte die Fälschungen aber auch bei kleinen, regionalen Auktionshäusern ein oder bei Galerien. Der Hunger nach frischer Ware ist auf dem Kunstmarkt seit dem Boom der letzten Jahrzehnte sehr groß. Die großen, namhaften Auktionshäuser tauchen nicht auf der Liste der Geschädigten auf. Sie untersuchen inzwischen akribisch die Herkunft ihrer Bilder. Außerdem wäre ihnen aufgefallen, dass die Farben frisch und noch nicht trocken gewesen sind.

Aufgeflogen ist der Handel mit den Fälschungen 2019. Ein Händler aus Nordrhein-Westfalen hatte zur Begutachtung der angeblichen Cucuels „Waldlandschaft mit zwei Damen“ und „Die Badenden“ seinen Haus-Restaurator mitgebracht. Und dem ist gleich klar geworden, dass es sich nicht um Originale handeln kann. Die als Zeugin verhörte Malerin hatte sich niemals um einen originalen Pinselstrich bemüht. Und die neuen Farben wären chemisch leicht nachzuweisen gewesen.

Der Prozess vor dem Landgericht München II ist auf acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Ende Juli erwartet.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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